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   BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17   

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BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17 (https://dejure.org/2018,678)
BAG, Entscheidung vom 02.01.2018 - 6 AZR 235/17 (https://dejure.org/2018,678)
BAG, Entscheidung vom 02. Januar 2018 - 6 AZR 235/17 (https://dejure.org/2018,678)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 72b ArbGG, Anlage ... 2 zum TVÜ-Länder, Anlage 1a zum BAT, § 72b Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 91a ZPO, § 72b Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 73 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 551 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 72b Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 547 Nr. 6 ZPO, § 551 Nr. 7 ZPO, § 74 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 72 Abs. 5 ArbGG, §§ 565, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 547 ZPO, § 72b Abs. 5 Satz 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen nach übereinstimmender Erledigungserklärung des Revisionsverfahrens

  • Betriebs-Berater

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Revision

  • bag-urteil.com

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Revision

  • rewis.io

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen nach übereinstimmender Erledigungserklärung des Revisionsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 257
  • NJW 2018, 969
  • NZA 2018, 325
  • BB 2018, 307
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.12.2007 - 9 AZR 1040/06

    Erledigung der Revision

    Auszug aus BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17
    Gegenstand einer Erledigungserklärung kann in einer Konstellation wie der vorliegenden auch das Rechtsmittel der Revision sein (zum Streitstand Zöller/Althammer ZPO 32. Aufl. § 91a Rn. 19) , weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung ermöglicht wird (BAG 20. Dezember 2007 - 9 AZR 1040/06 - Rn. 8, BAGE 125, 226; BGH 12. Mai 1998 - XI ZR 219/97 - zu II 2 der Gründe) .

    Diese Bestimmung soll der Partei helfen, deren zunächst zulässige und begründete Klage bzw. deren zunächst zulässiges und in zulässiger Weise begründetes Rechtsmittel durch ein außerhalb ihrer Verantwortungssphäre liegendes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (vgl. BAG 20. Dezember 2007 - 9 AZR 1040/06 - Rn. 9, BAGE 125, 226; MüKoZPO/Schulz 5. Aufl. § 91a Rn. 1) .

    Sie tragen dem Umstand nicht ausreichend Rechnung, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht, wie im Normalfall der Erledigung der Revision, in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. BAG 20. Dezember 2007 - 9 AZR 1040/06 - Rn. 8, BAGE 125, 226) , sondern der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden ist.

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17
    Vielmehr musste die unterlegene Partei nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist unmittelbar Verfassungsbeschwerde gegen das Berufungsurteil einlegen, was zu dessen Aufhebung und Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht führte (BVerfG in st. Rspr. seit 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -; BAG 1. Oktober 2003 - 1 ABN 62/01 - BAGE 108, 55) .

    (a) Die Rechtslage im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beruht allein darauf, dass ein Verfahrensmangel wie die verspätete Absetzung des Urteils kein Grund für die Zulassung der Revision war und ist (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes: BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - zu B I 2 c dd der Gründe; BAG 1. Oktober 2003 - 1 ABN 62/01 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 108, 55; zur aktuellen Rechtslage nach § 72b Abs. 1 Satz 2 ArbGG BAG 24. Februar 2015 - 5 AZN 1007/14 - Rn. 3) .

  • BAG, 01.10.2003 - 1 ABN 62/01

    Nichtzulassungsbeschwerde bei verspäteten Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17
    Vielmehr musste die unterlegene Partei nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist unmittelbar Verfassungsbeschwerde gegen das Berufungsurteil einlegen, was zu dessen Aufhebung und Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht führte (BVerfG in st. Rspr. seit 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -; BAG 1. Oktober 2003 - 1 ABN 62/01 - BAGE 108, 55) .

    (a) Die Rechtslage im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beruht allein darauf, dass ein Verfahrensmangel wie die verspätete Absetzung des Urteils kein Grund für die Zulassung der Revision war und ist (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes: BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - zu B I 2 c dd der Gründe; BAG 1. Oktober 2003 - 1 ABN 62/01 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 108, 55; zur aktuellen Rechtslage nach § 72b Abs. 1 Satz 2 ArbGG BAG 24. Februar 2015 - 5 AZN 1007/14 - Rn. 3) .

