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   BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 176/97   

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BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 176/97 (https://dejure.org/1998,1447)
BAG, Entscheidung vom 01.10.1998 - 6 AZR 176/97 (https://dejure.org/1998,1447)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 6 AZR 176/97 (https://dejure.org/1998,1447)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    BAT-KF § 61 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT -KF § 61 Abs. 2
    Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT-KF § 61 Abs. 2
    Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Anspruch auf Zwischenzeugnis

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Zeugnisanspruch

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Anspruch auf ein Zwischenzeugnis: Umorganisation in einem Krankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 894
  • BB 1999, 903
  • DB 1999, 1120
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 171/92

    Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Auszug aus BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 176/97
    Zum Bedeutungsinhalt dieses Tarifbegriffs hat der Senat bereits im Urteil vom 21. Januar 1993 (- 6 AZR 171/92 - AP Nr. 1 zu § 61 BAT, zu 1 a der Gründe) grundlegend Stellung genommen.

    Bei der Auslegung des Begriffs "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen (Senatsurteil vom 21. Januar 1993, aaO).

    Das Zwischenzeugnis dient wie ein Endzeugnis regelmäßig dazu, Dritte über die Tätigkeit des Angestellten zu unterrichten (Senatsurteil vom 21. Januar 1993 - 6 AZR 171/92 - AP Nr. 1 zu § 61 BAT, zu 1 b der Gründe; Weuster, AiB 1994, 280, 286).

  • LAG Düsseldorf, 17.01.1997 - 11 Sa 1366/96

    Zwischenzeugnis: Anspruch auf Erteilung

    Auszug aus BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 176/97
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 1997 - 11 Sa 1366/96 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 08.07.1993 - 10 Sa 275/93

    Arbeitszeugnis; Leistungsbeurteilung; Zeugnisnote; Zwischenzeugnis; Berichtigung

    Auszug aus BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 176/97
    Außerdem ist der Arbeitgeber für den von dem Zwischenzeugnis erfaßten Zeitraum an seine Erklärungen grundsätzlich auch für das Endzeugnis gebunden, und er kann von dem Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn das spätere Verhalten des Arbeitnehmers hierfür hinreichenden Anlaß bietet (LAG Köln, Urteile vom 8. Juli 1993 - 10 Sa 275/93 - LAGE zu § 630 BGB Nr. 18 und vom 22. August 1997 - 11 Sa 235/97 - LAGE § 630 BGB Nr. 30; Haupt/Welslau, Anm. zu EzA § 630 BGB Nr. 16; MünchKomm-Schwerdtner, aaO, § 630 BGB Rz 46; Staudinger/Preis, aaO, § 630 Rz 74).
  • LAG Köln, 22.08.1997 - 11 Sa 235/97

    Zeugnis; Zwischenzeugnis; Schlußzeugnis; Bindungswirkung

    Auszug aus BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 176/97
    Außerdem ist der Arbeitgeber für den von dem Zwischenzeugnis erfaßten Zeitraum an seine Erklärungen grundsätzlich auch für das Endzeugnis gebunden, und er kann von dem Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn das spätere Verhalten des Arbeitnehmers hierfür hinreichenden Anlaß bietet (LAG Köln, Urteile vom 8. Juli 1993 - 10 Sa 275/93 - LAGE zu § 630 BGB Nr. 18 und vom 22. August 1997 - 11 Sa 235/97 - LAGE § 630 BGB Nr. 30; Haupt/Welslau, Anm. zu EzA § 630 BGB Nr. 16; MünchKomm-Schwerdtner, aaO, § 630 BGB Rz 46; Staudinger/Preis, aaO, § 630 Rz 74).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Er kann vom Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten des Arbeitnehmers das rechtfertigen (vgl. BAG 1. Oktober 1998 - 6 AZR 176/97 - Rn. 20, AP BAT § 61 Nr. 2 = EzA BGB § 630 Nr. 21; 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112; zu der regelmäßigen Bindung des neuen Arbeitgebers an das Zwischenzeugnis des Veräußerers auch zulasten des Arbeitnehmers im Fall eines Betriebsübergangs LAG Bremen 9. November 2000 - 4 Sa 101/00 - Rn. 77 f., NZA-RR 2001, 287).
  • LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06

