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   BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05   

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BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05 (https://dejure.org/2006,4358)
BAG, Entscheidung vom 01.06.2006 - 6 AZR 730/05 (https://dejure.org/2006,4358)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 6 AZR 730/05 (https://dejure.org/2006,4358)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für die Rücknahme der Bestellung eines Angestellten im öffentlichen Dienst zur Aufsichtsperson und für die Rücknahme der Berufung des Angestellten in das Dienstordnungsverhältnis; Folgen einer Herbeiführung des Dienstordnungsverhältnisses durch eine ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § ... 242; ; BGB § 611; ; BBG § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; Dienstordnung für die Angestellten der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie Würzburg vom 1. Juli 1976 in der Fassung vom 26. November 2002 § 2; ; Dienstordnung für die Angestellten der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie Würzburg vom 1. Juli 1976 in der Fassung vom 26. November 2002 § 3; ; Richtlinie für den Berufsgenossenschaftlichen Dienst der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie Würzburg vom 1. Januar 1980 § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung; Dienstordnungsrecht; Beamtenrecht - DO-Angestellte: Rücknahme der Berufung in das DO-Verhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1072 (Ls.)
  • NZA-RR 2007, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98

    Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
    Einer zusätzlichen Anfechtung der diesen Verträgen zugrunde liegenden Willenserklärungen bedarf es nicht (vgl. BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 -BAGE 93, 41, 54; Siebeck Handbuch des Dienstordnungsrechts der Versicherungsträger S. 274).

    Zwar kann die Anfechtung ausgeschlossen sein, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 - aaO; zuletzt 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 -AP BGB § 123 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 5, zu B II 2 b der Gründe).

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
    Abgesehen davon, dass insoweit tatsächliche Feststellungen des Landesarbeitsgerichts fehlen, verkennt der Kläger, dass bei Anwendung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG hinsichtlich der Kausalität zwischen der Täuschungshandlung und der Berufung in das Dienstordnungs-Angestelltenverhältnis allein entscheidungserheblich ist, ob die Beklagte ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere nach Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, eine Bestellung des Klägers zum Aufsichtsbeamten und eine Berufung in das Dienstordnungs-Verhältnis vorgenommen haben würde (vgl. BVerwG 18. September 1985 - 2 C 30/84 - DVBl. 1986, 148).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in dem Urteil vom 18. September 1985 (- 2 C 30/84 - DVBl. 1986, 148) mit der Rücknahme einer Ernennung zum Staatsanwalt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wegen angeblicher arglistiger Vortäuschung der Erledigung von Ermittlungsverfahren befasst.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1998 - 12 A 5987/95

    Beamtenrechtliche Ernennung; Rücknahme; Anhörung; Heilung von Verfahrensfehlern;

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
    Ein Ermessen besteht nicht, so dass für Ermessenserwägungen unter sozialen Aspekten oder im Hinblick auf bisher erbrachte Leistungen kein Raum ist (st. Rspr. vgl. zB BVerwG 29. Juli 1998 - 2 B 63/98 - DVBl. 1999, 319; OVG Nordrhein-Westfalen 11. März 1998 - 12 A 5987/95 - VG Meiningen 16. Februar 1994 - 1 E 480/93.Me - RAnB 1994, 185, 187 ; VG Meiningen 24. Mai 1993 - SU 1 S 92.302 - RAnB 1993, 237, 240; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt 12. November 1997 - A 1 S 99/96 - GewArch 1998, 293).

    Die Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe lässt etwaige nachfolgende Ernennungen entfallen (OVG Nordrhein-Westfalen 11. März 1998 - 12 A 5987/95 - VG Berlin 27. Februar 2004 - 5 A 224.03 -).

  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
    Ein Ermessen besteht nicht, so dass für Ermessenserwägungen unter sozialen Aspekten oder im Hinblick auf bisher erbrachte Leistungen kein Raum ist (st. Rspr. vgl. zB BVerwG 29. Juli 1998 - 2 B 63/98 - DVBl. 1999, 319; OVG Nordrhein-Westfalen 11. März 1998 - 12 A 5987/95 - VG Meiningen 16. Februar 1994 - 1 E 480/93.Me - RAnB 1994, 185, 187 ; VG Meiningen 24. Mai 1993 - SU 1 S 92.302 - RAnB 1993, 237, 240; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt 12. November 1997 - A 1 S 99/96 - GewArch 1998, 293).

    Auch ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der zwingenden Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht entgegengehalten werden kann (BVerwG 29. Juli 1998 - 2 B 63/98 - DVBl. 1999, 319; 9. Dezember 1998 - 2 B 100/98 - Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 20).

