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   BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77   

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BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77 (https://dejure.org/1978,316)
BAG, Entscheidung vom 01.06.1978 - 3 AZR 216/77 (https://dejure.org/1978,316)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 (https://dejure.org/1978,316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung - Gestaltungsspielraum - Betriebszugehörigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 333
  • NJW 1979, 124
  • VersR 1978, 1152
  • VersR 1979, 432
  • DB 1978, 1232
  • DB 1978, 1793
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Es könne nur darum gehen, den negativen Zinseffekt und die längere Rentenbezugsdauer auszugleichen (im Ergebnis ähnlich schon früher Ahrend/Förster/Rößler Anm. zu BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - AP BetrAVG § 6 Nr. 1 unter 4.).

    Berechnungsregeln für die Ermittlung der Höhe der vorgezogenen Betriebsrente enthält das Gesetz nicht (so auch schon BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - BAGE 30, 333, 335 f. = AP BetrAVG § 6 Nr. 1 mit insoweit zustimmender Anm. von Ahrend/Förster/Rößler = SAE 1979, 177 mit Anm. Blomeyer/Seitz).

    Der Senat hat den Arbeitgeber deshalb grundsätzlich für berechtigt gehalten, die Betriebsrente eines Arbeitnehmers, der sich auf § 6 BetrAVG stützt, nach Maßgabe der Regeln des § 2 BetrAVG zu kürzen, selbst wenn eine entsprechende Möglichkeit in der Versorgungszusage nicht ausdrücklich vorgesehen ist (BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - BAGE 30, 333, 339).

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Demgegenüber regelten die Richtlinien 68 nicht, wie sich die nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommene Altersrente des gleichzeitig aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten ausscheidenden Arbeitnehmers berechnete (vgl. zur Lückenhaftigkeit von Versorgungsordnungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ausführlich: BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 30, 333; 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - zu II der Gründe) .

    Die Beklagte war daher - unter Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - befugt, die wegen des vorzeitigen und möglicherweise längeren Rentenbezugs in der Versorgungsordnung entstandene Lücke an die geänderte Rechtslage anzupassen (vgl. zur Anpassungsbefugnis des Arbeitgebers infolge der Lückenhaftigkeit der Versorgungsordnung: BAG 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - zu I 2 und zu II 3 c der Gründe; 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Hinzu kommt, daß die frühere Rechtsprechung ihren Ausgangspunkt, der Gesetzgeber habe keine Regelungen für die Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente aufgestellt (BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - BAGE 30, 333, 335 f.), verlassen hat.

    Dabei bedarf die zeitratierliche Kürzung im Falle des § 6 BetrAVG keines ausdrücklichen Vorbehaltes in der Versorgungszusage (BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - BAGE 30, 333, 339).

  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 1/23

    Betriebsrente - Anhebung der Regelaltersgrenze

    Versorgungsregelungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des § 6 BetrAVG, in denen Leistungen erst für die Zeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres zugesagt waren und die nur die Höhe der Leistungen für den mit Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbarten Versorgungsfall bestimmten, waren jedoch mit Einführung des § 6 BetrAVG lückenhaft und ergänzungsbedürftig geworden (vgl. etwa BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 30, 333; 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Durch die Einführung von § 6 BetrAVG zum 22. Dezember 1974 waren die Richtlinien 68 daher lückenhaft und ergänzungsbedürftig geworden (vgl. zur Lückenhaftigkeit von Versorgungsordnungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ausführlich BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 30, 333; 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - zu II der Gründe) .

    Die Beklagte war nach der Rechtsprechung des Senats - unter Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - befugt, die in der Versorgungsordnung entstandene Lücke an die geänderte Rechtslage anzupassen (vgl. zur Anpassungsbefugnis des Arbeitgebers infolge der Lückenhaftigkeit der Versorgungsordnung BAG 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - zu I 2 und zu II 3 c der Gründe; 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    (3) Dem stehen die Entscheidungen des Senats vom 1. Juni 1978 (- 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 30, 333) , vom 11. September 1980 (- 3 AZR 185/80 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 3 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 4) sowie vom 24. Juni 1986 (- 3 AZR 630/84 - zu II 1 b der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 12) nicht entgegen.
  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Dies kann durch die Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags in der Größenordnung von 0, 5 % pro Monat des vorzeitigen Betriebsrentenbezuges geschehen (BAG Urteil vom 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - BAGE 38, 277 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - AP Nr. 10 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP Nr. 21 zu § 6 BetrAVG, zu II 3 c der Gründe; vgl. auch Ahrend/Förster/Rößler, Anm. zu BAG Urteil vom 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG).
  • BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78

