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   BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04   

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https://dejure.org/2005,10488
BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04 (https://dejure.org/2005,10488)
BAG, Entscheidung vom 01.11.2005 - 1 AZR 354/04 (https://dejure.org/2005,10488)
BAG, Entscheidung vom 01. November 2005 - 1 AZR 354/04 (https://dejure.org/2005,10488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Zulage; Anrechnung von Tariferhöhungen auf die Ministerialzulage; Anspruch auf ungekürzte Weiterzahlung der Zulage auf Grund einer entsprechenden "Gesamtzusage" des Arbeitgebers; Begriff der "betrieblichen Übung"; Geltung der Grundsätze der betrieblichen ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 151; ; BGB § 157; ; Hessisches PersVG § 74 Abs. 1 Nr. 13; ; Hessisches PersVG § 69 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BAT § 33 Abs. 1 Buchst. a

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04
    Die Bindungswirkung tritt ein, wenn die Arbeitnehmer auf Grund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen dürfen, die Leistung solle auch für die Zukunft gewährt werden (BAG 14. Januar 2004 - 10 AZR 251/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 19, zu II 2 a der Gründe mwN; 18. September 2002 - 1 AZR 477/01 - BAGE 102, 351, zu I 1 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 a der Gründe).

    Im Zweifel gilt Normvollzug (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 b der Gründe mwN).

    Der Arbeitnehmer kann selbst bei langjährigen Leistungen nicht ohne zusätzliche konkrete Anhaltspunkte annehmen, ein gezahltes übertarifliches Entgelt oder die Gewährung sonstiger Vergünstigungen sei Vertragsbestandteil geworden und werde auf Dauer weiter gewährt (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - aaO mwN).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04
    Steigen die Tarifentgelte anschließend, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende Anrechnung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - BAGE 111, 70, zu B I 1 der Gründe; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 der Gründe mwN).

    Nicht mitbestimmungspflichtig ist eine Anrechnung, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAG 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - BAGE 111, 70, zu B I 2 der Gründe mwN).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04
    Die Bindungswirkung tritt ein, wenn die Arbeitnehmer auf Grund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen dürfen, die Leistung solle auch für die Zukunft gewährt werden (BAG 14. Januar 2004 - 10 AZR 251/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 19, zu II 2 a der Gründe mwN; 18. September 2002 - 1 AZR 477/01 - BAGE 102, 351, zu I 1 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 a der Gründe).

    Will der Arbeitgeber verhindern, dass der Arbeitnehmer den Schluss auf einen dauerhaften Bindungswillen zieht, muss ein entsprechender Vorbehalt konkret zum Ausdruck gebracht werden (BAG 18. September 2002 - 1 AZR 477/01 - aaO).

  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83

    Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld -

    Auszug aus BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04
    Wenn der öffentliche Arbeitgeber die den Beamten gewährten Vergünstigungen gleichzeitig Arbeitern und Angestellten einräumt, müssen diese schon aus Gründen der Gleichbehandlung damit rechnen, sie ebenfalls zu verlieren, wenn sie für die Beamten abgeschafft werden (BAG 15. Januar 1987 - 6 AZR 602/85 - EzBAT BAT § 4 Betriebliche Übung Nr. 3, zu II 3 a der Gründe; 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - BAGE 49, 31, zu 5 der Gründe mwN).
  • BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98
    Auszug aus BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04
    Es gilt nicht für den Ausgleich besonderer Belastungen, die mit der Leistungserbringung unvermeidlich verbunden sind (für § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vgl. BAG 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - BAGE 90, 76, zu B I 2 a der Gründe; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 412 mwN).
  • BVerwG, 26.07.1979 - 6 P 44.78

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04
    Diese Grundsätze gelten im Rahmen des § 74 Abs. 1 Nr. 13 Hessisches PersVG gleichermaßen (vgl. BVerwG 26. Juli 1979 - 6 P 44.78 - AP BPersVG § 75 Nr. 4; BAG 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - AP BPersVG § 75 Nr. 16).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Provision - Anspruch auf Überlassung von Kundenadressen

    Auszug aus BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04
    (2) Dem steht die vom Landesarbeitsgericht für seine gegenteilige Auffassung herangezogene Entscheidung des Senats vom 31. Oktober 1995 (- 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54) nicht entgegen.
  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 602/85

    Erschwerniszulage für Wagenmeister

    Auszug aus BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04
    Wenn der öffentliche Arbeitgeber die den Beamten gewährten Vergünstigungen gleichzeitig Arbeitern und Angestellten einräumt, müssen diese schon aus Gründen der Gleichbehandlung damit rechnen, sie ebenfalls zu verlieren, wenn sie für die Beamten abgeschafft werden (BAG 15. Januar 1987 - 6 AZR 602/85 - EzBAT BAT § 4 Betriebliche Übung Nr. 3, zu II 3 a der Gründe; 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - BAGE 49, 31, zu 5 der Gründe mwN).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04
    Dazu steht die eine betriebliche Übung bejahende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juli 1996 (- 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1) nicht im Widerspruch.
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
    Auszug aus BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04
    Die Anrechnung ist überdies dann mitbestimmungsfrei, wenn der Arbeitgeber die bisherigen Verteilungsgrundsätze beachtet und diese sich durch die Anrechnung nicht verändern (BAG Großer Senat 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 165 ff., zu C III 5 der Gründe).
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 631/80
  • LAG Hessen, 18.06.2001 - 13 Sa 1105/00

    Streit über die Weiterzahlung einer Ministerialzulage aus einem Arbeitsvertrag,

  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 357/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 355/04
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 358/04

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung;

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 282/01

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Betriebliche Übung: Essenszuschuß im öffentlichen Dienst und Haushaltslage

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 251/03

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 356/04

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einstellung eines unentgeltlichen

  • LAG Hessen, 26.03.2004 - 12 Sa 1251/03
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