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   BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15   

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BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15 (https://dejure.org/2017,17395)
BAG, Entscheidung vom 01.06.2017 - 6 AZR 433/15 (https://dejure.org/2017,17395)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 6 AZR 433/15 (https://dejure.org/2017,17395)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 S 1 BBhV, § 35 Abs 1 Nr 1 BBhV, § 35 Abs 2 S 2 Nr 1 BBhV
    Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme

  • IWW

    § 36 Abs. 1 Satz 1 BBhV, § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBhV, § ... 36 Abs. 1 BBhV, § 6 Abs. 1 Satz 1 BBhV, § 26 BBhV, § 36 Abs. 1 Satz 4 BBhV, § 36 Abs. 1 Satz 5 BBhV, Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beihilfefähigkeit stationärer Rehabilitationsmaßnahmen nach der Bundesbeihilfeverordnung; Erfordernis der Voranerkennung der Beihilfefähigkeit durch die Festsetzungsstelle; Reichweite des Bewilligungsbescheides bei der Beihilfefähigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme; ...

  • Betriebs-Berater

    Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme

  • rewis.io

    Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme; Durchführung der Maßnahme in einer anderen Einrichtung und an einem anderen Ort als im Bewilligungsbescheid angegeben; nachträgliche Anerkennung der ...

  • rechtsportal.de

    Beihilfefähigkeit stationärer Rehabilitationsmaßnahmen nach der Bundesbeihilfeverordnung

  • datenbank.nwb.de

    Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen - und die Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 719
  • BB 2017, 1844
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 233.63

    Anspruch eines Beamten auf Unfallfürsorge - Erstattung von Auslagen eines Beamten

    Auszug aus BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15
    Im Unterschied zu den nach § 26 BBhV ohne Voranerkennung beihilfefähigen Krankenhausleistungen ist eine solche Prüfung möglich und erforderlich, weil nach der Lebenserfahrung der Entschluss, eine Rehabilitationsmaßnahme durchzuführen, ebenso wie die Auswahl eines bestimmten Behandlungsorts sowie einer bestimmten Behandlungseinrichtung in weit größerem Maße von subjektiven Vorstellungen beeinflusst wird als im Fall einer Krankenhausbehandlung (vgl. BVerwG 9. Dezember 1965 - VIII C 233.63 -) .

    Es verhindert nachträgliche Auseinandersetzungen über die Notwendigkeit einer stationären Maßnahme, bei der es zu erheblichen Beweisschwierigkeiten kommen kann (vgl. BVerwG 9. Dezember 1965 - VIII C 233.63 -) .

    Die vorherige Genehmigung nimmt dem Beihilfeberechtigten die Unsicherheit, ob die von ihm zu verauslagenden Kosten erstattungsfähig sind (vgl. BVerwG 9. Dezember 1965 - VIII C 233.63 -; 11. Juni 1964 - VIII C 124.63 -; VGH Baden-Württemberg 17. Dezember 2009 - 4 S 1909/07 - juris-Rn. 38; zur Anerkennung der Aufwendungen nur dem Grunde nach Mildenberger Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen [künftig Mildenberger] Stand Oktober 2011 A III/§ 36 Anm. 4 (1)) .

  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 124.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15
    Dabei hat die Festsetzungsstelle die Grundregelung in § 6 Abs. 1 Satz 1 BBhV zu beachten, wonach beihilfefähig grundsätzlich nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen sind (vgl. für die Vorgängerregelung in Nr. 3 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beilhilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen [Beihilfevorschriften - BhV] vom 17. März 1959 [BAnz. Nr. 54 vom 19. März 1959 S. 1] BVerwG 11. Juni 1964 - VIII C 124.63 -) .

    Die vorherige Genehmigung nimmt dem Beihilfeberechtigten die Unsicherheit, ob die von ihm zu verauslagenden Kosten erstattungsfähig sind (vgl. BVerwG 9. Dezember 1965 - VIII C 233.63 -; 11. Juni 1964 - VIII C 124.63 -; VGH Baden-Württemberg 17. Dezember 2009 - 4 S 1909/07 - juris-Rn. 38; zur Anerkennung der Aufwendungen nur dem Grunde nach Mildenberger Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen [künftig Mildenberger] Stand Oktober 2011 A III/§ 36 Anm. 4 (1)) .