    Schutz des Betriebsrentengesetzes für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Im Streitfall haben die Gerichte ihre Höhe nach billigem Ermessen zu bestimmen, wobei sich eine Anlehnung an die Grundsätze des § 2 BetrAVG anbietet (BAG, Urt. v. 1.6.78 - 3 AZR 216/77, NJW 1979, 124; vgl. auch Heubeck/Müller, GmbHRdsch 1980, 75; Heubeck in Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, 1976, § 6 Rdn. 101 ff; Höfer a.a.O. § 6 Anm. 57 ff).
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Für die hier umstrittene Versorgungsordnung gilt dasselbe wie für sämtliche Versorgungsregelungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des § 6 BetrAVG, in denen Leistungen erst für die Zeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres zugesagt sind: Diese Versorgungsordnungen sind lückenhaft und ergänzungsbedürftig geworden (BAG 30, 333, 336 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung ständig davon ausgegangen, daß der Versorgungsschuldner das betriebliche Ruhegeld eines vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmers in entsprechender Anwendung des § 2 BetrAVG zeitanteilig kürzen darf, nämlich im Verhältnis der erreichten zu der nach der Versorgungsordnung erwarteten Betriebszugehörigkeit (zuletzt Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - BB 1986, 877, 878; BAG 30, 333, 339 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe).

    Auch zu der Frage, ob zusätzlich ein versicherungsmathematischer Abschlag in Betracht kommt, hat der Senat wiederholt Stellung genommen (BAG 30, 333, 337 f. = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 b der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; BAG 38, 277, 282 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

    Die Frage, in welcher Höhe ein Arbeitnehmer vorzeitige Altersleistung verlangen kann, ist bewußt nicht im Gesetz geregelt worden (BAGE 30, 333 [BAG 01.06.1978 - 3 AZR 216/77] = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG mit Anm. Ahrend/Förster/Rößler = SAE 1979, 177 mit Anm. Blomeyer/Seitz; ausführlich Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 6 Rz 91 f., 93 mit weiteren Nachweisen).

    Das rechtfertigt eine entsprechende Kürzung (BAGE 30, 333, 339 [BAG 01.06.1978 - 3 AZR 216/77] = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; BAG Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - AP Nr. 10 zu § 6 BetrAVG; zuletzt Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 191/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 401/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in An-spruch

  • BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 236/83

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Zustimmung - Betriebsrat

  • BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 52/82

    Betriebliche Versorgungszusage - Beamtenversorgungsrecht - Flexible Altersgrenze

  • BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 662/03

    Beamtenförmige Versorgung: Höhe der Abschläge wegen vorgezogenen Bezuges nach

  • LAG Köln, 30.01.1998 - 11 Sa 1053/97

    Betriebliche Altersversorgung; flexible Altersrente, verschlechternde

  • ArbG Köln, 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10

    Berechnung einer Betriebsrente; Kürzung der im Versorgungsfall erreichbaren

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

  • BAG, 27.09.1987 - 3 AZR 248/86

    Rechtmäßigkeit der Kürzung einer Altersrente bei vorzeitigem Ausscheiden

  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1137/79

    Betriebliches Altersruhegeld - Insolvenzsicherung - Insolvenz - Versorgungsfall -

  • BAG, 25.02.1986 - 3 AZR 485/84

    Betriebliche Altersversorgung im Sozialplan - Hinnahme eines

  • LAG Köln, 28.01.2000 - 11 Sa 1085/99

    PSV; Altersrente; Gesamtversorgung; Scheidung; Versorgungsausgleich;

  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 185/80

    Betriebliches Ruhegeld - Einführung des flexiblen Altersruhegeldes - Kürzungen

  • BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 313/77

    Versorgungsordnung - Grundsatz der GLeichberechtigung - Eintrittsalter - Ruhegeld

  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00

    Auslegung einer Versorgungszusage für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme

  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 521/82

    Anrechnung von Untertagedienstzeiten auf die Wartezeit - Vermeidung von

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 82/01

    Vorzeitiges Altersruhegeld; Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft; keine

  • BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 350/92

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung mit zwei verschiedenen Betriebsrenten

  • BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 411/81

    Anteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

  • BAG, 19.05.1987 - 3 AZR 514/85

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze - Anspruch auf

  • BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 237/83

    Kürzung des Ruhegehaltes im Falle verminderter Betriebszugehörigkeit auf

  • LAG Baden-Württemberg, 19.10.1998 - 15 Sa 66/98

    Ablösung einer betrieblichen Altersversorgung durch

  • LAG Köln, 06.03.1996 - 7 Sa 999/95

    Betriebliche Altersversorgung: gesetzlicher Mindestanspruch und

  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 191/90

    Kürzung der vorzeitigen Altersrente eines Schwerbehinderten wegen vorzeitiger

  • BAG, 19.05.1987 - 3 AZR 513/85

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze - Anspruch eines

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