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   ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17   

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https://dejure.org/2018,48610
ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17 (https://dejure.org/2018,48610)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 22.03.2018 - 5 BV 10/17 (https://dejure.org/2018,48610)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 22. März 2018 - 5 BV 10/17 (https://dejure.org/2018,48610)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14

    Für den allgemeinen Unterrichtungsanspruch bedarf es keines konkreten Anlasses

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
    Aus diesem Grund greifen auch die einschränkenden Voraussetzungen, unter denen der Arbeitgeber einem vom Betriebsrat gebildeten Ausschuss Einblick in die Bruttoentgeldlisten gewähren muss, für die Vorlage von Unterlagen nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Abs. 1 BetrVG nicht (vgl. zum vorstehenden so wörtlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14 - RDV 2016, 162 mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit schließt sich die Kammer auch hier den Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14 - an und gibt diese im Folgenden wieder: Da die Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1, Nr. 1 grundsätzlich besteht und nicht erst bei Vorliegen von Verdachtsmomenten für Verstöße des Arbeitgebers greift, muss der Betriebsrat auch keinen konkreten Anlass vortragen.

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
    Hieraus folgt, dass der Betriebsrat die erforderlichen Auskünfte ohne besonderen Anlass verlangen kann (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG: BAG 19.02.2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 25; im Bezug auf § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG: BAG 14.01.2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 23).

    Es handelt sich um keine Weitergabe von Daten an Dritte im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (vgl. BAG 14.01.2014 - 1 ABR 54/12 - juris).

  • BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 46/84

    Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats nach § 79 BetrVG

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
    Soweit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 79 BetrVG vorliegen, ist über dies eine Weitergabe der Daten an Dritte unzulässig (BAG 26.02.1987 - 6 ABR 46/84 - juris).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 84/06

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
    Hieraus folgt, dass der Betriebsrat die erforderlichen Auskünfte ohne besonderen Anlass verlangen kann (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG: BAG 19.02.2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 25; im Bezug auf § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG: BAG 14.01.2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 23).
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
    Der Betriebsrat kann auch vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Unterrichtung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG schriftlich vornimmt, weil es sich um umfangreiche und komplexe Angaben handelt (vgl. BAG 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 29; 07.02.2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 14).
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
    Der Betriebsrat kann auch vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Unterrichtung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG schriftlich vornimmt, weil es sich um umfangreiche und komplexe Angaben handelt (vgl. BAG 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 29; 07.02.2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 14).
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrates überhaupt gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 10.10.2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 18).
  • LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18

    Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den Arbeitgeber für

    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 22. März 2018 - 5 BV 10/17 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 22. März 2018 -5 BV 10/17- abzuändern und den Antrag des Betriebsrats zurückzuweisen.

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