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   BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88   

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BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88 (https://dejure.org/1989,284)
BAG, Entscheidung vom 02.03.1989 - 2 AZR 275/88 (https://dejure.org/1989,284)
BAG, Entscheidung vom 02. März 1989 - 2 AZR 275/88 (https://dejure.org/1989,284)
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Arbeitnehmer in Untersuchungshaft

§ 130 BGB, wirksamer Zugang des Kündigungsschreibens in der bisherigen Wohnung, auch bei Kenntnis des Absenders von der Ortsabwesenheit;

§ 5 KSchG, in Klageerhebung liegt nicht zugleich schlüssiger Antrag auf nachträgliche Zulassung;

§ 296 Abs. 2 ZPO, keine Zurückweisung eines Vortrags, ohne § 283 ZPO anzuwenden und die Erwiderung des Gegners abzuwarten

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristablauf einer Kündigungsschutzklage - Zugang einer Kündigung bei Ortsabwesenheit des Arbeitnehmers - Tatsächliche Verfügungsgewalt und Machtbereich eines Empfängers in Untersuchungshaft - Aufgabe der Wohnung wegen Inhaftierung - Ausschluss von Angriffs- und ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

  • archive.org PDF

    § 130 BGB; § 5 KSchG 1969; §§ 283, 528 ZPO
    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130; KSchG (1969) § 5; ZPO §§ 283, 528
    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 130; KSchG 1969 § 5; ZPO §§ 283, 528
    Zugang der Kündigung (hier: Zugang während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2213
  • NZA 1989, 635
  • BB 1989, 1347
  • DB 1989, 2619
  • JR 1990, 44
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
    Ein an die Heimatanschrift des Arbeitnehmers gerichtetes Kündigungsschreiben geht diesem grundsätzlich auch dann zu, wenn dem Arbeitgeber bekannt ist, daß sich der Arbeitnehmer in Untersuchungshaft oder in Auslieferungshaft im Ausland (hier: Frankreich) befindet (im Anschluß an BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 587/87).

    An der in dem vorbezeichneten Urteil vertretenen Ansicht hat der Siebte Senat in seinem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - (EzA § 130 BGB Nr. 16) jedoch nicht mehr festgehalten.

    Wie der Siebte Senat in dem Urteil vom 16. März 1988 (aaO, zu I 3 a der Gründe) betont hat, ist zur Erreichung einer sachgerechten, den Interessen beider Beteiligter gerecht werdenden Verteilung des Transportrisikos des Erklärenden und des Kenntnisnahmerisikos des Empfängers, wie sie dem traditionellen Zugangsbegriff zugrundeliege, davon auszugehen, daß grundsätzlich auch bei Kenntnis des Arbeitgebers von der Ortsabwesenheit des Arbeitnehmers diesem ein an die Wohnungsanschrift gerichtetes Kündigungsschreiben wirksam zugehen kann.

    Der Senat stimmt dem Siebten Senat (Urteil vom 16. März 1988, aaO) nunmehr auch darin zu, daß ein an die Wohnadresse des Arbeitnehmers gerichtetes Kündigungsschreiben diesem generell selbst dann zugeht, wenn der Arbeitgeber die Anschrift des abwesenden Arbeitnehmers kennt, und sich ausnahmsweise nur aus § 242 BGB eine andere Würdigung ergeben kann.

  • BAG, 25.08.1978 - 2 AZR 693/76

    Kündigung während der Untersuchungshaft

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 25. August 1978 (- 2 AZR 693/76 - n.v.) angenommen, der Empfänger habe diese "Möglichkeit der Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Verhältnissen" auch dann, wenn er sich urlaubsbedingt nicht in seiner Wohnung aufhalte.

    Diese Entscheidung entspricht im Grundsatz der vom Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 25. August 1978 - 2 AZR 693/76 - vertretenen Ansicht.

    In erster Linie zählt die Wohnung zum Machtbereich des Empfängers einer schriftlichen Willenserklärung, in den sie deshalb nach der Verkehrssitte in der Regel mit dem Einwurf des Schreibens in den Wohnungsbriefkasten als einer technischen Empfangsvorrichtung gelangt (vgl. Senatsurteil vom 25. August 1978, aaO).

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
    Dies wäre nicht der Fall, wenn der Gegner den Vortrag nicht bestreiten wollte, so daß er zur Grundlage der Sachentscheidung gemacht werden könnte (vgl. BGH NJW 1985, 1539, 1543; 1556, 1558).

