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   BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 99/74   

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BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 99/74 (https://dejure.org/1976,1077)
BAG, Entscheidung vom 01.06.1976 - 1 ABR 99/74 (https://dejure.org/1976,1077)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 (https://dejure.org/1976,1077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Delegation der Beteiligungsrechte an Personalausschuß - Personelle Einzelmaßnahmen - Beteiligung von Minderheiten im Personalausschuß - Minderheitsliste - Nachprüfungsbefugnis einzelner Betriebsratsmitglieder - Rechtsbeschwerdebegründung - Einreichung beim ...

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 99/74
    In Großbetrieben wird im Hinblick auf die Fristgebun denheit der Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen kaum anders verfahren werden können.Deshalb hat das neue Gesetz in § 28 BetrVG die Bildung besonderer Ausschüsse ausdrücklich legalisiert und in Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 die Möglichkeit zur Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Entscheidung vorgesehen (vgl. auch Urteil des Zwei ten Senats vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - f [demnächst] AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die

    Auszug aus BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 99/74
    Der Grundsatz der formalen Gleichheit der Wahl für allgemeine politische Wahlen und Abstimmungen, nach dem jeder sein aktives und passives Wahlrecht in möglichst gleicher Weise und mit gleicher Erfolgschance soll ausüben können, gilt nicht für die Bildung der Ausschüsse von Betriebsverfassungsorganen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. Dezember 1975, 2 BvL 7/74-» HJW 1976, 889 betr. Wahlen zum Präsidialrat).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den

    Damit ist er berechtigt, die Zulässigkeit der Aufgabendelegation gerichtlich klären zu lassen (vgl. bereits BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - zu II 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; vgl. auch - ohne weitere Problematisierung der Antragsbefugnis - für eine von allen Betriebsratsmitgliedern einer [Minderheiten-]Liste angegriffene Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1) .

    Bei der Beurteilung dieser Frage ist aber nicht auf einen einzelnen Mitbestimmungstatbestand, sondern auf den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats abzustellen (vgl. bereits BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; so auch 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu C I 2 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1) .

    Auch die komplette Übertragung eines einzelnen Mitbestimmungstatbestandes auf einen Ausschuss begegnet daher keinen rechtlichen Bedenken (zur Übertragung der Befugnisse nach §§ 92 bis 95 BetrVG vgl. BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3) .

    Sollte in diesem Zusammenhang die Berichterstattungspflicht des Ausschusses an das Plenum des Betriebsrats - wie vom Antragsteller behauptet - mangelhaft sein, führte dies nicht zur Unzulässigkeit der Aufgabenübertragung als solche, sondern wäre durch den Betriebsrat zu beheben (in diesem Sinn bereits BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - zu III 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3) .

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04

    Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung

    Insbesondere kann der Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht nach § 103 BetrVG auf einen Ausschuss übertragen (BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 -).

    Sie bringt keine weitere Klarstellung und ist deshalb nicht erforderlich (BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 -).

    Er muss als Gesamtorgan in einem Kernbereich der gesetzlichen Befugnisse zuständig bleiben (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1; 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; Fitting BetrVG 22. Aufl. § 27 Rn. 78 mwN).

    a) Für die Bestimmung des Kernbereichs ist nicht auf die Wesentlichkeit des einzelnen Mitbestimmungstatbestandes, sondern auf den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats abzustellen (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1; im Ergebnis auch 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; zustimmend Fitting BetrVG 22. Aufl. § 27 Rn. 78).

    Diese Bewertung steht im Einklang mit dem Beschluss des Ersten Senats vom 1. Juni 1976 (- 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3).

  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93

    Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse

    Dabei ist nicht auf einen einzelnen Mitbestimmungstatbestand, sondern auf den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats abzustellen (Fortführung von BAG Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe).

    Der Betriebsrat darf sich nicht aller wesentlichen Befugnisse dadurch entäußern, daß er seine Aufgaben weitestgehend auf Ausschüsse überträgt; er muß als Gesamtorgan in einem Kernbereich der gesetzlichen Befugnisse zuständig bleiben (BAG Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe; ebenso die Literatur, vgl. u.a. Blanke in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 27 Rz 35; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 28 Rz 6; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 27 Rz 81; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 28 Rz 7; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 28 Rz 7; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 27 Rz 53 und § 28 Rz 19; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 28 Rz 5).

    Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluß vom 1. Juni 1976 (- 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe) keine punktuelle Betrachtung vorgenommen, sondern den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats berücksichtigt.

    Von den gewählten Ausschußmitgliedern des Betriebsrats wird erwartet (vgl. § 2 Abs. 1 und § 75 Abs. 1 BetrVG), daß sie die Interessen aller Arbeitnehmer vertreten, ohne Rücksicht darauf, wer sie gewählt hat (BAG Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    b) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Betriebsausschusses ist zwar ebenso wie die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters ein betriebsratsinterner Organisationsakt in Form einer Wahl, so daß § 19 BetrVG nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. BAG Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAGE 28, 219, 222 f. = AP Nr. 2 zu § 26 BetrVG 1972, zu II 3 a und b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2012 - 16 TaBV 96/11

    Ersetzung eines ausscheidenden Gesamtbetriebsausschussmitglied; Analoge Anwendung

    Gleiches gilt für die eine Liste im Gesamtbetriebsrat vertretenden Antragsteller, deren Stärke von der Entscheidung des Rechtsstreits unmittelbar abhängt (BAG vom 01.06.1976 - 1 ABR 99/74 - zit. nach juris, Rn. 26).

