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   BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09   

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https://dejure.org/2011,1885
BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 (https://dejure.org/2011,1885)
BAG, Entscheidung vom 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 (https://dejure.org/2011,1885)
BAG, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 (https://dejure.org/2011,1885)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • openjur.de

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen; Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • Bundesarbeitsgericht

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG, § 81 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 9, § 241 Abs 2 BGB
    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG, § 81 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 9, § 241 Abs 2 BGB
    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen und der Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Leiharbeiter - Ausschreibung von Arbeitsplätzen im Betrieb

  • hensche.de

    Arbeitnehmerüberlassung, Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, Stellenausschreibung

  • Betriebs-Berater

    Leiharbeitnehmer - Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen

  • Betriebs-Berater

    Innerbetriebliche Ausschreibung bei Einsatz von Leiharbeitern

  • rewis.io

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • ra.de
  • rewis.io

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen; Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Internen Stellenausschreibung auch bei Arbeitsplätzen, die für Leiharbeitnehmer vorgesehen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leiharbeitnehmer auf neuen Arbeitsplätzen

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Muss der Einsatz von Leiharbeitnehmern innerbetrieblich ausgeschrieben werden?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Innerbetriebliche Ausschreibung bei Einsatz von Leiharbeitern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 106
  • NJW 2011, 1757
  • MDR 2011, 1300
  • NZA 2011, 703
  • BB 2011, 1524
  • BB 2011, 1856
  • DB 2011, 1282
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG - Dauer der Ausschreibung

    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09
    Außerdem muss die Bekanntmachung so erfolgen, dass alle als Bewerber in Betracht kommenden Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, von der Ausschreibung Kenntnis zu nehmen (BAG 16. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 17, NZA 2011, 360) .
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09
    Daneben soll einer Verärgerung der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz im Betrieb vorhandener Beschäftigungsmöglichkeiten entgegengewirkt werden (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - zu B II 1 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 115) .
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09
    Zu den nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zustimmungspflichtigen Einstellungen gehört daher auch der Einsatz von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 21 f., BAGE 125, 306) .
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 43/87

    Ausschreibung der Arbeitsplätze von Tendenzträgern durch den Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, wird durch die Verpflichtung zur innerbetrieblichen Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG bei Tendenzträgern die Tendenzbestimmung und -verwirklichung nicht ernsthaft beeinträchtigt (6. Dezember 1988 - 1 ABR 43/87 - zu B I 3 c bb der Gründe; 30. Januar 1979 - 1 ABR 78/76 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 20) .
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09
    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung verlangt hat oder die Ausschreibung zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - zu B II 3 b aa der Gründe, BAGE 113, 102) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 16 TaBV 12/08
    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats und unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. März 2009 - 16 TaBV 12/08 - aufgehoben.
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09
    Kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer die bisher zugewiesenen Tätigkeiten wegen seiner Behinderung nicht mehr wahrnehmen, kann dieser unter den in § 81 Abs. 4 SGB IX genannten Voraussetzungen eine anderweitige Beschäftigung und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, eine entsprechende Vertragsänderung verlangen und durchsetzen (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 18, AP SGB IX § 81 Nr. 11 = EzA SGB IX § 81 Nr. 11) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09
    Ebenso kann der Arbeitgeber aufgrund der Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) gehalten sein, Arbeitnehmern, die aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht mehr im Stande sind, die ihnen nach § 106 Satz 1 GewO zugewiesene Arbeitsleistung zu erbringen, innerhalb des arbeitsvertraglich vereinbarten Rahmens eine Tätigkeit zu übertragen, zu deren Erbringung sie noch in der Lage sind (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27, NZA 2010, 1119) .
  • BAG, 30.01.1979 - 1 ABR 78/76

    Verlangen des Betriebsrats - Besetzung von Arbeitsplätzen - Innerbetriebliche

    Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, wird durch die Verpflichtung zur innerbetrieblichen Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG bei Tendenzträgern die Tendenzbestimmung und -verwirklichung nicht ernsthaft beeinträchtigt (6. Dezember 1988 - 1 ABR 43/87 - zu B I 3 c bb der Gründe; 30. Januar 1979 - 1 ABR 78/76 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 20) .
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 17/19

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Stellen - Verlangen des Betriebsrats

    Er kann die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob der Arbeitgeberin die Pflicht obliegt, bestimmte Arbeitsplätze innerbetrieblich auszuschreiben, losgelöst vom konkreten Einzelfall durch einen abstrakten Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung stellen (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 11, BAGE 137, 106) .

