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   ArbG Wuppertal, 06.08.2012 - 1 Ca 1473/12   

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https://dejure.org/2012,46990
ArbG Wuppertal, 06.08.2012 - 1 Ca 1473/12 (https://dejure.org/2012,46990)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 06.08.2012 - 1 Ca 1473/12 (https://dejure.org/2012,46990)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 06. August 2012 - 1 Ca 1473/12 (https://dejure.org/2012,46990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsweg, Arbeitsgerichte, Geschäftsführer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsweg, Arbeitsgerichte, Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Streit über die Kündigung eines Geschäftsführers eines insolventen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Alleingeschäftsführer einer insolventen GmbH kann nicht vor dem Arbeitsgericht gegen seine Kündigung klagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08

    Rechtsweg - Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.08.2012 - 1 Ca 1473/12
    Die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG soll sicherstellen, dass die Mitglieder der Vertretungsorgane mit der juristischen Person selbst dann keinen Rechtsstreit im "Arbeitgeberlager" vor dem Arbeitsgericht führen, wenn die der Organstellung zugrunde liegende Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (vgl. BAG 03.02.2009 - 5 AZB 100/08, juris-Rn. 8; BAG 15.03.2011 - 10 AZB 32/10, juris-Rn. 11; BAG 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, juris-Rn. 12).
  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 32/10

    Rechtsweg für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers einer

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.08.2012 - 1 Ca 1473/12
    Die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG soll sicherstellen, dass die Mitglieder der Vertretungsorgane mit der juristischen Person selbst dann keinen Rechtsstreit im "Arbeitgeberlager" vor dem Arbeitsgericht führen, wenn die der Organstellung zugrunde liegende Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (vgl. BAG 03.02.2009 - 5 AZB 100/08, juris-Rn. 8; BAG 15.03.2011 - 10 AZB 32/10, juris-Rn. 11; BAG 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, juris-Rn. 12).
  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.08.2012 - 1 Ca 1473/12
    Die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG soll sicherstellen, dass die Mitglieder der Vertretungsorgane mit der juristischen Person selbst dann keinen Rechtsstreit im "Arbeitgeberlager" vor dem Arbeitsgericht führen, wenn die der Organstellung zugrunde liegende Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (vgl. BAG 03.02.2009 - 5 AZB 100/08, juris-Rn. 8; BAG 15.03.2011 - 10 AZB 32/10, juris-Rn. 11; BAG 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, juris-Rn. 12).
  • BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12
    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.08.2012 - 1 Ca 1473/12
    LAG D´dorf: 15 Ta 398/12 BAG 10 AZB 78/12.
  • LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12
    Auszug aus ArbG Wuppertal, 06.08.2012 - 1 Ca 1473/12
    LAG D´dorf: 15 Ta 398/12 BAG 10 AZB 78/12.
  • BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 6. August 2012 - 1 Ca 1473/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigung eines formlos zum Geschäftsführer

    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 22.8.2012 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 6.8.2012 - 1 Ca 1473/12 - abgeändert:.
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