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   BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10   

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https://dejure.org/2010,6032
BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10 (https://dejure.org/2010,6032)
BAG, Entscheidung vom 01.09.2010 - 5 AZN 599/10 (https://dejure.org/2010,6032)
BAG, Entscheidung vom 01. September 2010 - 5 AZN 599/10 (https://dejure.org/2010,6032)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mittels Wiedergabe umfangreicher Schriftsätze

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedergabe umfangreicher Schriftsätze

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72a Abs 1 ArbGG, § 72a Abs 3 S 1 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 2 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 3 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG
    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedergabe umfangreicher Schriftsätze

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mittels Wiedergabe umfangreicher Schriftsätze

  • bag-urteil.com

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedergabe umfangreicher Schriftsätze

  • rewis.io

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedergabe umfangreicher Schriftsätze

  • ra.de
  • rewis.io

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedergabe umfangreicher Schriftsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mittels Wiedergabe umfangreicher Schriftsätze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3532 (Ls.)
  • NZA 2010, 1196
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 18/96

    Beschwerde der Nichtzulassung der Revision - Divergenz bei Doppelbegründung

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10
    Allein die Darlegung einer fehlerhaften Rechtsanwendung bzw. fehlerhaften oder unterlassenen Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte reicht zur Begründung einer Divergenzbeschwerde nicht aus (vgl. BAG 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 76).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 2 Sa 2778/09
    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10
    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Mai 2010 - 2 Sa 2778/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10
    Der Senat hat mit Urteil vom 23. Januar 2008 (- 5 AZR 393/07 - EzA BGB 2002 § 615 Nr. 22) entschieden, dass durch eine Freistellungsvereinbarung regelmäßig allein die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers aufgehoben wird, ohne weitere Rechtsfolgen zu regeln.
  • BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10
    Will der Beschwerdeführer geltend machen, das Landesarbeitsgericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, indem es seine Ausführungen nicht berücksichtigt habe, muss er konkret und im Einzelnen schlüssig dartun, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen das Landesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung übergangen haben soll (BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - BAGE 118, 229).
  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10
    Nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ArbGG müssen diese Voraussetzungen in der Begründung der Beschwerde dargelegt und die Entscheidung, von der das Urteil abweicht, bezeichnet werden (BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - BAGE 114, 200).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10
    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer Divergenzbeschwerde gehört, dass der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der anzufechtenden Entscheidung sowie einen hiervon abweichenden abstrakten Rechtssatz aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte anführt und darlegt, dass das anzufechtende Urteil auf dieser Abweichung beruht (vgl. BAG 6. Dezember 1994 - 9 AZN 337/94 - BAGE 78, 373, 375).
  • BAG, 06.01.2015 - 6 AZB 105/14

    Verwerfung der Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, muss nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG die Beschwerdebegründung die Darlegung der Verletzung dieses Anspruchs und deren Entscheidungserheblichkeit enthalten (BAG 1. September 2010 - 5 AZN 599/10 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige

    Somit kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdebegründung mit der seitenlangen wörtlichen Wiedergabe von in den Vorinstanzen eingereichten Schriftsätzen den gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes (vgl. BAG 1. September 2010 - 5 AZN 599/10 - Rn. 9 f. mwN) genügt und ob die Beschwerdeführerin im Gewande der Gehörsrüge nicht lediglich eine - aus ihrer Sicht - fehlerhafte Rechtsanwendung des Landesarbeitsgerichts moniert.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 13 Sa 499/12

    Annahmeverzug - Entgeltfortzahlung - Erlassvertrag - Freistellung

    cc) Entgegen der Auffassung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts (z. B. Urteile vom 29.09.2004 - 5 AZR 99/04 - BAGE 112, 120 ff. = EzA § 133 BGB 2002 Nr. 4; BAG 23.01.2008 - 5 AZR 393/07 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 22; BAG Beschluss vom 01.09.2010 - 4 AZN 599/10 - NZA 2010, 1196 f.) sind derartige typische Freistellungserklärungen nicht dahingehend gemäß §§ 133, 157 BGB auszulegen, dass damit kein Rechtsgrund für eine Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers geschaffen werde, die über die gesetzlich geregelten Fälle der Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit hinausgehe.
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