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   BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 791/75   

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BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 791/75 (https://dejure.org/1976,583)
BAG, Entscheidung vom 01.07.1976 - 3 AZR 791/75 (https://dejure.org/1976,583)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 1976 - 3 AZR 791/75 (https://dejure.org/1976,583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anpassung - Laufende Leistungen - Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsleistungen - Kaufkraftverlust - Anpassungsprüfung - Anpassungsanspruch - Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassungsüberprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 134
  • NJW 1976, 1861
  • VersR 1976, 946
  • DB 1976, 1289
  • DB 1976, 1435
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Düsseldorf, 04.11.1975 - 8 Sa 269/75
    Auszug aus BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 791/75
    hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. Hai 1976 durch den Vorsitzenden Richter Professor Dr. Stumpf, die Richter Dr. Thomas und Dr. Dieterich sowie die ehrenamtlichen Richter Dr. Wagner und Pape für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. November 1975 - 8 Sa 269/75-aufgehoben, soweit es die Klage für die Zeit ab.

    Das Landesarbeitsgericht, dessen Entscheidung in DB 1976, 55 abgedruckt ist, hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

    d) Das Landesarbeitsgericht hat sich für seine gegenteilige Annahme ganz überwiegend auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes berufen (vgl. DB 1976, 55 f.).

  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

    Auszug aus BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 791/75
    Daraus ergibt sich allenfalls eine sogenannte unechte Rückwirkung des Gesetzes, die vorliegt, wenn auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft belastend eingewirkt wird (vgl. BVerfGE 31, 222 [226 ff.] mit weiteren Nachweisen).

    Bei Gesetzen mit unechter Rückwirkung kann der Rechtsgrundsatz des Vertrauensehutzes je nach der Lage des Einzelfalles der Regelungsbefugnis des Gesetzgebers Schranken setzen (BVerfGE 31, 222 [226 ff.] mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.03.1976 - 3 AZR 334/75

    Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Billigkeitskontrolle - Versorgungsanwartschaft -

    Auszug aus BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 791/75
    Für die Unverfallbarkeit hat der Senat dies bereits wiederholt festgestellt (vgl. zuletzt das Urteil vom 11. März 1976 - 3 AZR 334/75 - [demnächst] AP Mr. 11 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unverfallbarkeit [zu II 1 der Gründe]).
  • Drs-Bund, 02.03.1973 - BT-Drs 7/284
    Auszug aus BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 791/75
    In dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung heißt es zu der Anpassungsvorschrift in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung, man habe - mit der Verhandlungspflicht - einen Gedanken aufgegriffen, der auch in der Rechtsprechung seinen Niederschlag gefunden habe (BT-Drucksachte 7/284-3, S. 12 zu § 6 k).
  • BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71

    Pensionserhöhung wegen Geldentwertung

    Auszug aus BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 791/75
    Die Dringlichkeit dieser Situation hatte die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1973 (AP Hr. 4 und 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung; ersteres Ur teil auch zum Abdruck in Bd. 25 der Amtlichen Sammlung â- bestimmt) and des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 197$ (BGHZ 61, 31 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung) veranlaßt.
  • BFH, 06.12.1995 - I R 14/95

    Bildung von Rückstellungen

    Danach hat der (frühere) Arbeitnehmer einen Anspruch auf Anpassung seiner Rente, die sich der Höhe nach am Lebenshaltungskostenindex bzw. Kaufkraftschwund richtet, aber durch die Einkommenssteigerungen, die vergleichbare Arbeitnehmer während des Betrachtungszeitraums erzielen, begrenzt ist (vgl. BAG-Urteile vom 16. Dezember 1976 3 AZR 795/75, BAGE 28, 279, DB 1976, 1435; vom 14. Februar 1989 3 AZR 313/87, BAGE 61, 102, DB 1989, 1422; weitere Nachweise bei Höfer/Reiners/Wüst, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, § 16 Fn. 118).
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    II. Der Senat hält zu § 16 BetrAVG an der Rechtsprechung fest, wie sie in den Urteilen vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/75 und 3 AZR 37/76 - ausgeführt ist (vgl. [demnächst] AP Nr. 1 und Nr. 2 zu § 16 BetrAVG; die erstgenannte Entscheidung ist auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Der Senat hat in zxrei Entscheidungen vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/75 ~ ([demnächst] AP Hr. 1 zu § 16 BetrAVG = DB 1976, 1435 [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt]) und - 3 AZR 37/76 - ([demnächst] AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG = RdA 1976, 333 = BB 1976, 1129 = DB 1976, 1724) zur Geltung des § 16 BetrAVG ausgesprochen, daß der Arbeitgeber die Anpassung für solche laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zum 1. Januar 1975 überprüfen muß, die am 1. Januar 1975 drei Jahre und länger liefen.

    Der Senat hat schon in seinen Entscheidungen vom 1. Juli 1976 dargelegt, daß es das Ziel des Gesetzgebers war gerade die zur Anpassung ergangene Rechtsprechung durch eine gesetzliche Regelung abzulösen (vgl. [demnächst] AP Nr. 1 zu § 16 BetrAVG = DB 1976, 1435 [zu I 1 a der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt -).

    Hier zu hat der Senat bereits in der Entscheidung vom 1. Juli 19' - 3 AZR 791/75 - [zu I 2 a der Gründe] ausgesprochen, daß A: passungen, die in dem Dreijahreszeitraum vor dem 1. Januar 1975 vorgenommen worden sind, nicht zu einer Verschiebung des ersten Termins der gesetzlich geforderten Anpassung führen.