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17
    aa) Allerdings ist seit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367) davon auszugehen, dass ein Urteil, das nicht innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung in vollständiger Form unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben wird, als nicht mit Gründen versehen anzusehen ist (st. Rspr. seit BAG 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - BAGE 74, 44) .

    (1) Von einer solchen Wahlmöglichkeit ist bereits der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in seinem Beschluss vom 27. April 1993 (- GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367) ausgegangen.

  • BGH, 24.01.2017 - KVR 10/16

    Fusionskontrollverfahren EDEKA/Tengelmann: Kostenentscheidung nach

    Auszug aus BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17
    Es entspricht nicht dem Zweck der Entscheidung über die Kosten nach Erledigung des Rechtsstreits, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 279/08 - Rn. 35; BGH 24. Januar 2017 - KVR 10/16 - Rn. 6) .
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 260/10

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17
    Davon ist auch das Bundesarbeitsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung stillschweigend ausgegangen (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 260/10 - Rn. 15; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 72b ArbGG BAG 16. April 2003 - 4 AZR 367/02 - zu I 2 der Gründe, BAGE 106, 46) .
  • BAG, 24.02.2015 - 5 AZN 1007/14

    Rechtsbehelf bei verspäteter Absetzung des Berufungsurteils

    Auszug aus BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17
    (a) Die Rechtslage im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beruht allein darauf, dass ein Verfahrensmangel wie die verspätete Absetzung des Urteils kein Grund für die Zulassung der Revision war und ist (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes: BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - zu B I 2 c dd der Gründe; BAG 1. Oktober 2003 - 1 ABN 62/01 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 108, 55; zur aktuellen Rechtslage nach § 72b Abs. 1 Satz 2 ArbGG BAG 24. Februar 2015 - 5 AZN 1007/14 - Rn. 3) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17
    Das gilt auch für die absoluten Revisionsgründe des § 547 ZPO und sogar dann, wenn erst die Rüge eines absoluten Revisionsgrundes zur Zulassung der Revision geführt hat (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13) .
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17
    Macht der Revisionskläger dagegen den Verfahrensfehler ordnungsgemäß geltend, ist das angefochtene Urteil aufzuheben und der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen, das dann auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 -) .
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

    Auszug aus BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17
    Es entspricht nicht dem Zweck der Entscheidung über die Kosten nach Erledigung des Rechtsstreits, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 279/08 - Rn. 35; BGH 24. Januar 2017 - KVR 10/16 - Rn. 6) .
  • BAG, 23.08.1999 - 4 AZR 686/98

    Senatsbesetzung bei Kostenbeschluß nach § 91 a ZPO

  • BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 367/02

    Revisionsbegründung vor Zustellung des Berufungsurteils

  • LAG Köln, 18.11.2016 - 10 Sa 33/16

    Eingruppierung; Studienrätin im Hochschuldienst

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 219/97

    Erledigung eines Rechtsmittels

  • BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 133/20

    Bindung an übereinstimmende Erledigungserklärungen

    Umstände, die das Einräumen eines Widerrufsrechts unter teleologischen oder systematischen Erwägungen gebieten würden (sh. BGH 23. Oktober 2015 - V ZR 76/14 - Rn. 18; 31. Oktober 2001 - XII ZR 292/99 - zu B I der Gründe) und an die wegen der Gefahr einer Verzögerung des Verfahrensablaufs bzw. des Eintritts der Rechtssicherheit unter dem Gesichtspunkt der Kostengerechtigkeit (dazu BAG 2. Januar 2018 - 6 AZR 235/17 - Rn. 19, BAGE 161, 257) und der bezweckten Prozessökonomie iSv. § 91a ZPO (OLG Stuttgart 8. Mai 2007 - 6 W 35/07 - Rn. 28; MüKoZPO/Schulz 6. Aufl. § 91a Rn. 1; Musielak/Voit/Flockenhaus ZPO 19. Aufl. § 91a Rn. 1 mwN) strenge Voraussetzungen zu knüpfen wären, liegen im Streitfall nicht vor.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 SaGa 3/20

