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   BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09   

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https://dejure.org/2010,4683
BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09 (https://dejure.org/2010,4683)
BAG, Entscheidung vom 01.07.2010 - 2 AZR 270/09 (https://dejure.org/2010,4683)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 (https://dejure.org/2010,4683)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

  • openjur.de

    Staatenimmunität; Hoheitliche Tätigkeit; Rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 25 GG, Art 103 GG, § 20 Abs 2 GVG, Art 27 ff BGBEG, Art 18 EGV 44/2001
    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeiten zwischen Botschaftsangestellten und dem betreffendem Staat; Fehlen der deutschen Gerichtsbarkeit bei hoheitlicher Tätigkeit; Rechtscharakter der deutschen Vorschriften über Kündigungsschutz vor dem Hintergrund des Art. ...

  • unalex.eu

    Art. 18 Brüssel I-VO
    Zuständigkeit für Arbeitssachen - Klagen von bei einem Staat beschäftigten Arbeitnehmern

  • bag-urteil.com

    Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsrechtliche Bestandsstreitkeiten zwischen Botschaftsangestellten

  • hensche.de

    Arbeitsgerichte: Zuständigkeit, Zuständigkeit: International, Internationale Zuständigkeit, Botschaftsangestellter

  • rewis.io

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

  • Bundesarbeitsgericht

    (Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör)

  • ra.de
  • rewis.io

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeiten zwischen Botschaftsangestellten und dem betreffendem Staat; Fehlen der deutschen Gerichtsbarkeit bei hoheitlicher Tätigkeit; Rechtscharakter der deutschen Vorschriften über Kündigungsschutz vor dem Hintergrund des Art. 34 EGBGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeiten zwischen Botschaftsangestellten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Klage einer deutschen Mitarbeiterin vor deutschen Arbeitsgerichten gegen das türkische Generalkonsulat bzw. türkische Republik möglich?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei Staatenimmunität des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 760
  • BB 2011, 179
  • JR 2011, 229
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Auch die Orientierung maßgeblicher arbeitsvertraglicher Regelungen an inländischem Arbeitsrecht ist ein gewichtiges Indiz für eine stillschweigende Wahl deutschen Rechts (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 100, 130; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 14; 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 16 mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Bei Arbeitsverträgen können etwa Gerichtsstandsklauseln, vertragliche Bezugnahmen auf ein bestimmtes Recht oder die Vereinbarung eines für beide Parteien gemeinsamen Erfüllungsorts Hinweise auf die getroffene Wahl geben (vgl. BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 25; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28) .

    Hinzu kommt, dass Vertragssprache das Französische ist und der Kläger im öffentlichen Dienst der Beklagten beschäftigt wurde (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 29) .

    Dies betrifft nicht den arbeitsrechtlichen Kern des vertraglichen Pflichtengefüges (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - aaO) .

    Sie stellen keine "Eingriffsnormen" im Sinne dieser Bestimmung dar (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 31; 24. August 1989 - 2 AZR 3/89 - zu A II 6 c der Gründe, BAGE 63, 17) .

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    Nach Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO, der zwar auf den Streitfall nicht anwendbar ist, aber zur Orientierung insoweit herangezogen werden kann (vgl. BAG 21. März 2017 - 7 AZR 207/15 - Rn. 67, BAGE 158, 266) , sind "Eingriffsnormen" zwingende Vorschriften, deren Einhaltung von einem Staat als so entscheidend für die Wahrung seines öffentlichen Interesses, insbesondere seiner politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation, angesehen wird, dass sie auf alle in Betracht kommenden Sachverhalte angewendet werden müssen (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 31) .

    Sie dienen nach dem individualrechtlichen Konzept des deutschen Kündigungsschutzrechts in erster Linie dem Ausgleich eines Konflikts zwischen Privatleuten und nur mittelbar sozialpolitischen Zwecksetzungen (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 38; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 31 mwN) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Andernfalls könnte die rechtliche Prüfung durch die inländischen Gerichte eine Beurteilung des hoheitlichen Handelns erfordern mit der Folge, dass die ungehinderte Erfüllung der Aufgaben der Botschaft oder des Konsulats des anderen Staats beeinträchtigt wäre (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 1004/13 - Rn. 16; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 11; 16. Mai 2002 - 2 AZR 688/00 - zu II 1 der Gründe) .