    2. Ebenso bleibt es dabei, daß wegen der Unsicherheit über das Wirksamwerden des § 16 BetrAVG für die nunmehr vor» zunehmende Prüfung die Umstände maßgebend sind, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ergeben, hier also bei der Erörterung, die in der erneuten Verhandlung und Überprüfung der ablehnen den Entscheidung der Beklagten durch das Berufungsgericht vor zunehmen ist (vgl. I 2 b der Gründe des Urteils vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/75).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Eine Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG kann zu keiner Kürzung der Betriebsrente führen (vgl. ua. BAG 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/95 - BAGE 28, 134, 137 f.; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 16 Rz 7 ff.; Griebeling Betriebliche Altersversorgung Rz 520 ff.; Höfer BetrAVG Stand: 1999 § 16 Rz 3375 ff.).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Bereits in seinem Urteil vom 1. Juli 1976 (BAG 28, 134, 142 = AP Nr. 1 zu § 16 BetrAVG, zu I 2 b der Gründe) hat der Senat für die erstmalige Rentenanpassung nach Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ausgesprochen, daß die Prüfung für einen weit zurückliegenden Anpassungsstichtag zu wenig wirklichkeitsnahen und unbefriedigenden Ergebnissen führen könne.
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Nach dieser Vorschrift ist die Anpassung solcher betrieblicher Versorgungsleistungen zu prüfen, die am 1. Januar 1975 drei Jahre und länger liefen (vgl. dazu die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/76 - AP Nr. 1 zu § 1 6 BetrAVG = DB 1976, 1435; die weitere Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 37/76 - AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG RdA 1976, 333 und die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG = NJW 1977» 828).

    Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber bei seiner Regelung in Rechnung gestellt und ihr Anliegen, die Entwertung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Möglichkeit zu verhindern oder abzumildern, aufgegriffen und fortgeführt (vgl. die Entscheidung vom 1. Juli 1976 - 3 AZR 791/75 - AP Nr. 1 zu § 16 BetrAVG [zu I 1 a der Gründe] = DB 1976, 14-35 [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]).

  • LAG Köln, 30.08.2013 - 10 Sa 1224/11

    Umstellung von laufender Renten- auf Kapitalleistung

    Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat hierzu auf die Anpassung von Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG auch für Zeiten vor Inkrafttreten des betrieblichen Altersversorgungsgesetzes (BAG, Urteil vom 01.07.1976 - 3 AZR 791/75) und die Dynamisierung der Sozialversicherung bzw. deren Außerachtlassung (BAG, Urteil vom 15.09.1977 - 3 AZR 654/76) hingewiesen.
  • BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76

    Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Anpassung vertraglicher

    So hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, in dem als Ruhegeld bestimmte Prozentsätze des anrechnungsfähigen Gehalts vereinbart waren, eine Berücksichtigung der bis zur Pensionierung eingetretenen Teuerung ungeachtet der Tatsache abgelehnt, daß in den letzten Jahren das Gehalt nicht mehr erhöht worden war (Urt. v. 1.7.76 - 3 AZR 791/75, NJW 1976, 1861 - DB 1976, 1435).

    In diesem Fall hätte der Kläger nach § 16 BetrAVG verlangen können, daß die Beklagte erneut eine Anpassung seiner Ruhegeldbezüge zum 1. Januar 1975 prüfte (BAG, Urt. v. 1.7.76 - 3 AZR 791/75, a.a.O.).

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 356/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Dieser erste Prüfungszeitpunkt gilt für alle Betriebsrenten, die, wie die Rente der Klägerin, als sog. "Altrenten" am 1. Januar 1975 drei Jahre und länger liefen (vgl. Urteil des Senats vom 1. Juli 1976, BAGE 28, 134 = AP Nr. 1 zu § 16 BetrAVG).
  • ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08

    Prüfung einer Anpassung von betrieblichem Altersruhegeld muss gemäß § 16 Abs.1

    Spätere Entwicklungen können nicht berücksichtigt werden (vgl. BAG v. 17.10.1995 - 3 AZR 881/94 - AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG, Rn.22; BAG v. 01.07.1976 - 3 AZR 791/75 - AP Nr. 1 zu § 16 BetrAVG; ErfKomm- Steinmeyer, 200 BetrAVG § 16 Rn.17).
  • ArbG Gelsenkirchen, 12.01.2016 - 5 Ca 1061/15

    Verpflichtung zur Anpassung der laufenden Leistungen einer betrieblichen

    Eine vergangenheitsbezogene Geltung der Gesetzesänderung bedürfte nach dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot einer konrekten Übergangsregelung (Urteil des BAG vom 01.07.1976, Az.3 AZR 791/75, juris Rn.11, 13, AP Nr. 1 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 761/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 545/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente - Umfang der Anpassung der Betriebsrente

  • BGH, 12.06.1986 - IX ZR 156/85

    Anpassung der einem politisch Verfolgtem gewährten Monatsrente an die

  • BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 937/79

    Betriebsrenten - Anpassung - Hälftelungsprinzip - Versorgungslage -

  • BGH, 05.10.1978 - II ZR 53/77

    Wesentliche Änderung der Verhältnisse nach Abschluss eines Vergleichs - Grundsatz

  • BGH, 04.11.1976 - II ZR 148/75

    Anwendbarkeit des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung -

  • ArbG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 Ca 3084/08

    Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente durch den Arbeitgeber

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 1018/78
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