Rechtsprechung
ArbG Wesel, 23.08.2013 - 6 Ga 22/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Arbeitskampf, Drittbetroffenheit, Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitskampf, Drittbetroffenheit, Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch eines Unternehmens gegen Arbeitskampfmaßnahmen
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Antrag auf Unterlassung von Streikmaßnahmen durch Drittbetroffene
- arbeitsrecht-hessen.de
Antrag auf Unterlassung von Streikmaßnahmen durch Drittbetroffene
- ra.de
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Schleusenstreik: Binnenschiffer können als Drittbetroffene nicht gegen Streik vorgehen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Streik an der Schleuse Friedrichsfeld zulässig
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 13 TaBV 8/12
Kein Anspruch des Betriebsrates auf einen "externen" Internetanschluss bei einem …
Auszug aus ArbG Wesel, 23.08.2013 - 6 Ga 22/13
Auch muss ihnen eine Schadensgefahr eigen sein, die über eine Belästigung oder eine sozialübliche Behinderung hinaus geht und geeignet ist, den Betrieb in empfindlicher Weise zu beeinträchtigen bis an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit (vgl. auch ArbG Frankfurt vom 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12, ArbRB 2013, 98). - ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11
Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt
Auszug aus ArbG Wesel, 23.08.2013 - 6 Ga 22/13
Die zeitweilige, auch andere Schifffahrttreibende treffende Sperrung einer Wasserstraße greift daher nicht in dessen Gewerbebetrieb ein (BGH vom 21.12.1970, II ZR 133/68, NJW 1971, 886; BGH vom 11.01.2005 - XI ZR 34/04, MDR 2005, 686 ff.; Arbeitsgericht Frankfurt vom 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11, ArbuR 2012, 183). - ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12
Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air …
Auszug aus ArbG Wesel, 23.08.2013 - 6 Ga 22/13
Auch muss ihnen eine Schadensgefahr eigen sein, die über eine Belästigung oder eine sozialübliche Behinderung hinaus geht und geeignet ist, den Betrieb in empfindlicher Weise zu beeinträchtigen bis an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit (vgl. auch ArbG Frankfurt vom 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12, ArbRB 2013, 98).
- BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08
Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und …
Auszug aus ArbG Wesel, 23.08.2013 - 6 Ga 22/13
Dabei kommen neben (arbeits-)vertraglichen Rechtspositionen die in § 823 Abs. 1 BGB ausdrücklich genannten Rechte sowie insbesondere auch das Recht der einzelnen Arbeitgeber an dem von ihnen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb in Betracht (vgl. BAG vom 22.09.2009 - 1 AZR 972/08, NZA 2009, 1347 ff.). - BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68
Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer
Auszug aus ArbG Wesel, 23.08.2013 - 6 Ga 22/13
Die zeitweilige, auch andere Schifffahrttreibende treffende Sperrung einer Wasserstraße greift daher nicht in dessen Gewerbebetrieb ein (BGH vom 21.12.1970, II ZR 133/68, NJW 1971, 886; BGH vom 11.01.2005 - XI ZR 34/04, MDR 2005, 686 ff.; Arbeitsgericht Frankfurt vom 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11, ArbuR 2012, 183). - BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83
Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch
Auszug aus ArbG Wesel, 23.08.2013 - 6 Ga 22/13
(…vgl. BAG a.a.O.; BGH vom 29.01.1985 - VI ZR 150/83, NJW 1985, 1620 ff m.w.N.). - BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04
Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke
Auszug aus ArbG Wesel, 23.08.2013 - 6 Ga 22/13
Die zeitweilige, auch andere Schifffahrttreibende treffende Sperrung einer Wasserstraße greift daher nicht in dessen Gewerbebetrieb ein (BGH vom 21.12.1970, II ZR 133/68, NJW 1971, 886; BGH vom 11.01.2005 - XI ZR 34/04, MDR 2005, 686 ff.; Arbeitsgericht Frankfurt vom 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11, ArbuR 2012, 183).
- BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener
Demzufolge fehlt es gegenüber einem kampfunbeteiligten Arbeitgeber regelmäßig an einer Betriebsbezogenheit eines Eingriffs in dessen Gewerbebetrieb, mag sein Unternehmen auch durch den Streik beeinträchtigt sein (ebenso Gamillscheg Kollektives Arbeitsrecht Bd. I § 26 II 3 a; Kissel Arbeitskampfrecht § 74 Rn. 9; Hauer jurisPR-ArbR 7/2014 Anm. 5 [zu Arbeitsgericht Wesel 23. August 2013 - 6 Ga 22/13 - Antrag eines Binnenschifffahrtsunternehmens auf Unterlassung einer Streikmaßnahme durch Schleusenwärter]; Löwisch/Krauß AR-Blattei SD 134 Stand November 2004 Arbeitskampf III C 170.3.3 Rn. 34; Otto Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht § 16 Rn. 120; Seiter Streikrecht und Aussperrungsrecht § 34 V 1; vgl. auch Däubler/Hensche Arbeitskampfrecht 3. Aufl. § 18 Rn. 5 ff.; ErfK/Linsenmaier 15. Aufl. Art. 9 GG Rn. 226; aA Adam Das Verhältnis von Arbeitskampfrecht und Schuldrecht S. 84 ff.) . - BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13
Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener
Demzufolge fehlt es gegenüber einem kampfunbeteiligten Arbeitgeber regelmäßig an einer Betriebsbezogenheit eines Eingriffs in dessen Gewerbebetrieb, mag sein Unternehmen auch durch einen späteren Streik beeinträchtigt werden (ebenso Gamillscheg Kollektives Arbeitsrecht Bd. I § 26 zu II 3 a; Kissel Arbeitskampfrecht § 74 Rn. 9; Hauer jurisPR-ArbR 7/2014 Anm. 5 [zu ArbG Wesel 23. August 2013 - 6 Ga 22/13 - Antrag eines Binnenschifffahrtsunternehmens auf Unterlassung einer Streikmaßnahme durch Schleusenwärter]; Löwisch/Krauß in AR-Blattei SD Stand November 2004 Arbeitskampf III C 170.3.3 Rn. 34; Otto Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht § 16 Rn. 120; Seiter Streikrecht und Aussperrungsrecht § 34 zu V 1; vgl. auch Hensche in Däubler Arbeitskampfrecht 3. Aufl. § 18 Rn. 5 ff.; ErfK/Linsenmaier 15. Aufl. Art. 9 GG Rn. 226; aA Adam Das Verhältnis von Arbeitskampfrecht und Schuldrecht S. 84 ff.) .