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   ArbG Wesel, 17.11.2011 - 5 BV 17/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4395
ArbG Wesel, 17.11.2011 - 5 BV 17/11 (https://dejure.org/2011,4395)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 17.11.2011 - 5 BV 17/11 (https://dejure.org/2011,4395)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 17. November 2011 - 5 BV 17/11 (https://dejure.org/2011,4395)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Rechtsschutzinteresse des Betriebsrats auf Einsicht in Protokolldateien für Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk im EDV-System des Arbeitgebers für die Vergangenheit; Rechtsschutzinteresse des Betriebsrats auf Einsicht in Protokolldateien für Zugriffe auf das ...

  • Betriebs-Berater

    Einsichtnahme in Protokolldateien für die Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk

  • info-it-recht.de

    Zum Einsichtsrecht des Betriebsrats in Protokolldateien für Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk im EDV-System

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk - Anspruch auf Einsicht in die Protokolldateien?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat kein Recht auf Einsichtnahme in Protokolldateien

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Kein Einsichtrecht des Betriebsrats in Protokolldateien für Zugriffe auf Betriebsratslaufwerk

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Einsichtsrecht des Betriebsrats in Protokolldateien für Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk nach erfolgreicher Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Einsichtsrecht des Betriebsrates in Protokolldateien für Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat hat keinen Anspruch auf umfassende Einsichtnahme in Protokolldateien für Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk - Gründe für umfassende Einsichtnahme in Protokolldateien seitens des Betriebsrats nicht plausibel begründet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Wesel, 19.09.2011 - 5 BV 14/11

    Einsicht in elektronische Betriebsratsunterlagen

    Auszug aus ArbG Wesel, 17.11.2011 - 5 BV 17/11
    In dem vom Arbeitgeber angestrengten Beschlussverfahren unter dem Aktenzeichen 5 BV 14/11 wurde der Antrag auf Feststellung, dass die Auswertung und Verwertung der vorgefundenen Daten nicht der Zustimmung des Betriebsrates bedarf, hilfsweise die Zustimmung des Betriebsrates zur Auswertung und Verwertung zu ersetzen, zurückgewiesen, weil dem Arbeitgeber ein entsprechendes Auswertungs- und Verwertungsrecht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zustehe.

    Das Arbeitsgericht Wesel hatte bereits in seinem Beschluss vom 15.09.2011 in dem Verfahren 5 BV 14/11 ausgeführt, dass es sich bei den Dateien auf dem Betriebsratslaufwerk um Unterlagen i. S. d. § 34 Abs. 3 BetrVG handelt, und dass ausschließlich die Mitglieder des Betriebsrates ein Zugriffsrecht auf diese Dateien haben.

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