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
    Die Annahme des Landesarbeitsgerichts im Anschluss an die Entscheidung des Zweiten Senats vom 28. Mai 1998 (- 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49, zu II 2 b der Gründe), die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Anfechtungsrechts lägen hier nicht vor, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
    Daran ändert die Rücknahme der Beamtenernennung nichts (BAG 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
    Zwar kann die Anfechtung ausgeschlossen sein, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 - aaO; zuletzt 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 -AP BGB § 123 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 5, zu B II 2 b der Gründe).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2004 - 2 M 89/04

    Beamter, Ernennung, Rücknahme, Straftat

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
    Der Rücknahmegrund des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG steht dafür, dass ein Beamter, der seine Berufung in das Beamtenverhältnis durch arglistige Täuschung herbeigeführt hat, überhaupt kein Beamter mehr soll sein dürfen, gleichgültig in welcher Stellung (so schon BDH 22. Juli 1955 - III D 166/54 - BDHE 2, 39, 40; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern 1. Juni 2004 - 2 M 89/04 - Schütz BeamtR ES/A II 2.2 Nr. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.1997 - A 1 S 99/96

    Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit ; Bewerbungsbogen; Öffentlich

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
    Ein Ermessen besteht nicht, so dass für Ermessenserwägungen unter sozialen Aspekten oder im Hinblick auf bisher erbrachte Leistungen kein Raum ist (st. Rspr. vgl. zB BVerwG 29. Juli 1998 - 2 B 63/98 - DVBl. 1999, 319; OVG Nordrhein-Westfalen 11. März 1998 - 12 A 5987/95 - VG Meiningen 16. Februar 1994 - 1 E 480/93.Me - RAnB 1994, 185, 187 ; VG Meiningen 24. Mai 1993 - SU 1 S 92.302 - RAnB 1993, 237, 240; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt 12. November 1997 - A 1 S 99/96 - GewArch 1998, 293).
  • OVG Berlin, 07.03.1997 - 4 S 236.96
    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
    Die Entscheidung des OVG Berlin vom 7. März 1997 (- 4 S 236.96 - DtZ 1997, 266) passt insofern nicht, als es um die Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und um die fristlose Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis ging, nicht aber um die Rücknahme der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe.
  • VG Meiningen, 24.05.1993 - SU 1 S 92.302
  • VG Meiningen, 16.02.1994 - 1 E 480/93
  • LAG Nürnberg, 24.08.2005 - 9 Sa 400/05

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Rücknahme der Ernennung zum

  • VG Berlin, 27.02.2004 - 5 A 224.03
  • BDH, 22.07.1955 - III D 166/54
  • BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 100.98
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - 5 Sa 25/06

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Bewerbung mit gefälschtem

    Im Rahmen des § 123 Abs. 1 BGB ist danach zwar keine Interessenabwägung vorzunehmen, es ist aber zu prüfen, ob die Rechtslage des Getäuschten durch die im Rahmen der Einstellung verübte Täuschungshandlung noch beeinträchtigt ist (BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77, 86; 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 128 Nr. 49; 06.07.2000 - 2 AZR 543/99 - AP Nr. 58 zu § 123 BGB; zuletzt 01.06.2006, 6 AZR 730/05, juris).

    Das Arbeitsverhältnis war jedoch wegen der Täuschung eben gerade nicht insgesamt beanstandungsfrei (vgl hierzu auch BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05 - a. a. O..).

  • LAG München, 28.06.2007 - 4 Sa 159/07

    Anfechtung des Arbeitsvertrages, verhaltensbedingte Kündigungen

    Hiervon hängt zwangsläufig ab, ob der Arbeitgeber den Bewerber überhaupt für eine bestimmte zu besetzende Stelle in Betracht zieht/ einstellt, welche Tätigkeit er ihm hiernach übertragen kann und - etwa aufgrund öffentlichrechtlicher Vorgaben - übertragen darf, und ggf., welche Vergütung - abhängig von der Höhe der formellen Qualifikation und Ausbildungshöhe - er zu zahlen bereit und veranlasst ist, u. U. auch, welche berufliche Entwicklung der eingestellte Bewerber perspektivisch nehmen könnte u. a. - würde z. B. ein Krankenhausträger einen Arzt auf eine freie Arztstelle einzustellen beabsichtigen, ist es naturgemäß entscheidend, ob dieser erfolgreich ein Medizinstudium absolviert, die Staatsexamina abgelegt hat und über die Approbation verfügt ... (vgl. auch BAG, U. v. 07.09.1995, AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht - II. 3. b der Gründe - U. v. 12.02.1970, AP Nr. 17 zu § 123 BGB; vgl. auch BAG, U. v. 01.06.2006, 6 AZR 230/05, NZA-RR 2007, S. 103 f = ZTR 2006, S. 669 f, sowie die dortige Vorinstanz: LAG Nürnberg, U. v. 24.08.2005, 9 Sa 400/05, FA 2006, S. 123 (LS); LAG Hamm, U. v. 08.02.1995, LAGE Nr. 21 zu § 123 BGB; siehe auch LAG Köln, U. v. 13.11.1995, LAGE Nr. 23 zu 123 BGB; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl. 2005, § 126 Rz. 16).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, dass die Ausübung des Anfechtungsrechts gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen kann, wenn die Rechtslage des Dauerschuldverhältnisses durch die anfänglich, bei der Einstellung, erfolgte arglistige Täuschung nach längerem Zeitablauf nicht mehr beeinträchtigt wird, der Anfechtungsgrund aufgrund der nachträglichen Entwicklung seine Bedeutung verloren hat und eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses deshalb nicht mehr rechtfertigen kann (vgl. etwa Ue. v. 28.05.1998, v. 20.05.1999 und v. 16.11.2004, AP Nrn. 46, 50 und 64 zu § 123 BGB; U. v. 01.06.2006, 6 AZR 730/05 - juris -).

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