Rechtsprechung
BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 470/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Sozialplan - Gleichbehandlung
- openjur.de
Sozialplanabfindung; persönlicher Geltungsbereich; Gleichbehandlung
- Bundesarbeitsgericht
Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 112 BetrVG, § 75 BetrVG
Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 112 BetrVG, § 75 BetrVG
Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmer nach Eigenkündigung hat keinen Anspruch auf Gleichstellung mit durch den Arbeitgeber gekündigten Arbeitnehmerns bei der Sozialplanabfindung; Anspruch eines Arbeitnehmers nach Eigenkündigung auf Gleichstellung mit durch den Arbeitgeber gekündigten ...
- rewis.io
Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung
- ra.de
- rewis.io
Sozialplanabfindung - persönlicher Geltungsbereich - Gleichbehandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 112; BetrVG § 75
Sozialplan; Ausgleichsbedarf von das Arbeitsverhältnis auf eigene Veranlassung beendenden Arbeitnehmern; Gleichbehandlung mit durch den Arbeitgeber gekündigten Arbeitnehmern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sozialplanabfindung für bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 25.03.2008 - 7 Ca 2713/07
- LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1076/08
- BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 470/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06
Stichtagsregelung im Sozialplan
Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 470/09
Aus diesem Grunde können sie eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass Arbeitnehmer, die während laufender Verhandlungen über Art und Ausmaß von Umstrukturierungsmaßnahmen das Arbeitsverhältnis beenden, ohne den Abschluss eines Sozialplans abzuwarten, eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, infolge derer ihnen keine oder sehr viel geringere ausgleichsfähige Nachteile drohen als den verbleibenden Arbeitnehmern (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16, ZIP 2007, 1575) .Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise dürfen die Betriebsparteien davon ausgehen, dass Arbeitnehmer, die auf eigene Veranlassung ihr Arbeitsverhältnis beenden, bevor das Ausmaß einer sie treffenden Betriebsänderung genau absehbar und der Umfang der daran knüpfenden wirtschaftlichen Nachteile prognostizierbar ist, keinen oder nur einen geringeren Ausgleichsbedarf haben (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366 ) .
- BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 470/09
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 11, ZIP 2007, 1575) .Aus diesem Grunde können sie eine typisierende Beurteilung dahin vornehmen, dass Arbeitnehmer, die während laufender Verhandlungen über Art und Ausmaß von Umstrukturierungsmaßnahmen das Arbeitsverhältnis beenden, ohne den Abschluss eines Sozialplans abzuwarten, eine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, infolge derer ihnen keine oder sehr viel geringere ausgleichsfähige Nachteile drohen als den verbleibenden Arbeitnehmern (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 26, BAGE 125, 366; 15. Mai 2007 - 1 AZR 370/06 - Rn. 16, ZIP 2007, 1575) .
- BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 187/09
Sozialplan - Gleichbehandlung - Anreize zum Abschluss von Aufhebungsverträgen
Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 470/09
Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 187/09 - Rn. 15, EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 38) . - LAG Hessen, 11.02.2009 - 18 Sa 1076/08
Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung endet, …
Auszug aus BAG, 01.02.2011 - 1 AZR 470/09
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Februar 2009 - 6/18 Sa 1076/08 - wird zurückgewiesen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2013 - 22 Sa 1664/12
Differenzierungsgrund - Kürzung - Sozialplanabfindung - Eigenkündigung
Ohne eine Stichtagsregelung wären die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sozialplans bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht mehr vom Geltungsbereich erfasst ( vgl. BAG 01.02.2011 - 1 AZR 470/09 - Rn 14 ). - LAG Hessen, 07.12.2022 - 18 Sa 785/22 Die Betriebsparteien haben damit erkennbar die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Grunde gelegt, wonach eine Gleichbehandlung von Arbeitgeber- und Eigenkündigung geboten ist, wenn die Eigenkündigung des Arbeitnehmers im Hinblick auf die geplante Betriebsänderung vom Arbeitgeber veranlasst wurde (BAG Urteil vom 1. Februar 2011 - 1 AZR 470/09 - juris, Rz. 15 f.;… BAG Urteil vom 20. Mai 2008 - 1 AZR 203/07 - NZA-RR 2008, 636, Rz. 20;… BAG Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 AZR 163/06 - NZA 2007, 756, Rz. 14;… BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - NZA 1996, 271, Rz. 40).
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2017 - 11 Sa 266/17
Abfindung aus einem Sozialplan - Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes
Zweck eines Sozialplans ist es gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen oder abzumildern (BAG, Urteil vom 1. Februar 2011 - 1 AZR 470/09 - juris).