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   ArbG Wuppertal, 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14   

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ArbG Wuppertal, 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14 (https://dejure.org/2014,61403)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14 (https://dejure.org/2014,61403)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - 3 Ca 2373/14 (https://dejure.org/2014,61403)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.06.2014 - C-118/13

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14
    Am 12.06.2014 entschied der EUGH (Rechtssache C-118/13) über die Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen und bejahte dies grundsätzlich für den Mindesturlaub von 4 Wochen.

    Auf Grund der Entscheidung des EuGH vom 12.06.2014 (C-118/13) ist entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs (BAG vom 20.09.2011 - 9 AZR 416/10 - in: NZA 2012, 326 ff; BAG vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - in: NZA 2013, 678 ff) ein Anspruch der Klägerin auf Auszahlung der Urlaubsabgeltung zu bejahen.

    Dem gegenüber hat der EuGH am 12.06.2014 (Rechtsache C-118/13 - in: NZA 2014, 651 f) auf das Vorabentscheidungsersuchen des LAG Hamm (16 Sa 1511/12) entschieden, dass der Anspruch auf finanzielle Vergütung eines beim Tod eines Arbeitnehmers noch bestehenden Urlaubsanspruchs entsteht, um den in Artikel 7 der Arbeitszeitrichtlinie verankerten Mindesturlaubsanspruch zu gewähren:.

    Nach Auffassung des EuGH kann deshalb Artikel 7 der Arbeitszeitrichtlinie nicht dahin ausgelegt werden, dass der besagte Anspruch durch den Tod des Arbeitnehmers untergehen kann (EuGH C-118/13 - a.a.O., Rd.Nr. 15 - 26).

  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14
    Auf Grund der Entscheidung des EuGH vom 12.06.2014 (C-118/13) ist entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs (BAG vom 20.09.2011 - 9 AZR 416/10 - in: NZA 2012, 326 ff; BAG vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - in: NZA 2013, 678 ff) ein Anspruch der Klägerin auf Auszahlung der Urlaubsabgeltung zu bejahen.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (9 AZR 416/10; 9 AZR 532/11) erlischt mit dem Tod des Arbeitnehmers der Urlaubsanspruch, da dessen höchstpersönliche Leistungspflicht nicht mehr besteht und alle Ansprüche auf Befreiung von dieser Arbeitspflicht untergehen.

    Der Urlaubsanspruch kann sich nicht zeitgleich in einen Abgeltungsanspruch umwandeln, Anspruchsuntergang und gleichzeitige Umwandlung des Anspruchs schließen sich aus (BAG vom 20.09.2011 - 9 AZR 416/10 - a.a.O.).

  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11

    Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14
    Auf Grund der Entscheidung des EuGH vom 12.06.2014 (C-118/13) ist entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs (BAG vom 20.09.2011 - 9 AZR 416/10 - in: NZA 2012, 326 ff; BAG vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - in: NZA 2013, 678 ff) ein Anspruch der Klägerin auf Auszahlung der Urlaubsabgeltung zu bejahen.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (9 AZR 416/10; 9 AZR 532/11) erlischt mit dem Tod des Arbeitnehmers der Urlaubsanspruch, da dessen höchstpersönliche Leistungspflicht nicht mehr besteht und alle Ansprüche auf Befreiung von dieser Arbeitspflicht untergehen.

  • LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers (EuGH-Vorlage)

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14
    Dem gegenüber hat der EuGH am 12.06.2014 (Rechtsache C-118/13 - in: NZA 2014, 651 f) auf das Vorabentscheidungsersuchen des LAG Hamm (16 Sa 1511/12) entschieden, dass der Anspruch auf finanzielle Vergütung eines beim Tod eines Arbeitnehmers noch bestehenden Urlaubsanspruchs entsteht, um den in Artikel 7 der Arbeitszeitrichtlinie verankerten Mindesturlaubsanspruch zu gewähren:.
  • LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15

    Vererbbarkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Klägerin beantragt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14 - zurückzuweisen.

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