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   ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18   

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ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18 (https://dejure.org/2018,25475)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18 (https://dejure.org/2018,25475)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 2018 - 4 Ca 3038/18 (https://dejure.org/2018,25475)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zu der einem angestellten Redakteur erteilten Abmahnung wegen Verwertung von während der Arbeitszeit erlangter Informationen für eine Veröffentlichung in einer nicht zur Mediengruppe der Arbeitgeberin gehörende Zeitung ohne Einwilligung der Arbeitgeberin

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zu der einem angestellten Redakteur erteilten Abmahnung wegen Verwertung von während der Arbeitszeit erlangter Informationen für eine Veröffentlichung in einer nicht zur Mediengruppe der Arbeitgeberin gehörende Zeitung ohne Einwilligung der Arbeitgeberin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abmahnung eines Redakteurs wegen Verwertung von während der Arbeitszeit erlangter Informationen für eine Veröffentlichung ohne Einwilligung des Arbeitgebers

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Abmahnung eines Journalisten wegen nicht erlaubter Nebentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Abmahnung eines Redakteurs der Wirtschaftswoche wegen der Veröffentlichung eines Artikels bei einer Tageszeitung

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in einer Tageszeitung - Abmahnung wirksam

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ran an den Speck - Abmahnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abmahnung eines Redakteurs der "Wirtschaftswoche" wegen der Veröffentlichung ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung eines Wirtschaftswoche-Redakteurs wegen Veröffentlichung eines Artikels bei einer Tageszeitung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Abmahnung eines Wirtschaftswoche-Redakteurs wegen Veröffentlichung eines Artikels bei einer Tageszeitung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abmahnung eines Redakteurs der "Wirtschaftswoche" wegen der Veröffentlichung eines Artikels bei einer Tageszeitung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ungenehmigte Nebentätigkeit kann Abmahnung rechtfertigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines arbeitsvertraglichen Erlaubnisvorbehalts für eine Nebentätigeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wirtschaftswoche darf Nebentätigkeit eines Redakteurs unter Genehmigungsvorbehalt stellen

Sonstiges (3)

  • nrw.de (Terminmitteilung)

    Abmahnung eines Redakteurs der Wirtschaftswoche wegen der Veröffentlichung eines Artikels bei einer Tageszeitung

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Zulässigkeit einer Abmahnung wegen nicht genehmigter Fremdveröffentlichung eines Redakteurs - Anmerkung zu ArbG Düsseldorf, Urteil vom 24.8.2018 - 4 Ca 3038/18" von Stephan Sura, original erschienen in: ZUM 2019, 86 - 88.

  • taz.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Debatte #MeToo - Ran an den Speck

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2019, 81
  • afp 2019, 88
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
    Bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG, Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 2 c der Gründe; BAG, Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung).

    Eine Abmahnung ist aber nicht allein deswegen unzulässig, weil der Arbeitgeber auch über den erhobenen Vorwurf hinwegsehen könnte (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung, zu II 2 der Gründe), weil etwa dem Arbeitnehmer ein bewusster Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten fern lag (BAG, Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 -, juris).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zurecht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 -, juris; Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - , juris).

    Der Arbeitnehmer aber kann die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus seiner Personalakte nur dann verlangen, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012,- 2 AZR 782/11-, BAGE 142, 331-338).

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG, Urteil vom 1. September 2010 - 5 AZR 517/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 135, 250; Urteil vom 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 13 mwN, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10, Urteil vom 7.m Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 Rn. 31; Urteil vom 24. August 2017 - 8 AZR 378/16 -, Rn. 18 - 19, juris).

    Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Auslegungsbedürftigkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung nicht gleichsam automatisch zu deren Intransparenz führt (vgl. BAG, Urteil vom 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 16 mwN, EzA BGB 2002 § 612 Nr. 10).

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 665/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - Auslegung - unangemessene

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
    Maßgebend sind insoweit die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden nicht rechtskundigen Vertragspartners (BAG, Urteil vom 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 -, juris).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bewirkt (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteil vom 17. März 2016 - 8 AZR 665/14 -, Rn. 22, juris; Urteil vom 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 40 mwN; Urteil vom 10. Dezember 2013 - 3 AZR 796/11 - Rn. 41 mwN, BAGE 147, 1; Urteil vom 23. September 2010 - 8 AZR 897/08 - Rn. 27).

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98

    Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung als Rechtsanwalt

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
    In dieser Situation erscheint es als ohne Weiteres angemessen, dem Arbeitgeber die oben beschriebene Überprüfung zu ermöglichen, zumal der Arbeitnehmer einen klagbaren Anspruch auf Erteilung der Zustimmung hat, sofern und soweit eine Beeinträchtigung betrieblicher Interessen nicht zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 21.09.1999, NZA 2000, 723, ErfKomm/Preis, 18. Auflage 2018, § 611 a Arbeitsvertrag Rn. 728; Kappes/Aabadi " Nebentätigkeit und Abmahnung", DB 2003, S. 938 ff.).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
    Eine Abmahnung ist aber nicht allein deswegen unzulässig, weil der Arbeitgeber auch über den erhobenen Vorwurf hinwegsehen könnte (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung, zu II 2 der Gründe), weil etwa dem Arbeitnehmer ein bewusster Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten fern lag (BAG, Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 -, juris).
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
    Bei der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung zunächst selbst zu entscheiden, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers missbilligen will und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilen will (BAG, Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 340/85 -, n. v.; Herschel, Anm. zum BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AR-Blattei Betriebsbußen Nr. 9).
  • BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79

    Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird als Übermaßverbot zur Vermeidung schwerwiegender Rechtsfolgen bei nur geringfügigen Rechtsverstößen verstanden (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1979 - VIII ZR 46/79 - WM 1980, 215, 216).
  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85

    Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
    Bei der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung zunächst selbst zu entscheiden, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers missbilligen will und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilen will (BAG, Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 340/85 -, n. v.; Herschel, Anm. zum BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AR-Blattei Betriebsbußen Nr. 9).
  • BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
    Bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG, Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 2 c der Gründe; BAG, Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

    Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 897/08

    Vertragsstrafe - Vertragswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 796/11

    Invaliditätsversorgung - Mindestaltersgrenze

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 23.01.2014 - 8 AZR 130/13

    Vertragsstrafenversprechen - Formulararbeitsvertrag - Auslegung -

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die dem Kläger unter dem 14.03.2018 erteilte Abmahnung aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 9970/18

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in

    Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18 -.
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