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   ArbG Wuppertal, 15.12.2017 - 1 Ca 2709/17   

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ArbG Wuppertal, 15.12.2017 - 1 Ca 2709/17 (https://dejure.org/2017,49151)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 15.12.2017 - 1 Ca 2709/17 (https://dejure.org/2017,49151)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - 1 Ca 2709/17 (https://dejure.org/2017,49151)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 510/14

    Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.12.2017 - 1 Ca 2709/17
    Der Kläger hat seinen Antrag dem in dem Verfahren 6 AZR 510/14 entschiedenen Antrag nachgebildet (siehe BAG vom 24.09.2015 -6 AZR 510/14- in: NZA-RR 2016, 45 ff zum wortgleichen § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT), der nach entsprechender Auslegung zulässig ist (s.a. BAG vom 20.09.2017 -6 AZR 143/16-, zit. nach Juris).

    Der so zu verstehende Antrag ist hinreichend bestimmt gemäß § 253 Absatz 2 Nr. 2 ZPO, denn er bezeichnet die begehrte Leistung so genau, dass die Beklagte ohne weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweise sie dem Urteilsspruch nachkommen kann (BAG vom 24.09.2015, a.a.O. Rn. 12 f).

    Sieht ein Dienstplan für einen auf einen Werktag fallenden Feiertag einen Freizeitausgleich vor, der hinsichtlich seiner Stundenzahl nicht die gesamte reguläre Tagesarbeitszeit erreicht, sind insoweit ebenfalls "dienstplanmäßig ausgefallene Stunden" zu verzeichnen (BAG vom 24.09.2015, a.a.O.).

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.12.2017 - 1 Ca 2709/17
    Der Kläger hat seinen Antrag dem in dem Verfahren 6 AZR 510/14 entschiedenen Antrag nachgebildet (siehe BAG vom 24.09.2015 -6 AZR 510/14- in: NZA-RR 2016, 45 ff zum wortgleichen § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT), der nach entsprechender Auslegung zulässig ist (s.a. BAG vom 20.09.2017 -6 AZR 143/16-, zit. nach Juris).

    Nur diese Stundenzahl ist von der Sollarbeitszeit abzusetzen (BAG vom 20.09.2017 -6 AZR 143/16-, zit. nach Juris, Rn. 28).

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12

    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 15.12.2017 - 1 Ca 2709/17
    Bei feiertagsunabhängiger Freistellung wird deshalb das für den vollen Vergütungsanspruch maßgebliche Arbeitszeitsoll herabgesetzt (BAG vom 24.10.2013 -6 AZR 286/12-, zit. nach Juris).
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2018 - 13 Sa 114/18

    Reduzierung der Sollarbeitszeit gem. § 8 Abs. 3 TV-V

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 15.12.2017 - 1 Ca 2709/17 - abgeändert:.

    Der Kläger beantragt zuletzt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 15.12.2017, Az.: 1 Ca 2709/17, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, seine Sollarbeitszeit um die am 01.05.2017 dienstplanmäßig ausgefallenen 5, 92 Arbeitsstunden in dem auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monat zu reduzieren.

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