    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung verlangt hat oder die Ausschreibung zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 137, 106) .

    Dies folgt nicht nur aus dem eindeutigen Wortlaut der Norm (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 15, BAGE 137, 106) , sondern auch aus der Systematik sowie dem Zweck der Vorschrift.

    Daneben soll einer Irritation der Belegschaft über die Hereinnahme Außenstehender trotz im Betrieb vorhandener personeller Ressourcen entgegengewirkt werden (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 19, BAGE 137, 106) .

    Unabhängig davon besteht das mit § 93 BetrVG verfolgte Normziel nicht nur in der Aktivierung des innerbetrieblichen Arbeitsmarkts, sondern auch in einer für die Belegschaft erhöhten Transparenz von betrieblichen Vorgängen (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 21, BAGE 137, 106) .

    Die anschließende Ausgestaltung der Ausschreibung kann der Betriebsrat nicht beeinflussen, da es insoweit an einem Beteiligungsrecht fehlt (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 26, BAGE 137, 106) .

  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung verlangt hat oder die Ausschreibung zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 13, BAGE 137, 106) .

    Das stellt § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG klar (BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 17, BAGE 137, 106) .

    Daneben soll das Stellenbesetzungsverfahren für die verfügbaren Arbeitsplätze durch die innerbetriebliche Stellenausschreibung transparent ausgestaltet werden (BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 19, BAGE 137, 106) .

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Dies betrifft etwa die Geltendmachung von Rechtsansprüchen, die allein vom Vorliegen der im Gesetz bestimmten Tatbestandsvoraussetzungen abhängig sind (vgl. für die Pflicht zur Ausschreibung von Arbeitsplätzen nach § 93 BetrVG: BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 26, EzA BetrVG 2001 § 93 Nr. 1) .
  • LAG Niedersachsen, 20.02.2019 - 13 TaBV 24/18

    Anspruch des örtlichen Betriebsrats auf innerbetriebliche Ausschreibung von

    Der Antragsteller kann die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, bestimmte Arbeitsplätze innerbetrieblich auszuschreiben, losgelöst vom konkreten Einzelfall durch einen abstrakten Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung stellen (vgl. BAG 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 -, juris Rn. 11).

    Mit dessen Zugang beim Arbeitgeber ist die Angelegenheit abgeschlossen (BAG 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 -, juris, Rn. 26).

    Das Beteiligungsrecht bezieht sich auf die Besetzung eines diesem Betrieb zuzuordnenden Arbeitsplatzes ( vgl. BAG 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 -, juris, Rn. 26; GK-Raab, 11. Aufl. 2018, § 93, Rn. 30).

    Dies gilt insbesondere in Bezug auf im einzelnen örtlichen Betrieb vertretene gesetzlich besonders geschützte Personen, zu deren Gunsten die Besetzungsentscheidung des Arbeitgebers eingeschränkt sein kann, namentlich Schwerbehinderten (aufgrund § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX a.F., § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX n.F.), sonstigen Leistungsgeminderten (aufgrund § 241 Abs. 2 BGB) und Teilzeitkräften (§ 9 TzBfG; näher zu alledem: BAG 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 -, juris Rn. 23).

    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung verlangt hat oder die Ausschreibung zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (BAG 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 -, juris Rn. 13).

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 TaBV 43/11

    Beschlussverfahren, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Leiharbeitnehmer,

    Der Betriebsrat kann die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, bestimmte Arbeitsplätze innerbetrieblich auszuschreiben, losgelöst vom konkreten Einzelfall durch einen abstrakten Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung stellen (vgl. BAG 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 11).

