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   BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04   

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https://dejure.org/2004,4157
BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04 (https://dejure.org/2004,4157)
BAG, Entscheidung vom 01.12.2004 - 7 AZR 37/04 (https://dejure.org/2004,4157)
BAG, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 7 AZR 37/04 (https://dejure.org/2004,4157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Bestehen eines tarifvertraglichen Wiedereinstellungsanspruchs; Bestehen des Wiedereinstellungsanspruchs bei zwischenzeitlichem Betriebsübergang; Rechtzeitigkeit der Geltendmachung eines Wiedereinstellungsanspruchs; Unterfallen eines ...

  • Judicialis

    RTV § 46; ; RTV § 49; ; BGB § 612a; ; BGB § 613a; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Wiedereinstellungsanspruch nach witterungsbedingter Kündigung bei Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertraglicher Anspruch auf Wiedereinstellung (hier: nach witterungsbedingter Kündigung) ? Folgen eines Betriebsübergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1080 (Ls.)
  • DB 2005, 1392
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04
    Zu den Ansprüchen, die auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beruhen, gehören zB der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte (BAG 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - BAGE 79, 37 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 109), der Anspruch auf vertrauliche Behandlung ärztlicher Berichte über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers (BAG 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - aaO) sowie der Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung (BAG 15. Mai 1991 - 5 AZR 271/90 - BAGE 68, 60 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 23 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 91, zu II 1 der Gründe).

    Auch im Falle der nicht vertragsgemäßen Beschäftigung wird das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers mit jedem Tag, an dem er nicht vertragsgemäß beschäftigt wird, aufs neue verletzt (BAG 15. Mai 1991 - 5 AZR 271/90 - aaO, zu II 1 der Gründe; 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 271/90

    Beschäftigungsanspruch; tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04
    Zu den Ansprüchen, die auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beruhen, gehören zB der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte (BAG 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - BAGE 79, 37 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 109), der Anspruch auf vertrauliche Behandlung ärztlicher Berichte über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers (BAG 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - aaO) sowie der Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung (BAG 15. Mai 1991 - 5 AZR 271/90 - BAGE 68, 60 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 23 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 91, zu II 1 der Gründe).

    Auch im Falle der nicht vertragsgemäßen Beschäftigung wird das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers mit jedem Tag, an dem er nicht vertragsgemäß beschäftigt wird, aufs neue verletzt (BAG 15. Mai 1991 - 5 AZR 271/90 - aaO, zu II 1 der Gründe; 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04
    Gleiches gilt für das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das den Schutz absoluter Rechte genießt (BAG 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - BAGE 54, 365 = AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 14 = EzA BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 5, zu A III der Gründe).

    Zu den Ansprüchen, die auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beruhen, gehören zB der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte (BAG 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - BAGE 79, 37 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 109), der Anspruch auf vertrauliche Behandlung ärztlicher Berichte über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers (BAG 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - aaO) sowie der Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung (BAG 15. Mai 1991 - 5 AZR 271/90 - BAGE 68, 60 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 23 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 91, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 11.06.1980 - 4 AZR 443/78

    Bundesangestelltentarif - BAT - Ausschlußfrist - Gehaltsüberzahlung -

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04
    Die Berufung auf eine tarifliche Ausschlussfrist kann zwar treuwidrig sein, wenn eine Vertragspartei der anderen durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht oder den Eindruck erweckt hat, der Anspruch werde auch ohne Wahrung der Ausschlussfrist erfüllt (BAG 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP BAT § 70 Nr. 7; 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36, zu 2 a der Gründe; 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 151 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 133, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 855/78

    Ausschlußfristen - Vergütungsansprüche - Schöpferischen Sonderleistungen

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04
    Bei dem Wiedereinstellungsanspruch des § 46 Nr. 3 RTV handelt es sich auch nicht um einen für ein Arbeitsverhältnis atypischen Anspruch, den die Tarifvertragsparteien mit der Ausschlussfrist nicht erfassen wollten (vgl. dazu BAG 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 - AP ArbeitNErfG § 9 Nr. 4 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 41, zu B der Gründe).
  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 418/99

    Ausschlußfristen bei Bestandsstreitigkeiten

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04
    Die Berufung auf eine tarifliche Ausschlussfrist kann zwar treuwidrig sein, wenn eine Vertragspartei der anderen durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht oder den Eindruck erweckt hat, der Anspruch werde auch ohne Wahrung der Ausschlussfrist erfüllt (BAG 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP BAT § 70 Nr. 7; 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36, zu 2 a der Gründe; 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 151 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 133, zu I 3 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 18.11.2003 - 13 Sa 679/03

    Wiedereinstellungsanspruch eines Arbeitnehmers bei Betriebsübergang vom

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. November 2003 - 13 Sa 679/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 752/97

    Berufung auf eine Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung bei Veranlassung

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04
    Die Berufung auf eine tarifliche Ausschlussfrist kann zwar treuwidrig sein, wenn eine Vertragspartei der anderen durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht oder den Eindruck erweckt hat, der Anspruch werde auch ohne Wahrung der Ausschlussfrist erfüllt (BAG 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP BAT § 70 Nr. 7; 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36, zu 2 a der Gründe; 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 151 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 133, zu I 3 der Gründe).
  • LAG Brandenburg, 12.04.2005 - 2 Sa 497/04

    Fortsetzung des früheren Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen im

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  • ArbG Köln, 02.09.2014 - 18 Ca 2351/14
    Dementsprechend unterfällt insbesondere der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers als Persönlichkeitsrecht nicht unter eine allgemeine tarifliche Ausschlussfrist (vgl. BAG 15.5.1991 - 5 AZR 271/90 - zu II. 1. der Gründe, BAGE 68, 60; BAG 1, 12.2004 - 7 AZR 37/04 - zu I. 2. c] bb] [1] der Gründe, AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).
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