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   BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92   

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BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92 (https://dejure.org/1992,859)
BAG, Entscheidung vom 01.12.1992 - 1 ABR 28/92 (https://dejure.org/1992,859)
BAG, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 (https://dejure.org/1992,859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortwirkung von Betriebskollektivverträgen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetz zum Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18.5.1990 (GBl. I S. 331 ff.) Anlage I 1. Abschnitt Art. 2, Art. 7 § 1; Einigungsvertrag vom... 31.8.1990 (BGBl. II S. 889) Kapitel VIII Anlage 14; Arbeitsgesetzbuch-DDR §§ 22 ff., 28, § 93 Abs. 2, §§ 112, 116 Abs. 2, § 117 Abs. 1, § 152 Abs. 3, § 237 Abs. 2; BetrVG § 77 Abs. 4 und 6, § 87 Abs. 1 Nr. 10; ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2
    Neue Bundesländer: Vorübergehende Fortwirkung von Betriebskollektivverträgen - Währungsbedingte Umstellung von Jubiläumsgeldern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 29
  • NZA 1993, 508
  • BB 1993, 656
  • DB 1993, 942
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    Die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden im Beschlußverfahren in Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Wirksamkeit oder den Inhalt von Betriebskollektivverträgen nach § 28 II DDR-AGB, die vor dem 1.7.1990 abgeschlossen worden sind (Bestätigung des Beschlusses des 10. Senats vom 26.5.1992, NZA 1992, 1135 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91]).

    Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Beschluß vom 26. Mai 1992, BAGE 70, 281 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91], eingehend dargelegt, daß die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlußverfahren in Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Wirksamkeit oder den Inhalt von Betriebskollektivverträgen nach § 28 Abs. 2 AGB-DDR entscheiden, die vor dem 1. Juli 1990 abgeschlossen worden sind.

    Unschädlich ist daher auch, daß in der Zeit vom 1. Juli bis 2. Oktober 1990 im Gebiet der ehemaligen DDR es trotz der Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes an einer Regelung des gerichtlichen Verfahrens für betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten fehlte, nachdem auch das Gesetz über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht vom 29. Juni 1990 (GBl. I S. 505) eine Zuständigkeit der Schiedsstellen und der Gerichte nur für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis begründet hatte (Beschluß des Zehnten Senats vom 26. Mai 1992, aaO, zu B I 2 der Gründe).

    Eine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz ist auch ein Streit der Betriebspartner über den Inhalt einer Betriebsvereinbarung (Beschluß des Zehnten Senats vom 26. Mai 1992, aaO, zu B I 3 der Gründe, m. w. N.).

    Soweit - wie im vorliegenden Falle geschehen - die Arbeitnehmervertretung nach demokratischen Grundsätzen auf Grund geheimer und gleicher Wahl bestimmt worden ist, bestehen keine Bedenken, eine Ähnlichkeit des Betriebskollektivvertrages mit der Betriebsvereinbarung anzunehmen (Beschluß des Zehnten Senats vom 26. Mai 1992, aaO, zu B 14 der Gründe).

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 73/89

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    Mitbestimmungsfrei ist hingegen die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt eine freiwillige Leistung erbringen und welche Mittel er hierfür einsetzen will (vgl. Senatsbeschluß vom 21. August 1990, BAGE 66, 8 = AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung).

    In diesem Beschluß hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Dritten, Sechsten und des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluß vom 21. August 1990, aaO) entschieden, daß den Betriebsvereinbarungen, die eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers regeln, keine Nachwirkung zukommt.

  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    In diesem Falle ist davon auszugehen, daß für den Bestand einer vor der Gesetzesänderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung der spätere Wegfall der gesetzlichen Grundlage ohne Einfluß ist (BVerfGE 9, 3, 12; 12, 341, 347; 31, 357, 362 f.; 78, 179, 198; die entgegengesetzte Auffassung von MünchKomm-Oetker, BGB, Ergänzungsband zur 2. Aufl., Zivilrecht im Einigungsvertrag Rz 913, wird nicht begründet).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    In diesem Falle ist davon auszugehen, daß für den Bestand einer vor der Gesetzesänderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung der spätere Wegfall der gesetzlichen Grundlage ohne Einfluß ist (BVerfGE 9, 3, 12; 12, 341, 347; 31, 357, 362 f.; 78, 179, 198; die entgegengesetzte Auffassung von MünchKomm-Oetker, BGB, Ergänzungsband zur 2. Aufl., Zivilrecht im Einigungsvertrag Rz 913, wird nicht begründet).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    Die in der Anlage 3 zum BKV vom 8. März 1990 geregelten Zuwendungen, insbesondere die Jubiläumszuwendungen, sind zwar "Lohn" im weiteren Sinne (vgl. für Jubiläumszuwendungen BAGE 56, 289 = AP Nr. 25 zu § 77 BetrVG 1972), aber nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    In diesem Falle ist davon auszugehen, daß für den Bestand einer vor der Gesetzesänderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung der spätere Wegfall der gesetzlichen Grundlage ohne Einfluß ist (BVerfGE 9, 3, 12; 12, 341, 347; 31, 357, 362 f.; 78, 179, 198; die entgegengesetzte Auffassung von MünchKomm-Oetker, BGB, Ergänzungsband zur 2. Aufl., Zivilrecht im Einigungsvertrag Rz 913, wird nicht begründet).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvL 9/70

