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   ArbG Wesel, 07.07.2016 - 5 Ca 363/16   

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https://dejure.org/2016,51786
ArbG Wesel, 07.07.2016 - 5 Ca 363/16 (https://dejure.org/2016,51786)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 07.07.2016 - 5 Ca 363/16 (https://dejure.org/2016,51786)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 5 Ca 363/16 (https://dejure.org/2016,51786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bäckereihandwerk, Feiertagszuschlag an Sonntagen, zusätzliche Feiertagsvergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifvertragliche Zahlung des Feiertagszuschlages des Manteltarifvertrages für das Bäckereihandwerk in NRW; Erbringung von Arbeitsleistungen an einem lohnzahlungspflichtigem Wochen-Feiertag; Verwendung des Begriffes "Wochen-Feiertag" im Tarifvertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11

    Feiertagsarbeit - Zeitzuschlag - Ersatzruhetag

    Auszug aus ArbG Wesel, 07.07.2016 - 5 Ca 363/16
    Arbeitet ein Arbeitnehmer an einem Feiertag, fällt also die Arbeit nicht aus, so kann der Entgeltanspruch hierfür nicht aus § 2 Abs. 1 EFZG abgeleitet werden, sondern ausschließlich aus § 611 Abs. 1 BGB i.V.m. den tariflichen, betrieblichen oder einzelvertraglichen Regelungen (BAG Urteil vom 19.09.2012, Az.: 5 AZR 727/11, Juris Rn.19).

    Es besteht auch kein zusätzlicher, gesetzlicher Vergütungsanspruch für einen gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG zu gewährenden Ersatzruhetag, wenn dieser auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag fällt (BAG Urteil vom 19.09.2012, Az.: 5 AZR 727/11, Juris Rn.21).

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 52/04

    Auslegung - Tarifvereinbarung - Altersteilzeit

    Auszug aus ArbG Wesel, 07.07.2016 - 5 Ca 363/16
    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 15.02.2005, Az.: 9 AZR 52/04, Juris Rn.27; BAG Urteil vom 16.06.2010, Az.: 4 AZR 944/08, Juris Rn.18).
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel

    Auszug aus ArbG Wesel, 07.07.2016 - 5 Ca 363/16
    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 15.02.2005, Az.: 9 AZR 52/04, Juris Rn.27; BAG Urteil vom 16.06.2010, Az.: 4 AZR 944/08, Juris Rn.18).
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Wesel, 07.07.2016 - 5 Ca 363/16
    Der Lauf der Ausschlussfrist beginnt aber nicht vor Fälligkeit, also nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung auch verlangen (§ 271 BGB) und im Wege der Klage durchsetzen kann (BAG Urteil vom 09.08.1990, Az.: 2 AZR 579/89, Juris Rn.40; Küttner Personalhandbuch 23. Aufl. 2016, Ausschlussfrist Rn.18).
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 07.07.2016, Az.: 5 Ca 363/16 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Wesel vom 07.07.2016, Az.: 5 Ca 363/16 wird die Beklagte verurteilt, an ihn weitere 68, 00 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.02.2016 zu zahlen.

    Der Beklagte beantragt, 1.das Urteil des Arbeitsgerichtes Wesel vom 07.07.2016, Az.: 5 Ca 363/16 teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

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