    Dies gilt selbst dann, wenn die von dem verspäteten Vorbringen überraschte Partei, anders als im vorliegenden Fall die Beklagte, den für die Bewilligung der Erklärungsfrist nach § 283 ZPO erforderlichen Antrag nicht stellt, weil sie das Gericht zur Zurückweisung des Vorbringens auf diese Weise nicht zwingen kann (BGH NJW 1985, 1539, 1543).

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
    Jedoch muß der Arbeitnehmer die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats überhaupt bestreiten, damit die entsprechende Darlegungslast ausgelöst wird und das Gericht Anlaß hat, sich mit der Frage der Betriebsratsanhörung zu befassen (BAGE 43, 129, 135, 136 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe).

    Denn im Hinblick auf seine Abwesenheit vom Betriebssitz seit Anfang des Jahres 1986 fehlen sachliche Anhaltspunkte für die Annahme, er habe Näheres über die Durchführung der Anhörung, die keine Handlung des Arbeitnehmers darstellt, gewußt (vgl. BAGE 43, 129 = AP, aaO).

  • BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1148/78

    Aarbeitsvertragliche Verpflichtung zur unaufgeforderten Mitteilung der

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Urteil vom 16. Dezember 1980 (BAGE 34, 305, 308 = AP Nr. 11 zu § 130 BGB) entschieden, bei einer dem Arbeitgeber bekannten urlaubsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers gehe diesem eine schriftliche Kündigung erst nach der Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub zu.

    Wie der Siebte Senat zutreffend ausgeführt hat, ist die in der aufgegebenen Entscheidung vom 16. Dezember 1980 (aaO) für den Zugang zusätzlich geforderte konkrete Erwartung des Erklärenden von der Kenntnisnahme durch den Empfänger mit den Bedürfnissen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs schwer zu vereinbaren.

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 354/82
    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
    Der Senat hatte bereits in dem - nicht veröffentlichten - Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 AZR 354/82 - über den Zugang eines Kündigungsschreibens während der Untersuchungshaft des Arbeitnehmers zu befinden.

    Ob bei Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland die Familienwohnung des Inhaftierten noch weiter als Wohnung im Sinne der Vorschrift des § 181 ZPO über die Ersatzzustellung anzusehen ist, ist für den Zugang einer Willenserklärung nach § 130 Abs. 1 BGB unerheblich, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 AZR 354/82 - ausgesprochen hat.

  • BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74

    Kündigung - Zugang - Möglichkeit der Kenntnisnahme - Tatsächliche Kenntnisnahme -

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 102; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 10 ff.; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21).

    Wenn für den Empfänger diese Möglichkeit unter gewöhnlichen Verhältnissen besteht, ist es unerheblich, wann er die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat oder ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände zunächst gehindert war (vgl. RGZ 60, 334, 336; RAG, aaO; BAG vom 16. Januar 1976, aaO; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., vor § 620 Rz 44).

  • RG, 29.03.1905 - V 445/04

    Zugehen von Willenserklärungen.

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 102; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 10 ff.; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21).

    Wenn für den Empfänger diese Möglichkeit unter gewöhnlichen Verhältnissen besteht, ist es unerheblich, wann er die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat oder ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände zunächst gehindert war (vgl. RGZ 60, 334, 336; RAG, aaO; BAG vom 16. Januar 1976, aaO; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., vor § 620 Rz 44).

  • BVerfG, 31.10.1988 - 2 BvR 95/88

    Berufung - Präklusion - Zivilprozeß

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
    Gleiches gälte, wenn die Erwiderung des Gegners, hier der Vortrag der Beklagten zur ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats, unschlüssig wäre (vgl. dazu BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Oktober 1988 - 2 BvR 95/88 - NJW 1989, 705 [BVerfG 31.10.1988 - 2 BvR 95/88]).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
    Geeignete Gesichtspunkte für diese Prüfung können die Dauer der Abwesenheit, der Kontakt zu den in der Wohnung verbliebenen, die Absicht und die Möglichkeit der Rückkehr sein (BGH NJW 1978, 1858 [BGH 24.11.1977 - III ZR 1/76]).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 336/71

    Kündigung - Zweiwochenfrist - Befristung

  • BAG, 13.10.1976 - 5 AZR 510/75

    Angestellter Leiter eines Hotels - Zugang einer Willenserklärung - Buchhalter -

  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 11/88

    Zugang der Kündigung während des Urlaubs - Zeitpunkt der Kenntnisnahme der

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 217/83

    Eintritt einer von einer Handlung eines Vertragspartners abhängigen

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

  • RG, 14.04.1920 - I 275/19

    1. Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vinkulationskaufs. 2. Wann gilt

  • RG, 10.11.1933 - VII 192/33

    1. Bis wann darf der Antragende den Eingang der Antwort des Abwesenden "unter

  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 286/07

    Mutterschutz und Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Ausreichend ist, wenn aus der "Eingabe" erkennbar wird, dass die Zulassung einer verspäteten Klage erstrebt wird (Senat 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - AP BGB § 130 Nr. 17 = EzA BGB § 130 Nr. 22).

