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   ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05   

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https://dejure.org/2005,3643
ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05 (https://dejure.org/2005,3643)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 15.06.2005 - 5 BV 20/05 (https://dejure.org/2005,3643)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 5 BV 20/05 (https://dejure.org/2005,3643)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer aufgrund der Einführung eines Verhaltenskodex durch den Arbeitgeber; Mitbestimmungspflichtiges Verbot einer Liebesbeziehung zwischen Arbeitnehmern im Verhaltenskodex aufgrund der Beeinflussung von Arbeitsbedingungen ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmungspflicht bei Einführung einer Unternehmensethik (Wal-Mart): Whistleblower-Klausel/Verbot, Geschenke anzunehmen/Verbot, Aussagen gegenüber der Presse zu machen und Flirt-Verbot betreffen Ordnungsverhalten im Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • yumpu.com (Auszüge)

    Verhaltenskodex, Unternehmensethik, Ordnung des Betriebes, Verhalten der Arbeitnehmer, Gesamtbetriebsrat, Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsgericht kippt Verhaltenskodex von Wal-Mart - Die Ethikrichtlinie von Wal-Mart ist in weiten Teilen ungültig – Mitarbeiter dürfen sich ineinander verlieben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1334
  • NZA 2005, 1015 (Ls.)
  • DB 2005, 1800
  • NZA-RR 2005, 476
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
    Zudem hält das BAG bereits die Einführung eines Formulars zum Nachweis der Einhaltung von Ethikregeln nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 für mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG v. 28.5.2002, NZA 2003, 166).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes folgt aus § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kein unmittelbarer Anspruch des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber, persönlichkeitsrechtsverletzende Maßnahmen gegen den Arbeitnehmer oder eine Gruppe von Arbeitnehmern zu unterlassen (vgl. BAG v. 28.5.2002, NZA 2003, 166 m.w.N.).

    Eine Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.5.2002 (NZA 2003, 166) zugrunde lag, ist im Übrigen nicht gegeben.

  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
    Das deutsche BetrVG gilt für sämtliche inländische Betriebe, gleichgültig, ob sie zu inländischen oder ausländischen Unternehmen gehören (vgl. BAG v. 7.12.1989, BB 1990, 564; BAG v. 22.3.2000, BB 2000, 2098; BAG v. 20.2.2001, NZA 2001, 1033).
  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
    Es reicht aus, dass eine zwingende sachliche Notwendigkeit, ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht (vgl. BAG vom 15.1.2002, AP Nr. 23 zu § 50 BetrVG 1972, BAG vom 11.12.2001, NZA 2002, 688).
  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89

    Anwendung deutschen Betriebsverfassungsrechts bei langjährigem Einsatz des

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
    Das deutsche BetrVG gilt für sämtliche inländische Betriebe, gleichgültig, ob sie zu inländischen oder ausländischen Unternehmen gehören (vgl. BAG v. 7.12.1989, BB 1990, 564; BAG v. 22.3.2000, BB 2000, 2098; BAG v. 20.2.2001, NZA 2001, 1033).
  • BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85

    Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
    Soweit in dem Abschnitt darauf hingewiesen wird, dass die Beteiligte zu 2. sich für eine drogen- und alkoholfreie Arbeitsumgebung einsetzt und eine strenge Richtlinie zu Alkohol- und Drogenmissbrauch hat, ist insofern das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG betroffen, da die Einführung eines Alkoholverbotes mitbestimmungspflichtig ist (vgl. BAG vom 23.9.1986, DB 1987, 337; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, 22. Auflage 2004, § 87 BetrVG, Rn. 71).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.06.2005 - 5 BV 20/05
    Das deutsche BetrVG gilt für sämtliche inländische Betriebe, gleichgültig, ob sie zu inländischen oder ausländischen Unternehmen gehören (vgl. BAG v. 7.12.1989, BB 1990, 564; BAG v. 22.3.2000, BB 2000, 2098; BAG v. 20.2.2001, NZA 2001, 1033).
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2005 - 10 TaBV 46/05

