Rechtsprechung
BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 601/87 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung einer Revisorin im Bankgewerbe - Geltung des Tarivertrages auf Grund beiderseitiger Tarifbindung - Abstellen auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeit für Vergütung - Bedeutung der Aufführung als Beispiel - Überprüfung der allgemeinen tariflichen Merkmale - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 04.02.1987 - 4b Ca 1607/86
- LAG Schleswig-Holstein, 19.06.1987 - 5 (6) Sa 165/87
- BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 601/87
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hessen, 29.10.1999 - 2 Sa 3006/98
Eingruppierung in Tarifgruppe nach Tätigkeit; Auslegung des Begriffs "erhöhte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 599/89
Revisoren mit selbstständiger, vielseitiger Prüftätigkeit - Revisoren im …
Die Vergütungsdifferenz zur Tarifgruppe 7 für die Zeit vom 1. Januar 1985 bis zum 30. September 1986 ist ihr rechtskräftig zugesprochen worden (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 1987 - 5 (6) Sa 165/87 -, Senatsurteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 601/87 -, LAG Urteil vom 5. Oktober 1988 - 5 Sa 261/88 -, Senatsbeschluß vom 1. Februar 1989 - 4 AZN 650/88 -).Dabei gehen die Tarifvertragsparteien davon aus, daß die allgemeinen, abstrakten Tätigkeitsmerkmale einer Tarifgruppe dann erfüllt sind, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers als Beispiel in einer Tarifgruppe aufgeführt ist (§ 7 Ziff. 2 MTV; vgl. BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 601/87 - (Vorprozeß), nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken).
- BAG, 01.02.1989 - 4 AZN 650/88
Revision: Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtssache von grundsätzlicher …
Durch Urteil des erkennenden Senats vom 2. März 1988 - 4 AZR 601/87 - wurde dieses berufungsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.