    Allein die Tatsache einer verspäteten Klageerhebung - und somit das bloße Vorliegen einer Klageschrift - reicht jedoch nicht aus, um einen Zulassungsantrag annehmen zu können (Senat 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - aaO.; vgl. auch KR/Friedrich 8. Aufl. § 5 KSchG Rn. 79; ErfK/Kiel 9. Aufl. § 5 KSchG Rn. 18).

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19

    Zurückweisung von Vorbringen

    b) Der Zurückweisung von Parteivorbringen nach § 296 Abs. 2 ZPO steht in arbeitsgerichtlichen Bestandsschutzstreitigkeiten § 61a ArbGG nicht generell entgegen (vgl. BAG 14. März 2013 - 8 AZR 153/12 - Rn. 45; 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - zu IV 2 a der Gründe; Schwab/Weth/Korinth 5. Aufl. ArbGG § 56 Rn. 43; vgl. aber zum Verhältnis zu § 6 KSchG: BAG 20. September 2012 - 6 AZR 483/11 - Rn. 34; aA GMP/Schleusener 9. Aufl. § 56 Rn. 2; O/K/S/Künzl 6. Aufl. Rn. 251) .
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Der Arbeitnehmer muss einen unter seiner Wohnanschrift bewirkten Zugang auch in dieser Zeit gegen sich gelten lassen (vgl. BAG 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - zu II 3 a cc der Gründe) .
  • BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92

    Zugang eines Kündigungsschreibens, Annahmeverweigerung des Empfangsboten

    Wenn für den Empfänger diese Möglichkeit besteht, ist es unerheblich, wann er die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat oder ob er davon durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände zunächst gehindert war; dies gilt auch für eine urlaubsbedingte Abwesenheit (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - AP Nr. 17 zu § 130 BGB, zu II 1 und 2 der Gründe, m. w. N. aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    - "Juris"-Rn. 14]: "Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (...)"; BAG 2, 3.1989 - 2 AZR 275/88 - AP § 130 BGB Nr. 17 = NZA 1989, 635 = DB 1989, 2619 [II.1.

    - "Juris"-Rn. 14]: "Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (...)"; BAG 2, 3.1989 - 2 AZR 275/88 - AP § 130 BGB Nr. 17 = NZA 1989, 635 = DB 1989, 2619 [II.1.

    - "Juris"-Rn. 14]: "Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (...)"; BAG 2, 3.1989 - 2 AZR 275/88 - AP § 130 BGB Nr. 17 = NZA 1989, 635 = DB 1989, 2619 [II.1.

  • VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 4675/08

    Zum Anspruch auf Neubewertung von im Rahmen der Ersten juristischen Staatsprüfung

    Nach h.M. steht es dem Zugang nicht entgegen, wenn der Empfänger u. a. wegen Urlaubs nicht in der Lage ist, vom Inhalt der übermittelten Erklärung Kenntnis zu nehmen (vgl. Palandt, a.a.O., § 130 RdNr. 5 und Vorb. vor § 620 RdNr. 31; BGH, Urt. v. 21.01.2004 - XII ZR 214/00 -, NJW 2004, 1320f.; BAG, Urt. v. 02.03.1989 - 2 AZR 275/88 -, NJW 1989, 2213f.).

    Eine entsprechende Korrektur über § 242 BGB wurde beispielsweise vom BAG im Urteil vom 02.03.1989 (a.a.O.) angedacht, wegen - im dortigen Fall - nicht ausreichenden Sachvortrags allerdings verneint.

  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der

    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB; Senatsurteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 102; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 10 ff.; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21).

    Diese Grundsätze gelten auch für den Zugang von Kündigungen (BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - EzA § 130 BGB Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Senatsurteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 -, a.a.O.).

    Vielmehr muß nach der Verkehrsanschauung auch zu erwarten sein, daß sich der Empfänger bei normaler Gestaltung seiner Verhältnisse die Kenntnis alsbald tatsächlich verschafft (Senatsurteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 -, a.a.O.).

