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   BAG, 01.07.1974 - 5 AZR 600/73   

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https://dejure.org/1974,2198
BAG, 01.07.1974 - 5 AZR 600/73 (https://dejure.org/1974,2198)
BAG, Entscheidung vom 01.07.1974 - 5 AZR 600/73 (https://dejure.org/1974,2198)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 1974 - 5 AZR 600/73 (https://dejure.org/1974,2198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilurlaub - Unbezahlter Sonderurlaub - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1974, 1398
  • DB 1974, 2114
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 202/59

    6-Wochen-Frist - Fortzahlung des Gehalts - Eintritt des unverschuldeten Unglücks

    Auszug aus BAG, 01.07.1974 - 5 AZR 600/73
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10, 7 [9 ] = AP Nr. 20 zu § 63 HGB [zu II der Gründej; BAG 11, 19 [22J = AP Nr. 27 zu § 63 HGB [Bl. 1 R und 2]; AP Nr. 4 zu § 133 c GewO [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 03.03.1961 - 1 AZR 76/60

    Handlungsgehilfe - Krankheit - Bundeswehr - Grundwehrdienst

    Auszug aus BAG, 01.07.1974 - 5 AZR 600/73
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10, 7 [9 ] = AP Nr. 20 zu § 63 HGB [zu II der Gründej; BAG 11, 19 [22J = AP Nr. 27 zu § 63 HGB [Bl. 1 R und 2]; AP Nr. 4 zu § 133 c GewO [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65

    Tagesabgrenzung - Fristabgrenzung - Urlaubsanspruch - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 01.07.1974 - 5 AZR 600/73
    Dann stand ihr bis zu ihrem Ausscheiden am 3o. Juni 1972 nur ein Teilurlaubsanspruch gemäß § 5 Abs. 1 Buchst, c BUrlG in Höhe des halben Urlaubs zu (BAG 18, 345 = AP Nr. 4 zu § 5 BUrlG).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Gerade diese Frage, die auch für die Anwendbarkeit des § 9 BUrlG auf einen unbezahlten Sonderurlaub entscheidend ist (vgl. z. B. BAG Urteile vom 1. Juli 1974 - 5 AZR 600/73 - AP Nr. 5 zu § 9 BUrlG; vom 30. Juni 1976 - 5 AZR 246/75 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Betriebsferien; vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG; vom 13. August 1980 - 5 AZR 296/78 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Unbezahlter Urlaub; vom 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG), ist jedoch für § 17 Abs. 5 BAT zu verneinen.
  • BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22

    Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne

    Dies soll nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, dessen Erholungsbedürfnis weiterbesteht (so bereits BAG 1. Juli 1974 - 5 AZR 600/73 - zu 3 a der Gründe) .
  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 652/86

    Nachgewährung von Freischichten wegen Krankheit

    Ob und in welchen Fällen darüber hinaus eine entsprechende Anwendung des § 9 BUrlG in Betracht kommt, wenn dem Arbeitnehmer über den Erholungsurlaub hinaus zusätzliche Freizeit zu Erholungszwecken gewährt wird (vgl. zusammenfassend BAG Urteil vom 1. Juli 1974 - 5 AZR 600/73 - AP Nr. 5 zu § 9 BUrlG zu 3 b der Gründe) kann offen bleiben, denn der Freizeitausgleich im Rahmen der tariflichen Arbeitszeitverkürzung ist mit einer Urlaubsgewährung nicht vergleichbar.
  • BAG, 30.06.1976 - 5 AZR 246/75

    Betriebsferien - Billigkeitskontrolle - Ausschluß der Lohnzahlung durch

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 1. Juli 1974- - 5 AZR 600/73 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 9 BUrlG; ferner Urteil vom 2. Oktober 1974- - 5 AZR 507/73 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt = AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Betriebsferien [beide zu 1 der Gründe]).
  • BSG, 14.12.1976 - 3 RK 50/74

    Gewährung von Krankengeld für die Zeit eines unbezahlten Urlaubs - Unterbrechung

    Schließlich hat das BAG im Hinblick auf eine Stellungnahme von Thiele/Weschenfelder zu dem angeführten Urteil erläuternd dargelegt, daß ein einheitlicher Gesamt (Erholungs-)Urlaub nur dann angenommen werden könne, wenn er auch zeitlich in dem Rahmen bleibe, der für Arbeitnehmer mit entsprechender Tätigkeit als erforderlich und ausreichend anzusehen sei (BAG, Urteil vom 1. Juli 1974 - 5 AZR 600/73 - in BB 1974, 1398).
  • ArbG Berlin, 18.10.2001 - 60 Ca 8706/01

    Anspruch auf Abgeltung von krankheitsbedingt nicht angetretenem Erholungsurlaub;

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Freizeitabgeltung z.B. von unbezahltem, nicht der Erholung dienenden Sonderurlaub (vgl. z.B. BAG 1, 7.74 - 5 AZR 600/73 - AP Nr. 5 zu § 9 BUrlG; BAG 30.6.96 - 5 AZR 246/75 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Betriebsferien; BAG 17.11.77 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG; BAG 13.8.80 - 5 AZR 296/78 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Unbezahlter Urlaub; BAG 25.5.83 - 5 AZR 236/80 AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG) oder von Überstunden wie zum Beispiel im Rahmen des § 17 Abs. 5 BAT-O (vgl. u.a. BAG 4, 9.85 AP Nr. 13 zu § 17 BAT; BAG 25.2.86 AP Nr. 4 zu § 15 MTB II; BAG 20.7.89 6 AZR 774/87 ZTR 90, 155).
  • BSG, 20.09.1974 - 3 RK 12/73

    Anspruch auf Krankengeld - Erholungsurlaub - Bezahlter Urlaub -

    Diese Regelung beruht, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) ausgeführt hat, auf dem Gedanken, daß ein Arbeitnehmer, der während des Urlaubs erkrankt, sich nicht erholen könne; Urlaub und Krankheit schlössen einander aus; der mit der Urlaubsgewährung verfolgte Zweck werde durch den Eintritt der Krankheit vereitelt; dies solle nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, dessen Erholungsbedürfnis weiterbestehe; dieselben Erwägungen seien angebracht, wenn im Anschluß an den gesetzlichen Erholungsurlaub ein unbezahlter Urlaub ebenfalls zu Erholungszwecken gewährt werde; deshalb müsse auf diesen Urlaubsteil § 9 BUrlG entsprechend angewendet werden; das gelte jedenfalls dann, wenn mit der Gewährung des unbezahlten Urlaubs einem berechtigten Urlaubsbedürfnis des Arbeitnehmers entsprochen werde (Urteil vom 1. Juli 1974 - 5 AZR 600/73 - ähnlich schon die Urteile vom 23. Dezember 1971 und 3. Oktober 1972, Nachschlagewerk des BAG - Arbeitsrechtliche Praxis - Nr. 2 und Nr. 4 zu § 9 BUrlG).
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