    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 25. April 2013 - 2 AZR 77/12 - Rn. 14; 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - funktionaler Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Nach Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO, der zwar auf den Streitfall nicht anwendbar ist, aber zur Orientierung insoweit herangezogen werden kann, sind "Eingriffsnormen" zwingende Vorschriften, deren Einhaltung von einem Staat als so entscheidend für die Wahrung seines öffentlichen Interesses, insbesondere seiner politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation, angesehen wird, dass sie auf alle in Betracht kommenden Sachverhalte angewendet werden müssen (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 31) .

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

    (1) Als Indiz für eine konkludente Rechtswahl scheidet die Vertragssprache allerdings unabhängig davon aus, dass ihr allenfalls unterstützende Funktion zukommt (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 767/14 - Rn. 25; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 29 ) .

    Das gilt erst recht, wenn der Vertrag selbst lediglich deutsches Recht zitiert (vgl. BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 21, aaO; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 145/12 - Rn. 18; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28; Schlachter ZVglRWiss 115 [2016], 610, 617 f.) .

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14

    Kündigung nach italienischem Recht - Anwendbarkeit des SGB IX

    Die §§ 1 bis 14 KSchG stellen keine "Eingriffsnormen" iSd. Vorschrift dar (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 31) .

    Es ist dann Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und hierbei gegebenenfalls die Zeugen nach weiteren Einzelheiten zu befragen (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 19 mwN) .

  • BGH, 30.01.2013 - III ZB 40/12

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch:

    Nach den gemäß § 20 Abs. 2 GVG, Art. 25 GG als Bundesrecht geltenden Regeln des allgemeinen Völkerrechts sind Staaten im Erkenntnisverfahren der Gerichtsbarkeit anderer Staaten nicht unterworfen, soweit ihre hoheitliche Tätigkeit (acta iure imperii) und nicht lediglich ihr kommerzielles Handeln (acta iure gestionis) betroffen ist (vgl. nur BVerfGE 16, 27, 33 ff, 61 f; 46, 343, 364; BVerfG NJW 2007, 2605 Rn. 34 ff; BGH, Urteil vom 26. September 1978 - VI ZR 267/76, NJW 1979, 1101; BAG, Urteil vom 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09, juris Rn. 11; Stein/von Buttlar, Völkerrecht, 13. Aufl., § 41 Rn. 717 ff).
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Unabhängig davon, dass der Vertragssprache diesbezüglich allenfalls unterstützende Funktion zukommen kann (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 29) , wurde die Patronatsvereinbarung in englischer Sprache verfasst.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 17 Sa 2620/10

    Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit - internationale Zuständigkeit deutscher

    Die Verbindung der Tätigkeiten als Fahrer und Dolmetscher muss vielmehr in nennenswertem Umfang zur Anbahnung und Pflege von Gesprächskontakten beitragen, die der Pflege politischer, kultureller, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Beziehungen dienen, damit die Tätigkeit als insgesamt hoheitlich angesehen werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 01.07.2010 - 2 AZR 270/09 - AP Nr. 5 zu Art. 25 GG).(Rn.2).

    Das Bundesarbeitsgericht hat das Urteil vom 14.01.2009 auf die Revision der Beklagten durch Urteil vom 01.07.2010 - 2 AZR 270/09 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers entsprochen hat, und den Rechtsstreit insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen der Staaten dürfen nicht behindert werden; dies steht der Beurteilung ihres hoheitlichen Handelns durch die rechtliche Prüfung durch ein Gericht entgegen (BAG, Urteil vom 01.07.2010 - 2 AZR 270/09 - AP Nr. 5 zu Art. 25 GG m.w.N.).