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11

    Außerordentliche Kündigung; kick-back-Zahlungen

    Diese Grundsätze gelten auch für den Zugang von Kündigungen (BAG, Urteil v. 02. März 1989 - 2 AZR 275/88, NZA 1989, 635 m.w.N.).

    Befindet sich ein Arbeitnehmer in Untersuchungshaft, gibt er damit seine Wohnung nicht auf (s. BAG, Urteil v. 02. März 1989 - 2 AZR 275/88, NZA 1989, 635).

    Für den Zugang kommt es nur darauf an, ob unter gewöhnlichen Umständen, also bei einer normalen Gestaltung der Lebensverhältnisse ohne Inhaftierung, eine Kenntnisnahme erwartet werden konnte (BAG, Urteil v. 02. März 1989 - 2 AZR 275/88, NZA 1989, 635).

  • ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

    - "Juris"-Rn. 14]: "Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (...)"; BAG 2, 3.1989 - 2 AZR 275/88 - AP § 130 BGB Nr. 17 = NZA 1989, 635 = DB 1989, 2619 [II.1.

    - "Juris"-Rn. 14]: "Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (...)"; BAG 2, 3.1989 - 2 AZR 275/88 - AP § 130 BGB Nr. 17 = NZA 1989, 635 = DB 1989, 2619 [II.1.

    - "Juris"-Rn. 14]: "Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (...)"; BAG 2, 3.1989 - 2 AZR 275/88 - AP § 130 BGB Nr. 17 = NZA 1989, 635 = DB 1989, 2619 [II.1.

  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Sa 198/04

    Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer vorsorglich ausgesprochenen

    Die Verzögerung konnte bereits im Termin vom 04.06.2004 abschließend beurteilt werden (vgl. BAG, 02.03.1989, 2 AZR 275/88, AP Nr. 17 zu § 130 BGB ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.05.2002 - 2 HKO 9434/01

    E-Mail - Mit Eingang der Erklärung in die Mailbox des Empfängers geht das

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01

    Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für

  • LAG Hessen, 04.03.2020 - 18 Sa 1443/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer strafrechtlichen

  • LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00

    Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefschlitz der Haustür eines

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95

    Betriebsrat: Anhörung - Zugang von Willenserklärungen - wertende Stellungnahme

  • LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07

    Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 137/00

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hinsichtlich richtiger

  • LAG Düsseldorf, 17.03.1998 - 16 Sa 632/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Oberarztes wegen eines

  • VGH Bayern, 09.03.2017 - 22 ZB 17.245

    Versäumung der Klagefrist in gewerberechtlichem Untersagungsverfahren gegen GmbH

  • LAG Düsseldorf, 13.01.1999 - 12 Sa 1810/98

    Kündigung: Wirksamkeit - Kündigung in einem Anwaltsschriftsatz - Bevollmächtigung

  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03

    Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts

  • ArbG Berlin, 09.01.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 12 Sa 1019/04

    Wirksamkeit einer Befristung - Krankheitsvertretung - Prognose

  • ArbG Ludwigshafen, 05.11.2008 - 3 Ca 1929/07
  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2004 - 4 Ta 6/04

    Nachträgliche Klagzulassung; Zustellung einer Kündigung im Falle einer

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 809/95

    Betriebsrat: Anhörung - Zugang von Willenserklärungen - wertende Stellungnahme

  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 17 Sa 47/08

    Kündigung bei urlaubsbedingter Abwesenheit

  • LAG Düsseldorf, 13.08.1998 - 13 Sa 345/98

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Zustellung an

  • LAG München, 23.01.1992 - 4 Ta 16/92

    Kündigungsschutzklage: nachtägliche Zulassung

  • VG Regensburg, 08.03.2016 - RO 3 K 15.144

    Recht auf ordnungsgemäße Ladung

  • LAG Berlin, 10.07.2006 - 11 Ta 991/06

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens in

  • LAG Hamm, 28.03.1996 - 5 Ta 161/95

    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Klagezulassung - rechtliches Gehör

  • LAG Hessen, 21.04.2011 - 14 Sa 789/10

    Anspruch auf Bonuszahlung - unzulässiger Freiwilligkeitsvorbehalt - Verknüpfung

  • LAG Berlin, 07.05.1999 - 6 Sa 166/99

    Kündigung: Zugang einer durch Boten in den Hausbriefkasten geworfenen Erklärung

  • LAG Hamm, 18.04.1996 - 5 Ta 285/95

    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung - Glaubhaftmachung

  • LAG Köln, 02.06.1995 - 13 Sa 127/95

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei präsenten Zeugen

  • LAG Hessen, 22.12.1993 - 2 Ta 137/93

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

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