    Bei dieser Argumentation lässt die Revision den Zweck des in § 36 Abs. 1 BBhV geregelten Voranerkennungserfordernisses außer Acht, der es bedingt, soweit als möglich eine Voranerkennung einzuholen (BVerwG 11. Juni 1964 - VIII C 124.63 -) .

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 4 S 1909/07

    Zur vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Heilmaßnahme

    Auszug aus BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15
    Die vorherige Genehmigung nimmt dem Beihilfeberechtigten die Unsicherheit, ob die von ihm zu verauslagenden Kosten erstattungsfähig sind (vgl. BVerwG 9. Dezember 1965 - VIII C 233.63 -; 11. Juni 1964 - VIII C 124.63 -; VGH Baden-Württemberg 17. Dezember 2009 - 4 S 1909/07 - juris-Rn. 38; zur Anerkennung der Aufwendungen nur dem Grunde nach Mildenberger Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen [künftig Mildenberger] Stand Oktober 2011 A III/§ 36 Anm. 4 (1)) .

    Ist dem Beihilfeberechtigten - wie im vorliegenden Fall dem Kläger - die Notwendigkeit bekannt, die vorherige Anerkennung der Rehabilitationsmaßnahme einzuholen, kommt eine nachträgliche Anerkennung nur in Betracht, wenn ein Anspruch auf Voranerkennung bestand, eine sofortige Durchführung der Behandlung aus medizinischen Gründen geboten war und einstweiliger Rechtsschutz vom Beihilfeberechtigten nicht mehr eingeholt werden konnte (vgl. BVerwG 5. November 1998 - 2 A 6.97 - juris-Rn. 17 f.; 23. Juli 1991 - 2 B 21.91 - juris-Rn. 8; VGH Baden-Württemberg 17. Dezember 2009 - 4 S 1909/07 - juris-Rn. 41; zur Frist, in der einstweiliger Rechtsschutz zu erlangen ist, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 21. Januar 2016 - 1 A 1797/14 - juris-Rn. 9) .

  • BVerwG, 12.04.1967 - VI C 12.67
    Auszug aus BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15
    Dieses Erfordernis steht im Einklang mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (st. Rspr., vgl. nur BVerwG 13. November 1997 - 2 A 7.96 - juris-Rn. 12; 12. April 1967 - VI C 12.67 - mwN) .

    Die Entscheidung der Festsetzungsstelle über die nachträgliche Anerkennung nach § 36 Abs. 1 Satz 5 BBhV steht in deren Ermessen (vgl. Bayerischer VGH 12. Oktober 2011 - 14 ZB 10.2064 - Rn. 10; vgl. für Nr. 7 Abs. 1 Ziff. 3 Satz 3 BhV BVerwG 12. April 1967 - VI C 12.67 -) .

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 642/12

    Zahlung des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts an Treuhänder im

    Auszug aus BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15
    Jedenfalls dann, wenn dafür organisatorische Vorkehrungen fehlen, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Arbeitnehmer zurechnen lassen, das bei ordnungsgemäßer Organisation weitergegeben worden wäre (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 642/12 - Rn. 10) .
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

    Auszug aus BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15
    Solche Hinweispflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 254/14 - Rn. 45) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - 1 A 1797/14