    Verhältnis Zwischenzeugnis, Endzeugnis im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Das ist der Fall, wenn das Zwischenzeugnis geeignet ist, den mit ihm angestrebten Erfolg zu fördern (vgl. BAG, Urteil vom 01.10.1998 - 6 AZR 176/97- AP BAT § 61 Nr. 2).
  • ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14

    Prozessbeschäftigung- vertragsgemäße Beschäftigung - Bindung an Inhalt des

    Der grundsätzlichen Bindung des Arbeitgebers an die Inhalte eines früheren Zwischenzeugnisses (s. BAG 1, 10.1998 - 6 AZR 176/97 - NZA 1999, 894 [1 d.]; 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 2008, 298) hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs (hier: "Leiterin des Ladens") kann in einem solchen Falle bei Einforderung eines aktualisierten Zwischenzeugnisses nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung nicht unter Berufung auf das zeugnisrechtliche Wahrheitsgebot mit dem Hinweis ausgewichen werden, die Zielperson verrichte ja unterdessen die Tätigkeit als "Leiterin des Ladens" nicht mehr.

    Als Wissenserklärung hätte er diese allenfalls widerrufen können, wenn eine mögliche Unrichtigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht gekannt hätte (...)"; 1.10.1998 - 6 AZR 176/97 - AP § 61 BAT Nr. 2 = EzA § 630 BGB Nr. 21 = NZA 1999, 894 [1 d.]: "Außerdem ist der Arbeitgeber für den von dem Zwischenzeugnis erfassten Zeitraum an seine Erklärungen grundsätzlich auch für das Endzeugnis gebunden, und er kann von dem Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn das spätere Verhalten des Arbeitnehmers hierfür hinreichenden Anlaß bietet"; 21.6.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = AP § 630 BGB Nr. 31 = NZA 2006, 104 [I.]: "Es spricht viel dafür, dass die Revision schon deshalb unbegründet ist, weil die Beklagte vom Wortlaut des der Klägerin ursprünglich erteilten Arbeitszeugnisses nicht abweichen durfte.

    Als Wissenserklärung hätte er diese allenfalls widerrufen können, wenn eine mögliche Unrichtigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht gekannt hätte (...)"; 1.10.1998 - 6 AZR 176/97 - AP § 61 BAT Nr. 2 = EzA § 630 BGB Nr. 21 = NZA 1999, 894 [1 d.]: "Außerdem ist der Arbeitgeber für den von dem Zwischenzeugnis erfassten Zeitraum an seine Erklärungen grundsätzlich auch für das Endzeugnis gebunden, und er kann von dem Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn das spätere Verhalten des Arbeitnehmers hierfür hinreichenden Anlaß bietet"; 21.6.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = AP § 630 BGB Nr. 31 = NZA 2006, 104 [I.]: "Es spricht viel dafür, dass die Revision schon deshalb unbegründet ist, weil die Beklagte vom Wortlaut des der Klägerin ursprünglich erteilten Arbeitszeugnisses nicht abweichen durfte.

    Als Wissenserklärung hätte er diese allenfalls widerrufen können, wenn eine mögliche Unrichtigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht gekannt hätte (...)"; 1.10.1998 - 6 AZR 176/97 - AP § 61 BAT Nr. 2 = EzA § 630 BGB Nr. 21 = NZA 1999, 894 [1 d.]: "Außerdem ist der Arbeitgeber für den von dem Zwischenzeugnis erfassten Zeitraum an seine Erklärungen grundsätzlich auch für das Endzeugnis gebunden, und er kann von dem Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn das spätere Verhalten des Arbeitnehmers hierfür hinreichenden Anlaß bietet"; 21.6.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = AP § 630 BGB Nr. 31 = NZA 2006, 104 [I.]: "Es spricht viel dafür, dass die Revision schon deshalb unbegründet ist, weil die Beklagte vom Wortlaut des der Klägerin ursprünglich erteilten Arbeitszeugnisses nicht abweichen durfte.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 8 Sa 483/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers - Schadensersatz

    Triftige Gründe liegen bspw. vor bei Versetzung oder Vorgesetztenwechsel (vgl. zur gleichlautenden Vorgängerregelung des § 61 Abs. 2 BAT bereits BAG 1, 10.1998 - 6 AZR 176/97 - m.w.N., AP BAT § 61 Nr. 2).