    Unzulässigkeit der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    In diesem Falle ist davon auszugehen, daß für den Bestand einer vor der Gesetzesänderung ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung der spätere Wegfall der gesetzlichen Grundlage ohne Einfluß ist (BVerfGE 9, 3, 12; 12, 341, 347; 31, 357, 362 f.; 78, 179, 198; die entgegengesetzte Auffassung von MünchKomm-Oetker, BGB, Ergänzungsband zur 2. Aufl., Zivilrecht im Einigungsvertrag Rz 913, wird nicht begründet).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    Das gilt auch dann, wenn Rechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe im Streit sind, die sich nicht aus dem Betriebsverfassungsgesetz selbst ergeben, ihre Grundlage vielmehr in anderen Rechtsvorschriften oder in einem Tarifvertrag haben können (Senatsbeschluß vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Senatsbeschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Betriebsvereinbarung so durchzuführen, wie sie abgeschlossen wurde (BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Betriebsvereinbarung so durchzuführen, wie sie abgeschlossen wurde (BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer

  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 28/83

    Leiharbeitnehmer im Luftfahrtunternehmen

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87

    Mitbestimmungsrecht bei Bedarfsarbeit

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

  • BAG, 13.03.2001 - 1 AZB 19/00

    Verfahrensart für den Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft

    Das gilt auch dann, wenn es um Rechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe geht, die sich nicht unmittelbar aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben, vielmehr ihre Grundlage in Tarifverträgen oder in anderen Rechtsvorschriften haben (BAG 26. Mai 1992 - 10 ABR 63/91 - BAGE 70, 281, zu B I 3 der Gründe; 1. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 - BAGE 72, 29, zu I 3 der Gründe).
  • BFH, 01.12.1995 - VI R 59/95

    Keine Steuerbefreiung für die im 2. Halbjahr 1990 im Beitrittsgebiet ausgezahlten

    Es sprechen beachtliche Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Rechtsauffassung des Sächsischen FG (vgl. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 1. Dezember 1992 1 ABR 28/92, BAGE 72, 29, Der Betrieb - DB - 1993, 942, 944).

    Das BAG ist in seinem Beschluß in BAGE 72, 29, DB 1993, 942, 944 zu dem Ergebnis gelangt, daß Ansprüche aus Betriebskollektivverträgen über Jubiläumsgelder im Verhältnis 2 Mark zu 1 DM umzustellen seien.

  • LAG Berlin, 20.08.1993 - 10 Sa 19/93

    Prämienanspruch; Prämienordnung; Staatsapparat der DDR; Einigungsvertrag;

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  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 621/92

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

    Daß von diesen Arbeitnehmervertretungen vor dem 1. Juli 1990 wirksam abgeschlossene Betriebskollektivverträge auch über den 30. Juni 1990 weitergalten, hat der Erste Senat zwischenzeitlich entschieden (Beschluß vom 1. Dezember 1992, BAGE 72, 29 = AP Nr. 2 zu § 28 AGB-DDR).
  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 655/98

    Vorruhestand und Zusatzrente nach der AO 54

    Damit sind diese Vereinbarungen sowohl als Betriebsvereinbarungen als auch als Betriebskollektivverträge mit dem 3. Oktober 1990 unwirksam geworden (vgl. BAG 1. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 - BAGE 72, 29 = AP AGB-DDR § 28 Nr. 2).
  • LAG Brandenburg, 12.05.1998 - 2 Sa 861/97

    Betriebliche Zusatzrente für Arbeitnehmer der volkseigenen Betriebe der DDR;

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  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 623/92

    Zahlung einer Sozialabfindung wegen eines Verlustes des Arbeitsplatzes

    Daß von diesen Arbeitnehmervertretungen vor dem 1. Juli 1990 wirksam abgeschlossene Betriebskollektivverträge auch über den 30. Juni 1990 weitergalten, hat der Erste Senat zwischenzeitlich entschieden (Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 - AP Nr. 2 zu § 28 AGB-DDR, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 178/94

    Rechtmäßigkeit einer Abfindungszahlung - Vereinbarung eines

    Daß von diesen Arbeitnehmervertretungen vor dem 1. Juli 1990 wirksam abgeschlossene Betriebskollektivverträge auch über den 30. Juni 1990 weitergalten, hat der Erste Senat zwischenzeitlich entschieden (Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 - AP Nr. 2 zu § 28 AGB-DDR, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1994 - 1 Sa 549/93

    Jubiläumszuwendung; Sonderzuwendung; Arbeitsverhältnis; Arbeitsvertrag;

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  • BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 377/93

    Währungsumstellung eines Überbrückungsgeldanspruches - Überbrückungsgeld als

    Gehältern, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten sowie "weiteren wiederkehrenden Zahlungen" in der grundlegenden Regelung des Art. 10 Abs. 5 2. Spiegelstrich des Staatsvertrages verdeutlichen (vgl. BAG Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 - AP Nr. 2 zu § 28 AGB-DDR, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 379/93

    Währungsumstellung eines Überbrückungsgeldanspruches - Anspruch auf erhöhtes

  • BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 380/93

    Währungsumstellung eines Überbrückungsgeldanspruches

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 622/92

    Rationalisierungsschutzvereinbarung mit VEB F

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 315/93

    Abfindungsansprüche für Arbeitnehmer in der ehemaligen Deutschen Demokratischen

  • BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 381/93

    Währungsumstellung eines Überbrückungsgeldanspruches - Einordnung eines Anspruchs

  • LAG Thüringen, 19.12.1995 - 7 TaBV 11/94

    Beschlussverfahren: Auslegung einer Sprechervereinbarung

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 624/92
  • LAG Sachsen, 06.11.1996 - 10 Sa 290/95
  • FG Sachsen, 19.07.1995 - 2 K 185/93

    Steuerfreiheit der an Arbeitnehmer gezahlten Jahresendprämien; Vorliegen des

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 177/94
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