Rechtsprechung
BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Nachbindung an einen Tarifvertrag
- openjur.de
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 01.07.2009, 4 AZR 261/08.
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachbindung an einen Tarifvertrag bei ein Austritts aus dem Arbeitgeberverband; Negative Koalitionsfreiheit; Wegfall der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 Tarifvertragsrecht (TVG); Günstigkeitsvergleich; Begriff der "anderen Abmachung" i.S.d. § 4 Abs. 5 TVG
- Judicialis
GG Art. 9 Abs. 3; ; TVG § ... 3; ; TVG § 4; ; TVG § 4; ; TVG § 4; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; Gemeinsamer MTV für Arbeiter und Angestellte in der weiterverarbeitenden Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes vom 13. März 1987 idF vom 5. Dezember 1997 § 2; ; MTV für Arbeiter und Angestellte in der weiterverarbeitenden Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes vom 20. Juli 2005 § 2; ; MTV für Arbeiter und Angestellte in der weiterverarbeitenden Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes vom 20. Juli 2005 § 37; ; MTV für Arbeiter und Angestellte in der weiterverarbeitenden Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes vom 20. Juli 2005 § 38; ; Entgeltrahmenabkommen vom 4. Juli 2004 § 13
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbindung an einen Tarifvertrag bei ein Austritts aus dem Arbeitgeberverband; Negative Koalitionsfreiheit; Wegfall der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG; Günstigkeitsvergleich; Begriff der "anderen Abmachung" i.S.d. § 4 Abs. 5 TVG
- rechtsportal.de
Nachbindung an einen Tarifvertrag bei ein Austritts aus dem Arbeitgeberverband; Negative Koalitionsfreiheit; Wegfall der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG ; Günstigkeitsvergleich; Begriff der "anderen Abmachung" i.S.d. § 4 Abs. 5 TVG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neunkirchen, 15.03.2007 - 2 Ca 1386/06
- LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 (1) Sa 79/07
- BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08
Nachbindung an einen Tarifvertrag
Hinweise des Senats: Entscheidung des Senats vom 1. Juli 2009 - 4 AZR 262/08 -. - LAG Hessen, 28.09.2010 - 3 Sa 142/10
Nachbindung gemäß § 3 Abs 3 TVG nach Verbandswechsel - Tarifpluralität
§ 3 Abs. 3 TVG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere wird dadurch nicht unmittelbar in die negative Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG eingegriffen ( ausführlich hierzu BAG 01.07.2009 - 4 AZR 262/08 - Juris ).Das ergibt sich aus der für die geänderten Tarifnormen nunmehr fehlenden mitgliedschaftlichen Legitimation des Verbandshandelns für das ehemalige Mitglied ( BAG 01.07.2009 - 4 AZR 262/08 - a.a.O.;… BAG 07.11.2001 - 4 AZR 703/00 -a.aO.;… ErfK/Franzen, 10. Aufl., § 3 TVG Rz. 26 ).
Bei einem Günstigkeitsvergleich können nur solche Regelungen verglichen werden, die miteinander in einem sachlichen Zusammenhang stehen - so genannter "Sachgruppenvergleich" ( BAG 01.07.2009 - 4 AZR 262/08 - a.a.O. ).
(1) An die Nachbindung nach § 3 Abs. 3 TVG schließt sich nach ständiger Rechtsprechung des BAG die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG an ( BAG 01.07.2009 - 4 AZR 262/08 - Juris.; BAG 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - AP Nr. 42 zu § 4 TVG Nachwirkung;… BAG 07.11.2001 - 4 AZR 703/00 - a.a.O.;… BAG 17.05.2000 - 4 AZR 363/99 - a.a.O. ).
Aus dem Erfordernis der "anderen Abmachung" zur Ablösung des nachwirkenden Tarifvertrags ergibt sich, dass frühere arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die während der unmittelbaren und zwingenden Geltung des Tarifvertrags verdrängt wurden, nicht automatisch wieder aufleben und das Arbeitsverhältnis im Nachwirkungszeitraum abweichend vom abgelaufenen Tarifvertrag gestalten können ( BAG 01.07.2009 - 4 AZR 262/08 - a.a.O . unter C. 5. b) der Gründe ).
Deshalb ist es erforderlich, dass die Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien mit Blick auf die tatsächlich und nicht nur nach der Rechtsauffassung einer der beiden Parteien eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Ablauf eines Tarifvertrags konkret und zeitnah hierzu getroffen wird ( BAG 01.07.2009 - 4 AZR 262/08 - a.a.O. unter C. 5. b) der Gründe ).