    Geltendmachung eines Ausnahmefalls zu dem Erfordernis vorheriger Anerkennung der

    Auszug aus BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15
    Ist dem Beihilfeberechtigten - wie im vorliegenden Fall dem Kläger - die Notwendigkeit bekannt, die vorherige Anerkennung der Rehabilitationsmaßnahme einzuholen, kommt eine nachträgliche Anerkennung nur in Betracht, wenn ein Anspruch auf Voranerkennung bestand, eine sofortige Durchführung der Behandlung aus medizinischen Gründen geboten war und einstweiliger Rechtsschutz vom Beihilfeberechtigten nicht mehr eingeholt werden konnte (vgl. BVerwG 5. November 1998 - 2 A 6.97 - juris-Rn. 17 f.; 23. Juli 1991 - 2 B 21.91 - juris-Rn. 8; VGH Baden-Württemberg 17. Dezember 2009 - 4 S 1909/07 - juris-Rn. 41; zur Frist, in der einstweiliger Rechtsschutz zu erlangen ist, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 21. Januar 2016 - 1 A 1797/14 - juris-Rn. 9) .
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 266/90

    Anspruch auf Arbeitszeitermäßigung zur Kinderbetreuung

    Auszug aus BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15
    in den Fällen, in denen aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls nur eine einzige Entscheidung ermessensfehlerfrei ist (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 19) , kann das Gericht die Festsetzungsstelle verpflichten, den abgelehnten Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO; BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 266/90 - zu II 3 der Gründe; Posser/Wolff/Decker VwGO 2. Aufl. § 114 Rn. 26; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke VwGO 22. Aufl. § 114 Rn. 5) .
  • BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91

    Aufenthalt in Kurkrankenhaus - Aufenthalt in Sanatorium - Heilkur -

    Auszug aus BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15
    Ist dem Beihilfeberechtigten - wie im vorliegenden Fall dem Kläger - die Notwendigkeit bekannt, die vorherige Anerkennung der Rehabilitationsmaßnahme einzuholen, kommt eine nachträgliche Anerkennung nur in Betracht, wenn ein Anspruch auf Voranerkennung bestand, eine sofortige Durchführung der Behandlung aus medizinischen Gründen geboten war und einstweiliger Rechtsschutz vom Beihilfeberechtigten nicht mehr eingeholt werden konnte (vgl. BVerwG 5. November 1998 - 2 A 6.97 - juris-Rn. 17 f.; 23. Juli 1991 - 2 B 21.91 - juris-Rn. 8; VGH Baden-Württemberg 17. Dezember 2009 - 4 S 1909/07 - juris-Rn. 41; zur Frist, in der einstweiliger Rechtsschutz zu erlangen ist, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 21. Januar 2016 - 1 A 1797/14 - juris-Rn. 9) .
  • VGH Bayern, 12.10.2011 - 14 ZB 10.2064

    Zulassungsantrag; Anerkennung von Rehabilitätsmaßnahmen; vorherige Anerkennung

    Auszug aus BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15
    Die Entscheidung der Festsetzungsstelle über die nachträgliche Anerkennung nach § 36 Abs. 1 Satz 5 BBhV steht in deren Ermessen (vgl. Bayerischer VGH 12. Oktober 2011 - 14 ZB 10.2064 - Rn. 10; vgl. für Nr. 7 Abs. 1 Ziff. 3 Satz 3 BhV BVerwG 12. April 1967 - VI C 12.67 -) .
  • LAG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 Sa 351/14

    Beihilfe - Rehabilitationsmaßnahme - Anerkenntnisbescheid - Ortswechsel

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 6.97

    Beihilfe, Gewährung von - für Aufwendungen aus Anlaß einer Sanatoriumsbehandlung;

  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 7.96

    Versäumnis, entschuldbares - der vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig -

    Dem ist die Arbeitsgerichtsbarkeit - wenn auch nicht immer so ausführlich - gefolgt (ArbG Berlin 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12 - juris Rn 37f; BAG 29.01.2014 - 6 AZR 642/12 - Rn. 10; BAG 01.06.2017 - 6 AZR 433/15 - Rn 33; LAG Berlin-Brandenburg 28.06.2017 - 15 Sa 66/17 - juris Rn 44, r.k.).
  • BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 268/20

    Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

    Nur im Fall der Ermessensreduzierung auf Null, dh., wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls nur eine einzige Entscheidung ermessensfehlerfrei ist, kann das Gericht das beklagte Land verpflichten, die abgelehnte Entscheidung zu treffen (vgl. BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 433/15 - Rn. 27 mwN) .

