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   BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 344/93   

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https://dejure.org/1994,13311
BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 344/93 (https://dejure.org/1994,13311)
BAG, Entscheidung vom 02.02.1994 - 10 AZR 344/93 (https://dejure.org/1994,13311)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - 10 AZR 344/93 (https://dejure.org/1994,13311)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 344/93
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte, wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien, kommt es nicht an (vgl. BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).

    Da es sich bei diesen nicht um Abbrucharbeiten im tariflichen Sinne handelt, greift die Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlicherklärung nicht ein (BAGE 56, 227 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 4. Oktober 1989, aa0).

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 344/93
    Dabei hat sie nach den allgemeinen Grundsätzen für die Darlegungs- und Beweislast darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden (BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 319/89

    Tarifverftrag: Auslegung - Abgrenzung zu Abbrucharbeiten bei Durchbruchsarbeiten

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 344/93
    Diese sind im Rechtssinne nicht den Abbrucharbeiten zuzurechnen (BAG Urteil vom 4. Oktober 1989 - 4 AZR 319/89 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 559/09

    Abbruchgewerbe - Allgemeinverbindlichkeit 2005

    Durchbrucharbeiten fallen nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 5 (Beton- und Stahlbetonarbeiten) und Nr. 6 (Bohrarbeiten) bzw. nach den allgemeinen Merkmalen des § 1 Abs. 2 Abschn. I - III VTV unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV (BAG 4. Oktober 1989 - 4 AZR 319/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge Bau: Nr. 120; 2. Februar 1994 - 10 AZR 344/93 -; 7. Juni 2000 - 10 AZR 419/99 -).
  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1735/14

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Überwiegen der Abbrucharbeiten bei

    Das Bundesarbeitsgericht hat aber für die bei Geltung der AVE-Einschränkung für Abbruchbetriebe nach der bis 31. Dezember 2005 maßgeblichen Einschränkung immer gefordert, dass die Abbrucharbeiten arbeitszeitlich überwiegend (Unterstreichung nicht im Original) ohne unmittelbaren Zusammenhang mit anderen in erheblichem Umfang anfallenden baulichen Leistungen ausgeführt wurden (BAG Urteil vom 17. Dezember 2012 & 10 AZR 500/11 & NZA&RR 2013, 356; BAG Urteil vom 02. Februar 1994 & 10 AZR 344/93 & veröffentlicht in [...]; BAG Urteil vom 14. Oktober 1987 & 4 AZR 342/87 & AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 343/93

    Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

    So hat der Beklagte in der Parallelsache (- 10 AZR 344/93 -), deren Akten zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht gemacht wurden, vor dem Arbeitsgericht zu Protokoll erklärt, durch die von ihm beschriebenen Abbrucharbeiten würden "von anderen errichtete Gebäude vollständig wieder beseitigt" .
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