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   ArbG Wiesbaden, 30.10.2008 - 5 Ca 632/08   

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https://dejure.org/2008,29419
ArbG Wiesbaden, 30.10.2008 - 5 Ca 632/08 (https://dejure.org/2008,29419)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 30.10.2008 - 5 Ca 632/08 (https://dejure.org/2008,29419)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 5 Ca 632/08 (https://dejure.org/2008,29419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 Abs 1 BGB, § 256 Abs 1 ZPO, § 256 Abs 2 ZPO, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 315 Abs 1 BGB
    Zuweisung eines nicht gleichwertigen Arbeitsplatzes nach Rückkehr aus dem Mutterschutz - Geschlechtsdiskriminierung - Versetzung - doppelte Rechtshängigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Zuweisung eines nicht gleichwertigen Arbeitsplatzes nach Rückkehr aus dem Mutterschutz - Geschlechtsdiskriminierung - Versetzung - doppelte Rechtshängigkeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 30.10.2008 - 5 Ca 632/08
    Die Wahrung billigen Ermessens setzt voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (BAG Urteil vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 87/90 - AP Nr. 39 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 87/90

    Durchführung politischer Wahlen - Übernahme eines Wahlehrenamtes durch

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 30.10.2008 - 5 Ca 632/08
    Die Wahrung billigen Ermessens setzt voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (BAG Urteil vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 87/90 - AP Nr. 39 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 30.10.2008 - 5 Ca 632/08
    Zu beachten ist vielmehr auch die Interessenlage des Antragstellers, wie sie sich aus seinem Vorbringen ergibt (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93, NZA 1994, 860).
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 30.10.2008 - 5 Ca 632/08
    Die Wahrung billigen Ermessens setzt voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (BAG Urteil vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 87/90 - AP Nr. 39 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 30.10.2008 - 5 Ca 632/08
    Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2006 (9 AZR 747/06, NZA 2007, 396 ff.).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 30.10.2008 - 5 Ca 632/08
    Bei der Beurteilung der Frage, wann ein anderer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, kommt es darauf an, ob sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers vor und nach der personellen Maßnahme so voneinander unterscheidet, dass ein mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauter Beobachter die neue Tätigkeit als eine andere betrachten kann (vgl. BAG Urteil vom 02. April 1996 - 1 AZR 743/95 - AP Nr. 34 zu § 95 Betriebsverfassungsgesetz 1972).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 30.10.2008 - 5 Ca 632/08
    Die Wahrung billigen Ermessens setzt voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (BAG Urteil vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 87/90 - AP Nr. 39 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • ArbG Wiesbaden, 18.12.2008 - 5 Ca 46/08

    Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Rückkehr aus Mutterschutzzeiten, der dem

    Die Klägerin nahm diese Versetzung unter Vorbehalt an und griff sie vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden (5 Ca 632/08) an.

    Sie zeigt hingegen durch ihr gerichtliches Vorgehen sehr wohl, dass sie dieses Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen vor der Versetzungsanordnung vom 21. August 2007 weiter fortsetzen will, da sie die Versetzung von 21. August 2007 vor dem Arbeitsgericht Ulm (Az.: 3 Ca 306/07) ebenso angreift wie die spätere Versetzung vom 20. Februar 2008, die sie vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden angegriffen hat (5 Ca 632/08).

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