Rechtsprechung
ArbG Wiesbaden, 09.03.1994 - 3 Ca 829/93 |
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 09.03.1994 - 3 Ca 829/93
- ArbG Wiesbaden, 09.03.1994 - 3 Ca 1410/93
- LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 656/94
- BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 656/94
Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes; Auskunftsanspruch der Einzugsstelle …
Auf die Berufungen des Klägers werden die Urteile des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 09. März 1994 - 3 Ca 829/93 und 3 Ca 1410/93 - abgeändert:.Wiesbaden vom 10. November 1993 - 3 Ca 829/93 - und vom 31. Januar 1994 - 3 Ca 3352/93 - werden aufrechterhalten.
Nachdem der Kläger in den Terminen vor dem Arbeitsgericht vom 10.11.1993 hinsichtlich der Auskünfte für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte für den Zeitraum Februar bis Dezember 1992 und Januar 1993 mit einer Entschädigungssumme von 67.200,- DM (Arbeiter) bzw. 1.809,48 DM (Angestellte) und im Termin vor dem Arbeitsgericht vom 31.01.1994 hinsichtlich der Auskünfte für gewerbliche Arbeitnehmer für den Zeitraum Mai bis August 1993 mit einer Entschädigungssumme von 12.800,- DM gegen die ordnungsgemäß geladene, aber nicht erschienene Beklagte klagezusprechende Versäumnisurteile erwirkt hatte, hat er - nach Verbindung von insgesamt vier Verfahren durch das Arbeitsgericht unter dem Az.: 3 Ca 829/93 - im Rechtsstreit 3 Ca 829/93 beantragt,.
die Klage abzuweisen, in 3 Ca 829/93 unter Aufhebung der Versäumnisurteile vom 10.11.1993 und 31.01.1994.
Das Arbeitsgericht hat durch seine Urteile vom 09.03.1994 beide Klagen abgewiesen, im Rechtsstreit 3 Ca 829/93 unter Aufhebung der ergangenen Versäumnisurteile.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 09. März 1994 - 3 Ca 829/93 - wird abgeändert.