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   ArbG Wiesbaden, 18.08.2016 - 9 Ca 1172/14   

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ArbG Wiesbaden, 18.08.2016 - 9 Ca 1172/14 (https://dejure.org/2016,79966)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 18.08.2016 - 9 Ca 1172/14 (https://dejure.org/2016,79966)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 18. August 2016 - 9 Ca 1172/14 (https://dejure.org/2016,79966)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hessen, 15.11.2018 - 9 Sa 1415/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 18. August 2016 - 9 Ca 1172/14 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger hat die Beklagte zunächst in zwei getrennten Verfahren des Arbeitsgerichts Wiesbaden mit den Aktenzeichen 9 Ca 1172/14 und 9 Ca 26/15, die durch Beschluss vom 21. Mai 2015 verbunden worden sind, auf Grundlage der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 (VTV 1999), vom 18. Dezember 2009 (VTV 2009) und vom 3. Mai 2013 (VTV 2013) in den jeweils geltenden und für allgemeinverbindlich erklärten Fassungen für die Monate Dezember 2009 bis Juli 2014 auf Zahlung von Sozialkassenbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer in einer Gesamthöhe von Euro 314.676,00 in Anspruch genommen.

    Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit einem am 18. August 2016 verkündeten Urteil - Az. 9 Ca 1172/14 (Bl. 174-184 d.A.) - der Klage in Höhe von EUR 232.840,20 stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 18. August 2016 - Az. 9 Ca 1172/14 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 18. August 2016 - Az. 9 Ca 1172/14 - ist gemäß §§ 64 Abs. 2 Buchst. b, 8 Abs. 2 ArbGG zulässig.

  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 135/19

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 18. August 2016 - 9 Ca 1172/14 - wird im Entscheidungsausspruch berichtigt:.
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