Rechtsprechung
ArbG Wiesbaden, 11.03.1974 - 3 Ca 127/74 |
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 11.03.1974 - 3 Ca 127/74
- ArbG Wiesbaden, 26.04.1974 - 3 Ca 4433/73
- LAG Hessen, 26.11.1974 - 3 Sa 478/74
- BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75
Wird zitiert von ...
- BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75
Tarifverträge - Bau - Anbringung von Zwischendecken aus Metall - Geltungsbereich …
die Urteile des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 26. April 1974 - 3 Ca 4433/73 -,-3 Ca 127/74 - und -3 Ca 957/74 -.sowie das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 11. März 1974 - 3 Ca 127/74 - aufgehoben.
Mit drei selbständigen Klagen (5 Ca 4455/73 3 Ca 127/74 und 3 Ca 957/74 Arbeitsgericht Wiesbaden) hat die Klägerin die Beklagten als Gesamtschuldner für den Zeitraum vom 1. Januar 1975 bis 51 Januar 1974 auf Auskunftserteilung über die Zahl der in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer sowie über die Höhe der an diese gezahlten Lohnsumme und des sich daraus ergebenden, 15 v.H. der Lohnsumme ausmachenden Beitrages zu den Sozialkassen des Baugewerbes und für denFall der Nichterfüllung gemäß § 61 Abs. 4 ArbGG auf Zahlung von Entschädigungen in Höhe von insgesamt 89.700,- DM in Anspruch genommen.
In der Sache 3 Ca 127/74- erließ das Arbeitsgericht am 11. März 1974- ein dem Klageantrag entsprechendes Versäumnisurteil, gegen das die Beklagten binnen der Frist des § 59 Satz 1 ArbGG Einspruch einlegten.