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   BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87   

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BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87 (https://dejure.org/1988,3035)
BAG, Entscheidung vom 01.06.1988 - 4 AZR 794/87 (https://dejure.org/1988,3035)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 1988 - 4 AZR 794/87 (https://dejure.org/1988,3035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor Urteilszustellung - Beginn der Rechtsmittelfrist - Gewähr des rechtlichen Gehörs - Sollvorschriften mit bloßer Ordnungsfunktion - Berechnung der Vergütung - Auslegung eines typischen Arbeitsvertrags - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87
    Zutreffend geht dabei das Landesarbeitsgericht davon aus, daß es wie beim Beamten auch zugunsten der Angestellten einen allgemeinen Anspruch auf Beförderung nicht gibt (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 276/82 - AP Nr. 58 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT und 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB).

    Wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls richtig und in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung ausführt, besteht der Inhalt der arbeitgeberischen Fürsorgepflicht darin, daß der Arbeitgeber grundsätzlich gehalten ist, sich gegebenenfalls für die Belange des Arbeitnehmers einzusetzen, auf sein Wohl bedacht zu sein und alles zu unterlassen, was dessen Interessen zu schädigen geeignet ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 23, 101, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG und 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT, ferner Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 48 I 1, S. 390, Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Band I, § 36 I 1-2, S. 470 und Mohnen in Staudinger/Nipperdey/Mohnen, BGB, 11. Aufl., Anm. 2 ff. vor § 617, S. 1445 ff.).

    Das bestimmt sich vielmehr nach dem Arbeitsvertrag, nach den betrieblichen Möglichkeiten und nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, d.h. nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten, wobei die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch nicht überspannt werden darf (vgl. auch dazu die Urteile des Senats BAGE 23, 101, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG und 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT im Anschluß an BAGE 10, 65, 74 (Großer Senat) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie BAGE 12, 15, 17 ff. (Großer Senat) = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Außerdem kommen wie allgemein im bürgerlichen Recht auf eine Fürsorgepflichtverletzung gegründete Schadenersatzansprüche des Arbeitnehmers nur in Betracht, wenn den Arbeitgeber im Hinblick auf die Verletzung der Fürsorgepflicht ein Verschulden trifft (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87
    Darunter fallen nach der im Gefolge einer Tarifänderung geänderten Senatsrechtsprechung alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wobei es weder auf den Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- oder Lehrbetriebes oder die Art des Lehrstoffes ankommt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - und 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Mit ihnen wendet sich im Weisungswege ein Staatsorgan - in der Regel das zuständige Ministerium - im Rahmen der allgemeinen Behördenhierarchie an nachgeordnete, weisungsabhängige Organe, Ämter und Dienststellen (vgl. BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87
    Darunter fallen nach der im Gefolge einer Tarifänderung geänderten Senatsrechtsprechung alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wobei es weder auf den Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- oder Lehrbetriebes oder die Art des Lehrstoffes ankommt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - und 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Mit ihnen wendet sich im Weisungswege ein Staatsorgan - in der Regel das zuständige Ministerium - im Rahmen der allgemeinen Behördenhierarchie an nachgeordnete, weisungsabhängige Organe, Ämter und Dienststellen (vgl. BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87
    Wenn sie im Teil III H der Vergütungsordnung von "Sprachlehrern" und im Teil III I von "Sportlehrern" bzw. "Diplom-Sportlehrern" sprechen, so bringen sie damit zum Ausdruck, daß sie die Tätigkeit von Lehrkräften als einheitliche Funktion betrachten, weswegen sie auch eine einheitliche tarifliche Bewertung fordern (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung bei vergleichbaren Sachverhalten).

    Darunter fallen nach der im Gefolge einer Tarifänderung geänderten Senatsrechtsprechung alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wobei es weder auf den Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- oder Lehrbetriebes oder die Art des Lehrstoffes ankommt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - und 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Mit ihnen wendet sich im Weisungswege ein Staatsorgan - in der Regel das zuständige Ministerium - im Rahmen der allgemeinen Behördenhierarchie an nachgeordnete, weisungsabhängige Organe, Ämter und Dienststellen (vgl. BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87
    Das hat der erkennende Senat bereits bei einem Zeitraum von rund zehn Monaten zwischen Verkündung und Zustellung des landesarbeitsgerichtlichen Urteils so entschieden (vgl. BAGE 33, 208, 209 = AP Nr. 10 zu § 551 ZPO), ebenfalls bei einem entsprechenden Zeitraum von sieben Monaten (vgl. BAGE 44, 323, 327 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich nämlich wie bei § 60 Abs. 4 Satz 3 ArbGG lediglich um eine Sollvorschrift mit bloßer Ordnungsfunktion, deren Anforderungen durch die Novellierung des ArbGG im Jahre 1979 aus praktischen Gründen auch noch erleichtert worden sind (vgl. BAGE 44, 323, 328 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 35, 251, 258 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse sowie Dersch/Volkmar, ArbGG, § 60 Rz 25; Dietz/Nikisch, ArbGG, § 60 Rz 25 sowie Grunsky, aaO, § 60 Rz 11).