    cc) Weil keine Ermessensreduzierung auf Null eingetreten ist, käme - ungeachtet des Umstands, dass die Klägerin keine Ermessensfehler bei der Entscheidung des beklagten Landes über die Stufenzuordnung ab dem 8. September 2017 aufgezeigt hat - regelmäßig nur ein Verbescheidungsurteil in Betracht, mit dem das Gericht die Behörde verpflichtet, den Antragsteller unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts abermals zu bescheiden (vgl. BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 433/15 - Rn. 27) .

  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 412/21

    Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)

    Nur im Fall der Ermessensreduzierung auf Null, dh., wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls nur eine einzige Entscheidung ermessensfehlerfrei ist, kann das Gericht das beklagte Land verpflichten, die begehrte Entscheidung zu treffen (vgl. BAG 15. Oktober 2021 - 6 AZR 268/20 - Rn. 21; 1. Juni 2017 - 6 AZR 433/15 - Rn. 27 mwN) .

    Nur im Fall der Ermessensreduzierung auf Null, dh., wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls nur eine einzige Entscheidung ermessensfehlerfrei ist, kann das Gericht das beklagte Land verpflichten, die abgelehnte Entscheidung zu treffen (vgl. BAG 15. Oktober 2021 - 6 AZR 268/20 - Rn. 21; 1. Juni 2017 - 6 AZR 433/15 - Rn. 27 mwN) .

    bb) Wenn keine Ermessensreduzierung auf Null eingetreten ist, kommt regelmäßig nur ein Verbescheidungsurteil in Betracht, mit dem das Gericht die Behörde verpflichtet, den Antragsteller unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts abermals zu bescheiden (vgl. BAG 15. Oktober 2021 - 6 AZR 268/20 - Rn. 25; 1. Juni 2017 - 6 AZR 433/15 - Rn. 27) .

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 408/16

    Befristung - Zustimmung des Personalrats - Berücksichtigung förderlicher Zeiten

    b) Die Ermessensentscheidung über die Anerkennung förderlicher Zeiten unterliegt aufgrund des in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten Grundsatzes der Gewaltenteilung nur einer gerichtlichen Ermessenskontrolle, ohne dass jedoch die zur Überprüfung der getroffenen Entscheidung berufenen Gerichte ihr eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Behörde setzen könnten (vgl. BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 433/15 - Rn. 27) .
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22

    Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG

    a) Eine Verletzung etwaiger Hinweis- und Aufklärungspflichten iSv. § 241 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu zB BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 33, BAGE 165, 315; 21. Dezember 2017 - 8 AZR 853/16 - Rn. 32, BAGE 161, 245; 1. Juni 2017 - 6 AZR 433/15 - Rn. 30) kann - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat - nur im Wege eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden (vgl. zB BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 36 mwN, aaO) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18

    Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei

    Dem ist die Arbeitsgerichtsbarkeit - wenn auch nicht immer so ausführlich - gefolgt (ArbG Berlin 2.11.2012 - 28 Ca 13586/12 - juris Rn 37f; BAG 29.01.2014 - 6 AZR 642/12 - Rn 10; BAG 01.06.2017 - 6 AZR 433/15 - Rn 33; LAG Berlin-Brandenburg 28.06.2017 - 15 Sa 66/17 - juris Rn 44, r.k.).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 11.09.2023 - 10/23
    das zur Überprüfung der getroffenen Entscheidung berufene Gericht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Dienstgebers setzen kann (BAG Urteil vom 1. Juni 2017, 6 AZR 433/15 Rn. 27).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 11.09.2023 - 2/23
    16 Bei dieser Möglichkeit handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Dienstgebers, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Ermessenskontrolle unterliegt (BAG Urteil vom 01.06.2017 - 6 AZR 433/15).
  • LAG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 Sa 351/14
    Revision beim BAG am 14.08.2015 eingelegt - Az.: 6 AZR 433/15.
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