    Mitbestimmung ist auch bei US-amerikanischem Verhaltenskodex in Deutschland

    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 15.06.2005 - 5 BV 20/05 - unter Zurückweisung im Übrigen dahingehend abgeändert, dass es wie folgt heißt:.
  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches

    Es ist dann aber nicht die Partnerschaft oder die Liebesbeziehung, die stört, sondern das Verhalten, mit dem der eine oder der andere Partner oder beide oder außenstehende Dritte den betrieblichen Ablauf beeinträchtigen"; mit gleicher Tendenz zuvor schon ArbG Wuppertal15.6.2005 - 5 BV 20/05 - NZA-RR 2005, 476 [II.4 f. - "Juris"-Rn. 39]; s. mit gleicher Tendenz schon Hansjörg Otto(Fn. 122) S. 72: "Die Betriebsbezogenheit kann nicht etwa dadurch hergestellt werden, dann eine im Einvernehmen mit dem Betriebsrat erlassene Hausordnung einen 'sauberen Lebenswandel innerhalb wie außerhalb des Hauses' zur Pflicht macht (...)"; s. auch Wolfgang Däubler, in: ders. u.a., AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, 4. Auflage (2014), Anhang zu § 307 BGB Rn. 155: "Seit den Versuchen von Wal Mart, seinen Beschäftigten gemeinsames privates Ausgehen zu zwei und das 'Eingehen' einer Liebesbeziehung zu verbieten (...), ist im Grunde allgemein anerkannt, dass die Privatsphäre des einzelnen Beschäftigten von Compliance-Richtlinien ausgespart werden muss (...)".S. dazu - hier für entsprechende Beziehungen von Vorgesetzten zu Untergebenen - statt vieler etwa LAG Düsseldorf 14.11.2005 - 10 TaBV 46/05 - LAGE § 87 BetrVG 2001 Betriebliche Ordnung Nr. 2 = NZA-RR 2006, 81 = DB 2006, 162 [B.V.3 c. - "Juris"-Rn. 139]: "Wenn auch nicht verkannt werden kann, dass in vielen Betrieben nicht gern gesehen wird, wenn ein Vorgesetzter bzw. eine Vorgesetzte mit einem oder einer ihm bzw. ihr unterstellten Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter eine Liebesbeziehung eingeht, ist dies letztlich eine Privatangelegenheit der beteiligten Personen und hat zunächst den Arbeitgeber nicht zu interessieren.

    Es ist dann aber nicht die Partnerschaft oder die Liebesbeziehung, die stört, sondern das Verhalten, mit dem der eine oder der andere Partner oder beide oder außenstehende Dritte den betrieblichen Ablauf beeinträchtigen"; mit gleicher Tendenz zuvor schon ArbG Wuppertal15.6.2005 - 5 BV 20/05 - NZA-RR 2005, 476 [II.4 f. - "Juris"-Rn. 39]; s. mit gleicher Tendenz schon Hansjörg Otto(Fn. 122) S. 72: "Die Betriebsbezogenheit kann nicht etwa dadurch hergestellt werden, dann eine im Einvernehmen mit dem Betriebsrat erlassene Hausordnung einen 'sauberen Lebenswandel innerhalb wie außerhalb des Hauses' zur Pflicht macht (...)"; s. auch Wolfgang Däubler, in: ders. u.a., AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, 4. Auflage (2014), Anhang zu § 307 BGB Rn. 155: "Seit den Versuchen von Wal Mart, seinen Beschäftigten gemeinsames privates Ausgehen zu zwei und das 'Eingehen' einer Liebesbeziehung zu verbieten (...), ist im Grunde allgemein anerkannt, dass die Privatsphäre des einzelnen Beschäftigten von Compliance-Richtlinien ausgespart werden muss (...)".