    Eine langjährige Zusammenarbeit kann am besten von den mitwirkenden Personen dargestellt und gewürdigt werden (BAG 1, 10.1998 - 6 AZR 176/97 - m.w.N., AP BAT § 61 Nr. 2).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 71/18

    Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte - Anhörung der

    Bei der Auslegung des Begriffs "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen (BAG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 176/97 - AP BAG § 61 Nr. 2 zu § 61 II BAT-KF; vom 21. Januar 1993 - 6 AZR 171/92 - NZA 1993, 1031; Staudinger/Preis [2016], BGB § 630 Rz. 19).

    Außerdem ist der Arbeitgeber für den von dem Zwischenzeugnis erfassten Zeitraum an seine Erklärungen im Zwischenzeugnis grundsätzlich auch für das Endzeugnis gebunden (BAG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 176/97 - AP BAG § 61 Nr. 2 m. w. N.).

  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09

    Beschäftigungs- und Vergütungsansprüche

    76 Auch unabhängig von spezifischen Tarifregelungen und von diesen normierten besonderen Anforderungen für einen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses (vgl. BAG, U. v. 01.10.1998, 6 AZR 176/97, AP Nr. 2 zu § 61 BAT) hat der Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht des Arbeitgebers grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung eines (qualifizierten) Zwischenzeugnisses, also eines vorläufigen Zeugnisses (als einem gegenüber dem bei rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehenden Anspruch auf ein Endzeugnis subsidiären Anspruch), wenn hierfür ein ausreichender - "triftiger" - Grund, besondere Umstände vorliegen, die bei verständiger Betrachtung einen solchen Wunsch des Arbeitnehmers als berechtigt erscHe.en lassen.
  • LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 530/02

    Zeugnis, Zwischenzeugnis, Teilzeugnis, Ausschlussfristen, Verwirkung, Treu und

    Der Kläger beruft sich darauf, dass die Rechtsprechung des BAG z. B. das Ausscheiden eines Vorgesetzten als triftigen Grund im Sinne von § 61 Abs. 2 BAT anerkannt hat (BAG NZA 1999, 894 f.; BAG EzA § 630 BGB Nr. 16; Küttner/Reinecke, Personalbuch 2002, Nr. 480 Rz. 11; einschränkend: Schlessmann, Das Arbeitszeugnis, 14. Auflage, S. 46).

    In dem vom BAG am 01.10.1998 entschiedenen Fall (NZA 1999, 894 f.) ging es allerdings um "das Ausscheiden des langjährigen unmittelbaren Fachvorgesetzten", welcher den dortigen Kläger, soweit aus dem mitgeteilten Sachverhalt ersichtlich, währenddessen gesamten bisherigen 15jährigen Beschäftigungsverhältnis als Vorgesetzter begleitet hatte.

  • ArbG Siegen, 05.03.2020 - 1 Ca 568/19
    Das ist der Fall, wenn das Zwischenzeugnis geeignet ist, den mit ihm angestrebten Erfolg zu fördern (BAG v. 01.10.1998 - 6 AZR 176/97- AP BAT § 61 Nr. 2) .
  • ArbG Iserlohn, 09.05.2018 - 1 Ca 194/18

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - Wirksamkeit

    Das ist der Fall, wenn das Zwischenzeugnis geeignet ist, den mit ihm angestrebten Erfolg zu fördern (vgl. BAG, Urteil vom 01.10.1998, 6 AZR 176/97, juris).
  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 7 Sa 1615/10

    Darlegungslast der Arbeitnehmerin für Zeugnisberichtigungsanspruch bei Abweichung

    Von einem solchen Zeugnisinhalt kann er nur dann abweichen, wenn Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers in einem nachfolgenden Zeitraum dies rechtfertigen (vgl. BAG, 16.10.2007, 9 AZR 248/07, NZA 2008, 298, 01.10.1998, 6 AZR 176/97, AP BAT § 61 Nr. 2 08.02.1972, 1 AZR 189/71, BAGE 24, 112).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2010 - 6 Sa 391/09

    Vergütung, leistungsabhängige, Zielvereinbarung, Zielerreichung, Auslegung,

  • ArbG Berlin, 06.05.2011 - 28 Ca 4241/11
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