Rechtsprechung
ArbG Wesel, 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 613a BGB
Übergang eines betriebsmittelarmen Betriebsteils - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen des Übergangs der Hauptbelegschaft bei einem betriebsmittelarmen Betriebsteil bei lediglicher Übernahme von 4 von 10 bzw. 13 Mitarbeitern; Vorliegen des Übergangs einer Einheit bei lediglicher Übernahme von einzelnen Bereichen aus einer Abteilung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03
Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers
Auszug aus ArbG Wesel, 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06
Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - [Ayse Süzen] EzA BGB § 613a Nr. 145; vgl. nur BAG vom 22. Juli 2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613a Nr. 274 mwN).Überdies ist erforderlich, dass der Erwerber gerade die wesentlichen Betriebsmittel des Teilbetriebs übernimmt (BAG vom 22. Juli 2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613a Nr. 274; BAG vom 18. Dezember 2003 - 8 AZR 621/02 - AP BGB § 613a Nr. 263 jeweils mwN; BAG vom 17. April 2003 - 8 AZR 253/02 - AP BGB § 613a Nr. 253 ) .
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96
Betriebsübergang nach § 613 a BGB
Auszug aus ArbG Wesel, 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06
Der Betriebsübergang folgt aus der Wahrung der Identität des Betriebs beim Erwerber und nicht aus dem Untergang der früheren Identität des Gesamtbetriebs (BAG vom 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 - AP BGB § 613a Nr. 170; BAG vom 24. Februar 2000 - 8 AZR 162/99). - BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 418/96
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Neuvergabe eines Bewachungsauftrags - …
Auszug aus ArbG Wesel, 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06
In der Entscheidung vom 14.5.1998 (Az: 8 AZR 418/96, NZA 1999, 482 - 486) hat das Bundesarbeitsgericht vielmehr ausgeführt, dass die Einstellung von 22 der früheren 36 beschäftigten Arbeitnehmer nicht genügt, um die Wahrung der betreffenden Einheit annehmen zu können, wenn es sich um eine einfache Tätigkeit handele.
- BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 508/97
Befristeter Arbeitsvertrag; Vertragsverlängerung nach § 625 BGB
Auszug aus ArbG Wesel, 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06
In der Entscheidung vom 14.5.1998 (Az: 8 AZR 418/96, NZA 1999, 482 - 486) hat das Bundesarbeitsgericht vielmehr ausgeführt, dass die Einstellung von 22 der früheren 36 beschäftigten Arbeitnehmer nicht genügt, um die Wahrung der betreffenden Einheit annehmen zu können, wenn es sich um eine einfache Tätigkeit handele. - BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99
Betriebsübergang
Auszug aus ArbG Wesel, 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06
Der Betriebsübergang folgt aus der Wahrung der Identität des Betriebs beim Erwerber und nicht aus dem Untergang der früheren Identität des Gesamtbetriebs (BAG vom 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 - AP BGB § 613a Nr. 170; BAG vom 24. Februar 2000 - 8 AZR 162/99). - BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 253/02
Betriebsübergang - Wareneingang als Betriebsteil
Auszug aus ArbG Wesel, 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06
Überdies ist erforderlich, dass der Erwerber gerade die wesentlichen Betriebsmittel des Teilbetriebs übernimmt (BAG vom 22. Juli 2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613a Nr. 274; BAG vom 18. Dezember 2003 - 8 AZR 621/02 - AP BGB § 613a Nr. 263 jeweils mwN; BAG vom 17. April 2003 - 8 AZR 253/02 - AP BGB § 613a Nr. 253 ) . - BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 621/02
Teilbetriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung
Auszug aus ArbG Wesel, 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06
Überdies ist erforderlich, dass der Erwerber gerade die wesentlichen Betriebsmittel des Teilbetriebs übernimmt (BAG vom 22. Juli 2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613a Nr. 274; BAG vom 18. Dezember 2003 - 8 AZR 621/02 - AP BGB § 613a Nr. 263 jeweils mwN; BAG vom 17. April 2003 - 8 AZR 253/02 - AP BGB § 613a Nr. 253 ) . - EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus ArbG Wesel, 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06
Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - [Ayse Süzen] EzA BGB § 613a Nr. 145; vgl. nur BAG vom 22. Juli 2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613a Nr. 274 mwN).
- LAG Düsseldorf, 29.01.2010 - 9 Sa 303/07
Ein Betriebsübergang gem. § 613a BGB kann auch dann vorliegen kann, wenn der …
Das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06 - wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, den Kläger als Abteilungsleiter zu den Bedingungen des unter dem 01.01.1989 mit der F.-Electrotechnology GmbH geschlossenen Anstellungsvertrages weiterzubeschäftigen, 28.
- LAG Düsseldorf, 10.08.2007 - 9 Sa 303/07
Betriebsteilübergang
Das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06 - wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.11.2006 - 4 Ca 1826/06 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, den Kläger als Abteilungsleiter zu den Bedingungen des unter dem 01.01.1989 mit der F.- Electrotechnology GmbH geschlossenen Anstellungsvertrages weiterzubeschäftigen, hilfsweise festzustellen, dass zwischen den Parteien seit dem 09.12.2005 ein Arbeitsverhältnis besteht.