    Einstweilige Verfügung gegen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Die Kosten sind den Parteien ganz oder teilweise in demjenigen Umfang aufzuerlegen, in dem sie das Verfahren voraussichtlich verloren hätten (z. B. BAG, Beschluss vom 02. Januar 2018 - 6 AZR 235/17 - Rn. 18 = NZA 2018, 325; BAG, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - Rn. 12, juris = ZTR 2004, 268; Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 91a, Rn. 24).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2020 - 1 SaGa 4/20

    Erledigungserklärung, übereinstimmende, Berufungsverfahren, Kostenentscheidung,

    Die Parteien können nicht nur die Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz für erledigt erklären, sondern auch das Rechtsmittel selbst (BAG v. 2.1.2018 - 6 AZR 235/17 - juris; weitere Nachweise bei Zöller, Komm. zur ZPO, 33. Aufl. § 91 a, Rn. 19).
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 50/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Seit Inkrafttreten des § 72b ArbGG zum 1. Januar 2005 muss sich die unterlegene Partei jedoch entscheiden, ob sie bei einem verspätet abgesetzten Urteil im Sinne der Norm, gegen das die Revision zugelassen und welches noch vor Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision zugestellt wurde, diese durchführt oder den Rechtsstreit wegen der verspäteten Urteilsabsetzung vor dem Landesarbeitsgericht neu verhandeln lassen will (vgl. BR-Drs. 663/04 S. 50; sh. ausf. BAG 2. Januar 2018 - 6 AZR 235/17 - Rn. 7, BAGE 161, 257) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 Sa 4/19

    Außerordentliche Kündigung - kollusives Zusammenwirkens bei einem

    Die Kosten sind den Parteien ganz oder teilweise in demjenigen Umfang aufzuerlegen, in dem sie das Verfahren voraussichtlich verloren hätten (z. B. BAG, Beschluss vom 02. Januar 2018 - 6 AZR 235/17 - Rn. 18 = NZA 2018, 325; BAG, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - Rn. 12, juris = ZTR 2004, 268; Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 91a, Rn. 24).
  • LAG Köln, 18.05.2018 - 10 Sa 33/16

    Eingruppierung

    der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen einschließlich der Kosten der sofortigen Beschwerde BAG 6 AZB 44/17 und des Revisionsverfahrens BAG 6 AZR 235/17.

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die nach Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht in der Sache unterlegene Partei auch die Kosten der gegen die verspätet abgesetzte erste Entscheidung des Landesarbeitsgerichts eingelegten Revision zu tragen hat (vgl. BAG, Beschuss vom 02.01.2018 - 6 AZR 235/17).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2019 - 5 SaGa 6/19

    Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Die Kosten sind den Parteien ganz oder teilweise in demjenigen Umfang aufzuerlegen, in dem sie das Verfahren voraussichtlich verloren hätten (z. B. BAG, Beschluss vom 02. Januar 2018 - 6 AZR 235/17 - Rn. 18 = NZA 2018, 325; BAG, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - Rn. 12, juris = ZTR 2004, 268; Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 91a, Rn. 24).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2021 - 5 Sa 263/20

    Kündigung in der Elternzeit - Aufhebung der zunächst erteilten behördlichen

    Die Kosten sind den Parteien ganz oder teilweise in demjenigen Umfang aufzuerlegen, in dem sie das Verfahren voraussichtlich verloren hätten (z. B. BAG, Beschluss vom 02. Januar 2018 - 6 AZR 235/17 - Rn. 18 = NZA 2018, 325; BAG, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - Rn. 12, juris = ZTR 2004, 268; Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 91a, Rn. 24).
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