    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung verlangt hat oder die Ausschreibung zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (BAG 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 13; 14.02.2004 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102).

    b) Mit Beschluss vom 01.02.2011 hat der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden (1 ABR 79/09), dass die Ausschreibungspflicht nach § 93 BetrVG auch für Arbeitsplätze besteht, die der Arbeitgeber dauerhaft mit Leiharbeitnehmern zu besetzen beabsichtigt.

    bb) Eingehend hat der 1. Senat in dem Beschluss vom 01.02.2011 unter Hinweis auf den Normzweck des § 93 BetrVG sowie den systematischen Zusammenhang zwischen dieser Vorschrift und dem Beteiligungsrecht bei der Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG begründet, dass die Ausschreibungspflicht auch für Arbeitsplätze besteht, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen (1 ABR 79/09 - Rn. 17 f.).

    Dieser Verärgerung über die Hereinnahme Außenstehender trotz bestehender Beschäftigungsmöglichkeiten soll aber durch die Ausschreibung nach § 93 BetrVG vorgebeugt werden (BAG 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 19; 27.07.1993 - 1 ABR 7/93 - AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 3).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 18/10

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Berichtigung der

    Dies folgt aus einem am Wortlaut, der Gesetzessystematik und dem Normzweck orientierten Verständnis der Vorschrift (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 14 ff., NZA 2011, 703) .
  • ArbG Stuttgart, 14.05.2019 - 9 Ca 135/18

    Pflicht des Arbeitgebers einen leistungsgeminderten Arbeitnehmer zu beschäftigen

    Dies kann für den Arbeitgeber auch bedeuten, dass er Hindernisse für die Zuweisung einer neuen Tätigkeit beseitigen muss, sofern es ihm zumutbar ist (BAG vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09, NZA 210, 1119 Rn. 26; ebenso BAG vom 01.02.2011 - 1 ABR 79/09, NZA 2011, 703 Rn. 23; siehe auch LAG Berlin-Brandenburg vom 06.06.2012 - 4 Sa 2152/11, NZA - RR 2012, 624).
  • BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12

    Ausschreibung - Verzögerung der Stellenbesetzung

    Dieser geht dahin, die zu besetzende Stelle den in Betracht kommenden Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse an der Stelle kundzutun und sich darum zu bewerben (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 13, BAGE 137, 106; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 17) .
  • LAG Hamm, 23.01.2015 - 13 TaBV 44/14

    Einstellung; Praktikant; Arbeitsverhältnis; Zustimmungsverweigerung; Betriebsrat;

    Eine solche Ausschreibung zielt nämlich darauf ab, alle oder eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern, die diesen Status bereits besitzen, aufzufordern, sich für einen bestimmten anderen Arbeitsplatz zu bewerben ( vgl. BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86 - AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 2; zuletzt 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 - AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 9), umfasst also nicht den Fall der Bewerbung um einen Arbeitsplatz durch eine zu Ausbildungszwecken im Betrieb weilende Praktikantin.
  • LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 78/16

    Versetzung; Zustimmungsersetzung (hier abgelehnt); Begriff des "zu besetzenden

    § 93 BetrVG stellt demgemäß auf die Stelle ab, auf der ein Arbeitnehmer tätig werden soll (BAG, Beschluss vom 01. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 -, BAGE 137, 106-112, Rn. 15).
  • ArbG Berlin, 18.08.2011 - 33 BV 5005/11

    Sechsmonatiger Einsatz von Leiharbeitnehmern - innerbetriebliche Ausschreibung

  • LAG Köln, 28.01.2022 - 9 TaBV 38/21

    Klärung entscheidungserheblicher Tatsachen im Beschlussverfahren; Ausschreibung

  • LAG Thüringen, 15.11.2012 - 3 Sa 71/12

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - betrieblich verursachte

  • LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 TaBV 1/11

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Größe des Betriebsrats; Berücksichtigung von

  • LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13

    Einstellung - Mitbestimmung - Leiharbeitnehmer - Widerspruchsgrund -

  • LAG Nürnberg, 20.12.2011 - 6 TaBV 37/11

    Betriebsratsmitbestimmung bei Aufgabenveränderung - "Arbeitsverhalten" nach § 87

  • ArbG Darmstadt, 08.05.2012 - 3 BV 2/12
  • LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13

    Leiharbeitnehmer - Einstellung - Zustimmungsverweigerung - MTV Bay.

  • LAG Hessen, 15.10.2019 - 4 TaBV 207/18

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 BetrVG ; Vorläufige

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2018 - 24 BV 378/18
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