    Etwas anderes würde insoweit nur dann gelten, wenn dem Beklagten als Revisionskläger durch die Verfahrensweise des Landesarbeitsgerichts die Möglichkeit genommen worden wäre, eine Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO zu beantragen (vgl. BAGE 44, 323, 329 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 4, 81, 83 = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953; das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - AP Nr. 1 zu § 60 ArbGG 1953; auch Grunsky, aaO, § 60 Rz 11).

  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87
    Das entspricht auch der Senatsrechtsprechung bei einer vergleichbaren Fallgestaltung (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Mit ihnen wendet sich im Weisungswege ein Staatsorgan - in der Regel das zuständige Ministerium - im Rahmen der allgemeinen Behördenhierarchie an nachgeordnete, weisungsabhängige Organe, Ämter und Dienststellen (vgl. BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 02.12.1970 - 4 AZR 59/70

    Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst - Tariflicher Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87
    Wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls richtig und in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung ausführt, besteht der Inhalt der arbeitgeberischen Fürsorgepflicht darin, daß der Arbeitgeber grundsätzlich gehalten ist, sich gegebenenfalls für die Belange des Arbeitnehmers einzusetzen, auf sein Wohl bedacht zu sein und alles zu unterlassen, was dessen Interessen zu schädigen geeignet ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 23, 101, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG und 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT, ferner Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 48 I 1, S. 390, Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Band I, § 36 I 1-2, S. 470 und Mohnen in Staudinger/Nipperdey/Mohnen, BGB, 11. Aufl., Anm. 2 ff. vor § 617, S. 1445 ff.).

    Das bestimmt sich vielmehr nach dem Arbeitsvertrag, nach den betrieblichen Möglichkeiten und nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, d.h. nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten, wobei die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch nicht überspannt werden darf (vgl. auch dazu die Urteile des Senats BAGE 23, 101, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG und 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT im Anschluß an BAGE 10, 65, 74 (Großer Senat) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie BAGE 12, 15, 17 ff. (Großer Senat) = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87
    Darunter fallen nach der im Gefolge einer Tarifänderung geänderten Senatsrechtsprechung alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wobei es weder auf den Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- oder Lehrbetriebes oder die Art des Lehrstoffes ankommt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - und 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Auch entsprechende Vergütungs- und Besoldungsvergleiche können daher grundsätzlich nicht angestellt werden (vgl. das Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 532/78

    Revision - Verspätete Absetzung - Absoluter Revisionsgrund - Zeitraum von zehn

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87
    Das hat der erkennende Senat bereits bei einem Zeitraum von rund zehn Monaten zwischen Verkündung und Zustellung des landesarbeitsgerichtlichen Urteils so entschieden (vgl. BAGE 33, 208, 209 = AP Nr. 10 zu § 551 ZPO), ebenfalls bei einem entsprechenden Zeitraum von sieben Monaten (vgl. BAGE 44, 323, 327 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dazu reicht auch der Hinweis der Revision auf das schwindende Erinnerungsvermögen des Gerichts an Gang und Inhalt der Verhandlung nicht aus (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats BAGE 33, 208, 212 = AP Nr. 10 zu § 551 ZPO).

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

    Auszug aus BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87
    Sie sind daher auch vorliegend wie sonstiges öffentliches Recht, d.h. nach den Grundsätzen für die Auslegung verwaltungsrechtlicher Bestimmungen auszulegen (vgl. BVerfGE 19, 48, 55 [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 259/63] und 36, 313, 315 sowie Wolff, H.J./Bachof, O., Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 24 II d 2, S. 118 - 119).
  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 567/77

    Aufseher im Justizvollzugsdienst - Strafvollzugsdienst - Tarifliche

  • BAG, 28.03.1973 - 4 AZR 271/72

    Bordpersonal der Deutschen Lufthansa AG - Seniorität - Betriebsvertretung -

  • BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 180/72

    Gleichbehandlung - Bewährungsaufstieg - Anspruch auf höhere Bezahlung -

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten -

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82

    Übernommener DO-Angestellter - Vergütung nach KVLG - Rechtsübergang der

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision -

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

  • BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 258/72

    Schulen der Länder - Herausnahme der Lehrer - Lehrer im Schuldienst - Tariflicher

  • BAG, 25.11.1970 - 4 AZR 69/69

    Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes - Runderlasse - Privatrechtlicher Anspruch

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

  • BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe -

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

  • BAG, 17.02.1961 - 1 AZR 287/59

    Revisionsinstanz - Amtsprüfung - Zulässigkeit der Berufung - Rechtsmittelkläger -

  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 528/83

    Rechtsmittelfrist - Rechtsmittelbelehrung - Jahresfrist

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

  • BAG, 26.02.1959 - 2 AZR 141/56

    Unrichtige Streitwertneufestsetzung - Bindungswirkung - Statthaftigkeit einer

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