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   ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10   

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https://dejure.org/2011,76258
ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10 (https://dejure.org/2011,76258)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10 (https://dejure.org/2011,76258)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 30. März 2011 - 3 Ca 2345/10 (https://dejure.org/2011,76258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eingruppierung , § 7 ERTV für die Ziegelindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen Bayern), Regelüberführung und übertarifliche Eingruppierung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Eingruppierung , § 7 ERTV für die Ziegelindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen Bayern), Regelüberführung und übertarifliche Eingruppierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angebot auf eine Höhergruppierung durch ein entsprechendes Abrechnungsverhalten des Arbeitgebers; Eingruppierung eines Ziegeleiarbeiters in den Entgeltrahmentarifvertrag für die Ziegelindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10
    Eine korrigierende Rückgruppierung ist dann nicht möglich (vgl. BAG vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 in NZA-RR 2001, 216; BAG vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 in NZA 1998, 494; BAG vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 in NZA 1992, 120; Schaub ArbR-Hdb. § 184 Rdnr. 43 f.).

    Dies kommt grundsätzlich nur bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes in Betracht, weil diese grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung gewähren wollen, sondern nur das, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (vgl. BAG vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 a.a.O.; BAG vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 a.a.O.; BAG vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 a.a.O.).

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10
    Eine korrigierende Rückgruppierung ist dann nicht möglich (vgl. BAG vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 in NZA-RR 2001, 216; BAG vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 in NZA 1998, 494; BAG vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 in NZA 1992, 120; Schaub ArbR-Hdb. § 184 Rdnr. 43 f.).

    Dies kommt grundsätzlich nur bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes in Betracht, weil diese grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung gewähren wollen, sondern nur das, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (vgl. BAG vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 a.a.O.; BAG vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 a.a.O.; BAG vom 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 a.a.O.).

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10
    Diese setzt voraus, dass der Anspruch nach Grund und Höhe hinreichend bezeichnet wird (vgl. BAG vom 14.12.2005 - 10 AZR 70/05 in NZA 2006, 998; BAG vom 17.04.2002 - 5 AZR 644/00 in NZA 2002, 1340).

    Eine präzise Benennung des Betrages ist nicht erforderlich, eine annähernde Bezifferung ist jedoch unerlässlich (vgl. BAG vom 14.12.2005 - 10 AZR 70/05 a.a.O.; BAG vom 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 in NZA 2003, 268).

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. März 2012 - 5 Sa 830/11 - insoweit aufgehoben, als es das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 30. März 2011 - 3 Ca 2345/10 - auf die Berufung der Beklagten hinsichtlich des Feststellungsantrags zu 1) und des Zahlungsantrags zu 4) abgeändert und die Klage abgewiesen hat, sowie insoweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zurückgewiesen hat.

    Hinsichtlich des Feststellungsantrags zu 1) und des Zahlungsantrags zu 4) wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 30. März 2011 - 3 Ca 2345/10 - zurückgewiesen.

    Hinsichtlich des Zahlungsantrags zu 5) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 30. März 2011 - 3 Ca 2345/10 - auf die Berufung des Klägers abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 424, 72 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 16. November 2010 zu zahlen.

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 5 Sa 830/11

    Tarifvertragsauslegung; Tarifverträge der Ziegelindustrie

    1) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 30.03.2011 -3 Ca 2345/10 - abgeändert:.

    Mit Urteil vom 30.03.2011 hat die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Wesel - 3 Ca 2345/10 - dem Klagebegehren des Klägers im Wesentlichen entsprochen.

    30.03.2011 - 3 Ca 2345/10 - die Klage insgesamt abzuweisen.

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