    Eine Anfechtungsfrist für die Feststellung des richtigen Nachrückers entsprechend § 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG galt nicht (ebenso BAG vom 01.06.1976 - 1 ABR 99/74 - a.a.O.).

  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

    Wenn nach Einlegung der Rechtsbeschwerde beim Landesarbeitsgericht die Rechtsbeschwerdebegründung wie hier inner halb der Begründungsfrist ebenfalls dort eingeht, wahrt dies die Ordnungsmäßigkeit der Begründung (Beschluß des Senats vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - = EzA Nr. 3 zu § 28 BetrVG 1972 [demnächst] AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    Im Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - (AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht dem einzelnen Betriebsratsmitglied die Befugnis zugesprochen, die ordnungsgemäße Bildung eines Ausschusses des Betriebsrats im Beschlußverfahren nachprüfen zu lassen (a.a.O. zu II 3).

    Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Bildung von Betriebsausschüssen (Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - unter III 1, in AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972 mit Anm. Bulla) ist nicht ohne weiteres übertragbar, weil es dort um die Bildung eines Ausschusses innerhalb der Betriebsverfassung und nicht - wie im vorliegenden Falle - um die Besetzung des Organs einer Sozialeinrichtung geht, die ein selbständiger Rechtsträger ist.

  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    Entscheidend ist, ob durch das konkrete Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche Stellung eines Beteiligten unmittelbar berührt wird (vgl. BAGE 2, 97, 98-99 = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG ; BAGE 17, 72, 73 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan; BAGE 21, 210, 217 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG ; BAG, Beschluss vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 -, AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluss vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 -, AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972; Beschluss vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 -, zur Veröffentlichung in AP vorgesehen).

    Wahl zum Betriebsrat, auf die § 19 BetrVG mit seinen Vorschriften über das Anfechtungsrecht und die Anfechtungsfrist für die Anfechtung einer Betriebsratswahl keine, auch keine analoge, Anwendung findet (BAG, Beschluss vom 1. Juni. 1976 - 1 ABR 99/74 -, AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972, betr. Ausschussbildung, ebenso Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 19 Rdn. 2 a und § 33 Anm. 32, Dietz/Richardi, BetrVG , 5. Aufl., § 33 Rdn. 23; Galperin/Löwisch, BetrVG , 5. Aufl., § 33 Rdn. 18; GK Wiese, BetrVG , § 33 Rdn. 21).

  • LAG Köln, 14.04.2005 - 10 TaBV 25/04

    Konzernbetriebsrat, Entsendungsrecht, mehrstufiger Konzern, Antragsbefugnis

    Als Mitglied des Gesamtbetriebsrats ist der Beteiligte zu 2 in seinen Rechten betroffen, wenn er wie hier einen Verstoß gegen eine originäre Entsendungspflicht des Gesamtbetriebsrats rügt und dadurch eine Einschränkung seines Mitwirkungsrechts bei der Bestellung des Konzernbetriebsrat geltend macht (vgl. BAG, Beschl. v. 15.08.1978 - 6 ABR 56/77 - AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972, II 3 a d. Gründe bzgl. d. Antragsbefugnis einzelner Betriebsratsmitglieder bei der Bildung eines Gesamtbetriebsrats; vgl. auch BAG, Beschl. v. 01.06.1976 - 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972).
  • ArbG Essen, 29.07.2003 - 2 BV 38/03

    Entscheidung über die Teilnahme an Schulungs- und Bildungs- veranstaltungen durch

    Im einem Kernbereich der gesetzlichen Befugnisse muss der Betriebsrat daher als Organ zuständig bleiben (vgl. BAG vom 01. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972 = EzA § 28 BetrVG 1972 Nr. 3).

    Zwar ist dem Betriebsauschuss vorliegend die Durchführung sämtlicher personeller Einzelmaßnahmen im Rahmen der §§ 99 bis 102 BetrVG übertragen worden, gleichwohl verbleiben - wie das BAG in einem vergleichbaren Fall bereits entschieden hat (vgl. BAG v. 01. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG, zu III 2 der Gründe) - dem Betriebsrat als Gremium "z. B. allein im personellen Bereich die allgemeinen personellen Angelegenheiten nach den §§ 92 bis 95 BetrVG".

  • LAG Hessen, 17.05.2018 - 9 Sa 294/17

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden Prüfungsmaßstäbe

  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76

    Einzelnes Betriebsratsmitglied - Einleitung eines Beschlußverfahrens -

  • LAG Köln, 28.08.2001 - 13 Sa 19/01

    Zustimmung nach § 103 BetrVG durch Personalausschuss; Vertrauensschutz des

  • LAG Hessen, 01.08.1991 - 12 TaBV 40/91

    Betriebsrat: Wahl der Freigestellten

  • LAG Hessen, 21.04.1988 - 12 TaBV 111/87

    Überprüfung, ob ein Angestellter "leitend" ist, durch eine

  • BVerwG, 09.12.1980 - 6 P 23.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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