    Es ist dann aber nicht die Partnerschaft oder die Liebesbeziehung, die stört, sondern das Verhalten, mit dem der eine oder der andere Partner oder beide oder außenstehende Dritte den betrieblichen Ablauf beeinträchtigen"; mit gleicher Tendenz zuvor schon ArbG Wuppertal15.6.2005 - 5 BV 20/05 - NZA-RR 2005, 476 [II.4 f. - "Juris"-Rn. 39]; s. mit gleicher Tendenz schon Hansjörg Otto(Fn. 122) S. 72: "Die Betriebsbezogenheit kann nicht etwa dadurch hergestellt werden, dann eine im Einvernehmen mit dem Betriebsrat erlassene Hausordnung einen 'sauberen Lebenswandel innerhalb wie außerhalb des Hauses' zur Pflicht macht (...)"; s. auch Wolfgang Däubler, in: ders. u.a., AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, 4. Auflage (2014), Anhang zu § 307 BGB Rn. 155: "Seit den Versuchen von Wal Mart, seinen Beschäftigten gemeinsames privates Ausgehen zu zwei und das 'Eingehen' einer Liebesbeziehung zu verbieten (...), ist im Grunde allgemein anerkannt, dass die Privatsphäre des einzelnen Beschäftigten von Compliance-Richtlinien ausgespart werden muss (...)".

  • LAG Baden-Württemberg, 09.01.2006 - 4 Sa 55/05

    Betriebsratsanhörung - Massenentlassung - Vertrauensschutz

    Die wohl überwiegende Meinung hält das Vertrauen des Arbeitgebers für schutzwürdig (LAG Köln, 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - NZA-RR 2005, 470; ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04 - NZA 2005, 484; ArbG Krefeld, 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04 - NZA 2005, 383; LAG Hessen, 20.04.2005 - 6 Sa 2279/04 - NZA-RR 2005, 522; LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - NZA-RR 2005, 412; LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04 - LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 50; ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04 - abrufbar unter "www.lag-baden-wuerttemberg.de"; LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 512/05 - NZA-RR 2005, 578; LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04 - NZA-RR 2006, 16; LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 42/05 - abrufbar unter "www.lag-baden-wuerttemberg.de"; Bauer/Krieger/Powietzka, DB 2005, 445, 449; Braun, ArbRB 2005, 209); die Gegenmeinung sieht für einen Vertrauensschutz keinen Raum (ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04 - AuR 2005, 232; ArbG Osnabrück, 08.06.2005 - 4 Ca 546/04 - NZA-RR 2005, 476; Appel, DB 2005, 1002, 1005; Osnabrügge, NJW 2005, 1093).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - 4 Sa 48/05

    Massenentlassungsanzeige, Vertrauensschutz

    Die wohl überwiegende Meinung hält das Vertrauen der Arbeitgeber für schutzwürdig (LAG Köln, 25.02.2005 - 11 Sa 767/04 - NZA-RR 2005, 470; ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04 - NZA 2005, 484; ArbG Krefeld, 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04 - NZA 2005, 383; LAG Hessen, 20.04.2005 - 6 Sa 2279/04 - NZA-RR 2005, 522; LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - NZA-RR 2005, 412; LAG Köln, 10.05.2005 -1 Sa 1510/04 - LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 50; ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04 - abrufbar unter "www.lag-baden-wuerttemberg.de"; LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 512/05 - NZA-RR 2005, 578; LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 42/05 - abrufbar unter "www.lag-baden-wuerttemberg.de"; Bauer/Krieger/Powietzka, DB 2005, 445, 449; Braun, ArbRB 2005, 209); die Gegenmeinung sieht für einen Vertrauensschutz keinen Raum (ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04 - AuR 2005, 232; ArbG Osnabrück, 08.06.2005 - 4 Ca 546/04 - NZA-RR 2005, 476; Appel, DB 2005, 1002, 1005; Osnabrügge, NJW 2005, 1093).
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