Rechtsprechung
BAG, 01.10.1974 - 1 AZR 394/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Techniker Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsversammlung - Fiktion des Anspruchs auf Arbeitsentgelt - Teilnehmer einer Betriebsversammlung - Schichtarbeit - Sonntagszuschlag
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 08.06.1973 - 2 Sa 242/73
- BAG, 01.10.1974 - 1 AZR 394/73
Papierfundstellen
- DB 1975, 310
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 116/73
Ordentliche Betriebsversammlung - Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit - …
Auszug aus BAG, 01.10.1974 - 1 AZR 394/73
Ein in Schichtarbeit eingeteilter Arbeitnehmer, der an einer an einem Sonntag erfolgenden Betriebsversammlung teilnimmt, die in seiner Freischicht durchgeführt wird, hat keinen Anspruch auf den tariflich vorgesehenen Sonntagszuschlag (Entsprechende Bestätigung des Urteils vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 - AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972 und zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).Der vom Kläger erhobene Anspruch wurde zutreffend durch Klage geltend gemacht und von den Vorinstanzen zutreffend im Urteilsverfahren entschieden (so bereits Urteil des Senats vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 - AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972 und zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
a) Dieser Auffassung hat der Senat bereits in den Entscheidungsgründen seines Urteils vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 - (…a.a.O.) wider sprechen.
Der Richter ist somit gehalten, das Übermaßverbot im größtmöglichen Ausmaß zu beachten (siehe auch Urteil vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 -).
Schon im Urteil vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 - hat der Senat ferner darauf aufmerksam gemacht, daß bei konsequenter Gleichsetzung nicht nur der Vergütungsregelung für eine Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit mit der für eine Betriebsversammlung innerhalb der Arbeitszeit, sondern auch der Arbeitsleistung als solcher, Schwierigkeiten bei der dann erforderlichen Anwendung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften der AZO auftreten würden (Boewer, DB 72, 1580/1581; Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG 1972, 11. Aufl., § 44 Anm. 20).
- BAG, 04.05.1955 - 1 ABR 4/53
Betriebsverfassungsrecht: Zulässiger Gegenstand einer Betriebsversammlung
Auszug aus BAG, 01.10.1974 - 1 AZR 394/73
Ein in Schichtarbeit eingeteilter Arbeitnehmer, der an einer an einem Sonntag erfolgenden Betriebsversammlung teilnimmt, die in seiner Freischicht durchgeführt wird, hat keinen Anspruch auf den tariflich vorgesehenen Sonntagszuschlag (Entsprechende Bestätigung des Urteils vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 - AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972 und zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).Der vom Kläger erhobene Anspruch wurde zutreffend durch Klage geltend gemacht und von den Vorinstanzen zutreffend im Urteilsverfahren entschieden (so bereits Urteil des Senats vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 - AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972 und zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
Vergütung - Betriebsversammlung
Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe). - BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 665/85
Erholungsurlaub - Betriebsversammlung
Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe). - BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 666/85
Betriebsversammlung
Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).
- BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 669/85
Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung - …
Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe). - BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 667/85
Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung - …
Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe). - BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 668/85
Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung - …
Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).