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   BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94   

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BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94 (https://dejure.org/1995,5661)
BAG, Entscheidung vom 01.03.1995 - 4 AZR 45/94 (https://dejure.org/1995,5661)
BAG, Entscheidung vom 01. März 1995 - 4 AZR 45/94 (https://dejure.org/1995,5661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Erziehers mit staatlicher Anerkennung - Beschäftigung in einem Nichtsesshaftenheim - Angestellte im Sozialdienst und Erziehungsdienst - Begriff des Arbeitsvorgangs - Vergütungsmerkmal "Heraushebung durch besondere Schwierigkeit" - Besondere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen in BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht, zu einer Sozialarbeiterin in der Behindertenbetreuung).

    Eine hiervon ausgehende Bewertung der Tätigkeiten des Sozialarbeiters muß notwendigerweise alle für den entsprechenden Personenkreis zu erledigenden Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenfassen (Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP. a.a.O.).

    Neben der sozialtherapeutischen Hilfestellung unterstützt der Sozialarbeiter den Betreuten bei der Bewältigung wirtschaftlich/materieller Probleme (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1987 - 4 AZR 324/87 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, a.a.O.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., S. 2 und 7 ff.; vgl. auch Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., S. 4 und 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, a.a.O.).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, a.a.O.).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975) bezieht sich dieses Merkmal auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94
    Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den rechtlichen Schluß zulassen, daß er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3 b der Gründe).

    Vielmehr muß er Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP, a.a.O.).

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94
    10 BAT/VKA voraussetzt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und der Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, a.a.O.).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94
    Darunter versteht der Senat eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, a.a.O.).

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94
    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offengelassen in BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht, zu einer Sozialarbeiterin in der Behindertenbetreuung).

    Die von dem Kläger ausgeübten Tätigkeiten, nämlich Beratungs- und Betreuungsgespräche, Hilfe bei der Wohnungssuche, Unterstützung im Umgang mit Behörden, Durchführung von Freizeiten usw., fallen sämtlich unter den Begriff der Fürsorge (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; Senatsurteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94
    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt festzustellen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94
    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt festzustellen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94
    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist deshalb darauf beschränkt festzustellen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94
    10 BAT/VKA voraussetzt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 324/87

    Eingruppierung: Sachbearbeiter die Durchführung der freiwilligen Erziehungshilfe,

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter

    An dieser von ihm bereits mehrfach vertretenen Auffassung (z. B. Urteile vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 4 AZR 45/94 -, n.v.; Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) halt der Senat fest.«.

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, aaO., und - 4 AZR 45/94 -, n.v., für Sozialarbeiter in Nichtseßhaftenheimen und in seinem Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, für einen Sozialarbeiter im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen" entschieden.

    Insbesondere traf dies in den Fällen der Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim zu, die der Senat am 1. März 1995 entschieden hat (- 4 AZR 8/94 - und - 4 AZR 45/94 -, aaO.).

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und - 4 AZR 45/94 -, n.v., für Sozialarbeiter in Nichtseßhaftenheimen und in seinem Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter für einen Sozialarbeiter im Bereich "sozialpädagogisch betreutes Wohnen" entschieden.
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 4 AZR 45/94 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, für Sozialarbeiter in Nichtseßhaftenheimen entschieden.
  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 74/94

    Eingruppierung Ärztin (Arzt) im Medizinischen Dienst

    Damit wird ausgeschlossen, daß beim Zusammen treffen mehrerer Tätigkeiten oder Tätigkeitsmerkmale Vergütung aus der nächst höheren Vergütungsgruppe reklamiert wird, wie es im Zusammenhang mit den Beispielen der Protokollerklärung Nr. 12 zum Begriff der "schwierigen Tätigkeit" im Sinne der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 BAT VKA wiederholt vorgekommen ist (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 1. März 1995 - 4 AZR 175/94 -, - 4 AZR 45/94 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen und - 4 AZR 8/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94

    1. Eingruppierung Ärztin (Arzt) im Medizinischen Dienst

    Damit wird ausgeschlossen, daß beim Zusammentreffen mehrerer Tätigkeiten oder Tätigkeitsmerkmale Vergütung aus der nächst höheren Vergütungsgruppe reklamiert wird, wie es im Zusammenhang mit den Beispielen der Protokollerklärung Nr. 12 zum Begriff der "schwierigen Tätigkeit" im Sinne der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 BAT/VKA wiederholt vorgekommen ist (vgl. z. B. die Senatsurteile vom 1. März 1995 - 4 AZR 175/94 -, - 4 AZR 45/94 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen und - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 60/95
    Damit wird ausgeschlossen, daß beim Zusammentreffen mehrerer Tätigkeiten oder Tätigkeitsmerkmale Vergütung aus der nächst höheren Vergütungsgruppe reklamiert wird, wie es im Zusammenhang mit den Beispielen der Protokollerklärung Nr. 12 zum Begriff der "schwierigen Tätigkeit" im Sinne der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 BAT/VKA wiederholt vorgekommen ist (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 1. März 1995 - 4 AZR 175/94 -;, - 4 AZR 45/94 -;, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen und - 4 AZR 8/94 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hamm, 13.12.1995 - 18 Sa 794/95

    Eingruppierung: Tätigkeit eines Sozialarbeiters - Hilfe für psychisch Kranke

    Eine solche Kumulierung von Tätigkeiten, die jede für sich nach der Protokollerklärung Nr. 12 Buchstaben a) bis d) "schwierige Tätigkeiten" eines Sozialarbeiters im Sinne der Vergütungsgruppe IV b BAT Fallgruppe 16 sind, führt grundsätzlich nicht dazu, dass sich die Tätigkeit des mit diesen Aufgaben betrauten Sozialarbeiters durch "besondere Schwierigkeit" aus der Vergütungsgruppe IV b BAT heraushebt (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.1995 - 4 AZR 8/94 - BAG, Urteil vom 01.03.1995 - 4 AZR 45/94 - Urteil vom 14.06.1995 - 4 AZR 271/94 - BAG, Urteil vom 23.08.1995 - 4 AZR 341/94 -).
  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 348/94
    Damit wird ausgeschlossen, daß beim Zusammentreffen mehrerer Tätigkeiten oder Tätigkeitsmerkmale Vergütung aus der nächst höheren Vergütungsgruppe reklamiert wird, wie es im Zusammenhang mit den Beispielen der Protokollerklärung Nr. 12 zum Begriff der "schwierigen Tätigkeit" im Sinne der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 BAT/VKA wiederholt vorgekommen ist (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 1. März 1995 - 4 AZR 175/94 -, - 4 AZR 45/94 -.jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen und - 4 AZR 8/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) .
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.05.2006 - KGH.EKD II-0124/M4
    Daraus, dass in der Vergütungsordnung Abteilung 24 Anlage 1a zu KAT-NEK in der Protokollnotiz Nr. 9 in Vergütungsgruppe IVb unter c) u.a. begleitende Fürsorge für Heimbewohner und Heimbewohnerinnen und unter i) u.a. die Nichtsesshaftenhilfe als Beispiele für "schwierige fachlichen Tätigkeiten" genannt waren, so dass die in diesen Bereichen tätigen Sozialpädagogen und Sozialarbeiter schon wegen Vorliegens eines Beispiels in der Vergütungsgruppe IVb eingruppiert waren (vgl. für den BAT im staatlichen Bereich z.B. BAG, 1. März 1995 - 4 AZR 45/94 - n.v.; - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), kann die Mitarbeitervertretung mit Erfolg nichts herleiten.
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