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - internationale Zuständigkeit

    Andernfalls könnte die rechtliche Prüfung durch die inländischen Gerichte eine Beurteilung des hoheitlichen Handelns erfordern mit der Folge, dass die ungehinderte Erfüllung der Aufgaben der Botschaft oder des Konsulats des anderen Staates beeinträchtigt wäre (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 11; 16. Mai 2002 - 2 AZR 688/00 - zu II 1 der Gründe) .

    b) Für die Einordnung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten zwischen außereuropäischen Staaten und dem in deren Vertretungen beschäftigten Personal fehlt es an gesetzlichen Regeln (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13 unter Hinweis auf das noch nicht in Kraft getretene UN-Übereinkommen zur Staatenimmunität vom 2. Dezember 2004 - Resolution 59/38 - Art. 11; einschränkend EGMR 29. Juni 2011 - 34869/05 -, der annimmt, das Übereinkommen sei als Völkergewohnheitsrecht auch auf Staaten anwendbar, die ihm nicht widersprochen hätten; vgl. auch das - hier nicht anwendbare - Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität vom 16. Mai 1972 - Art. 5, BGBl. 1990 II S. 34 - EuStImm; zum Ganzen Schütze DIZPR 2. Aufl. Rn. 85 f.) .

    Dies wiederum richtet sich nicht nach der rechtlichen Form der Rechtsbeziehung als entweder privatrechtlicher Vertrag oder öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Vielmehr kommt es auf den Inhalt der ausgeübten Tätigkeit und deren funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen und konsularischen Aufgaben an (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 18; 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 14; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - aaO) .

    Die Anforderungen an die Substantiierungslast im Prozess dürfen nicht dazu führen, dass der Staat, der sich auf Immunität beruft, auf prozessrechtlichem Wege zur Aufgabe des ihm eingeräumten Vorrechts gezwungen wird, indem er Einzelheiten der behaupteten - hoheitlichen - Tätigkeit preisgeben müsste (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 20) .

  • BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 767/14

    Vertrag zugunsten Dritter - Rechtswahl

  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 200/11

    Urlaubskassenverfahren - portugiesisches Bauunternehmen - Beitragspflicht -

  • LAG Hessen, 13.06.2019 - 11 Sa 812/18

    Auf das nicht deutschem Recht unterliegende Arbeitsverhältnis eines bei einer

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 17 Sa 2620/10

    Botschaft - internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte?

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 216/17

    Internationale Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Verzicht

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 77/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 562/08

    Internationale Zuständigkeit - Anwendbarkeit des Luganer Übereinkommens -

  • LAG Köln, 19.01.2016 - 12 Sa 319/15

    Maßgebliches Recht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 80/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 78/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität

  • ArbG Düsseldorf, 02.04.2015 - 7 Ca 6508/14

    Auslegung der Parteibezeichnung auf Beklagtenseite im arbeitsgerichtlichen

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 76/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 711/10

    Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit

  • OLG Köln, 10.06.2015 - 16 U 147/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage gegen einen

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 46/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 26/15

    Internationale Zuständigkeit: Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit;

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 238/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an griechischer Schule

  • LAG Köln, 13.01.2012 - 10 Sa 575/11

    Prüfung einer fristlosen Änderungskündigung durch einen ausländischen Staat

  • OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit: Klage eines ausländischen Konsuls gegen seinen

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2011 - 15 Sa 836/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit einer Lehrerin für einen

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 81/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an griechischer Schule

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2011 - 6 Sa 1422/11

    Kaufkraftausgleich für deutsche Ortskräfte - TV Beschäftigte Ausland

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2011 - 15 Sa 864/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit einer Lehrerin für einen

  • LAG Hessen, 14.03.2014 - 3 Sa 95/13

    Staatenimmunität; hoheitliche Tätigkeit - Deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben,

  • LAG Köln, 18.08.2016 - 7 Sa 1110/15

    Italienisches Generalkonsulat; Renteneintritt; italienisches Recht;

  • LAG Hessen, 12.09.2012 - 12 Sa 273/11

    Inlandsbezug bei Tätigkeit im Ausland - konkludente Rechtswahl

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