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   BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15   

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BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15 (https://dejure.org/2017,5980)
BAG, Entscheidung vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15 (https://dejure.org/2017,5980)
BAG, Entscheidung vom 02. März 2017 - 2 AZR 698/15 (https://dejure.org/2017,5980)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche Verdachtskündigung eines Lehrers - Verdacht der sexuellen Belästigung von Schülerinnen - Freispruch im Strafverfahren - Beweiswert von Zeugenaussagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 3 Abs 4 AGG, § 138 Abs 3 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO
    Außerordentliche Verdachtskündigung eines Lehrers - Verdacht der sexuellen Belästigung von Schülerinnen - Freispruch im Strafverfahren - Beweiswert von Zeugenaussagen

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 20 Abs. 2 GVG, Art. 18 Abs. 1, Art. 19 Nr. 2 Buchst. a Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 27 ff. EGBGB, Verordnung (EG) Nr. 593/2008, Art. 30 Abs. 2 EGBGB, Art. 30 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 1 EGBGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, §§ 415, 417 ZPO, § 286 ZPO, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 3 Abs. 4 AGG, § 7 Abs. 3 AGG, § 3 Abs. 3 AGG, § 2 SchulG NRW, § 2 Abs. 3 Satz 1 SchulG NRW, § 241 Abs. 2 BGB, § 67 Abs. 4 ArbGG, § 11 Abs. 4 Satz 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Verdachtskündigung eines Lehrers - Verdacht der sexuellen Belästigung von Schülerinnen - Freispruch im Strafverfahren - Beweiswert von Zeugenaussagen

  • rewis.io

    Außerordentliche Verdachtskündigung eines Lehrers - Verdacht der sexuellen Belästigung von Schülerinnen - Freispruch im Strafverfahren - Beweiswert von Zeugenaussagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdachtskündigung - Außerordentliche Kündigung eines angestellten Lehrers; Verdacht der sexuellen Belästigung von Schülerinnen im Kindesalter; Beweisverwertung und Beweiswert von Zeugenaussagen außerhalb des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; Freispruch im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Verdachtskündigung eines Lehrers - Verdacht der sexuellen Belästigung von Schülerinnen - Freispruch im Strafverfahren - Beweiswert von Zeugenaussagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung - Verdachtskündigung wegen sexueller Belästigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Im Kündigungsschutzprozess keine Bindung an Freispruch im Strafverfahren

  • faz.net (Kurzinformation)

    Lehrer müssen strikte körperliche Distanz wahren

  • faz.net (Kurzinformation)

    Lehrer müssen strikte körperliche Distanz wahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Griechische Schulen in Deutschland - und die Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Verdachtskündigung - und die Kündigungsfrist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Verdachtskündigung und (Un)Maßgeblichkeit strafrechtlicher Wertungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Verdachtskündigung und (Un)Maßgeblichkeit strafrechtlicher Wertungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Außerordentliche Verdachtskündigung eines Lehrers - Sexuell bestimmte Verhaltensweisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch Lehrer aufgrund Anfassens des Gesäßes sowie Streicheln über den Rücken einer Schülerin - Berührungen können fristlose Kündigung des Lehrers nach sich ziehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3547
  • NZA 2017, 1051
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
    Diese sind, wenn sich eine Partei auf das Strafurteil zu Beweiszwecken beruft, im Wege des Urkundenbeweises gemäß §§ 415, 417 ZPO zu verwerten (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 26, BAGE 149, 355) .

    Sie haben die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen und den Beweiswert einer ggf. lediglich urkundlich in den Worten des Strafrichters belegten Aussage sorgfältig zu prüfen (vgl. BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 28, aaO; BGH 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - zu II 2 a der Gründe) .

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die für die Würdigung maßgeblichen Umstände in den Akten festgehalten worden sind und die Parteien Gelegenheit hatten, sich dazu zu erklären (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 29 f., aaO) .

    Der Behandlung als Tatkündigung steht nicht entgegen, dass die beklagte Republik die Kündigung als Verdachtskündigung erklärt hat (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 21, BAGE 149, 355) .

    Eltern und Öffentlichkeit müssen darauf vertrauen können, dass ein Lehrer seine minderjährigen Schüler nicht in verfängliche Situationen bringt, die es als fraglich erscheinen lassen, dass er die psychische und physische Integrität, die Intimsphäre sowie die sexuelle Selbstbestimmung der Schüler ausnahmslos in der gebotenen Weise respektiert (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 40, BAGE 149, 355) .

    Zum anderen wird mit Blick auf das Erfordernis einer Abmahnung zu prüfen sein, ob den Umständen nach bereits ex ante erkennbar war, dass eine Verhaltensänderung des Klägers auch nach entsprechender Warnung nicht zu erwarten stand (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47, BAGE 149, 355) .

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
    Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 16, 17, BAGE 150, 109) .

    Sexuell bestimmt ist eine körperliche Berührung ohne Weiteres dann, wenn ihre Sexualbezogenheit auf Grund des äußeren Erscheinungsbilds nach allgemeinem Verständnis erkennbar ist, etwa beim - auch kurzen - unmittelbaren Berühren der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale, und zwar unabhängig davon, ob die Körperteile bekleidet oder unbekleidet sind (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 18, aaO) .

    Entsprechendes gilt für die Prüfung, ob der Beklagen jedenfalls die Einhaltung der Frist für eine ordentliche Kündigung zumutbar war oder nicht (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 24, BAGE 150, 109) .

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30) .

    Einen solchen Einschnitt bildet regelmäßig die Erhebung der öffentlichen Klage (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 32; im Einzelnen hierzu BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 14 bis 19, BAGE 137, 54) .

    Unabhängig davon kommt es auf die Frage, ob durch die behördlichen Ermittlungen neue belastende Tatsachen zutage gefördert wurden, nicht an (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 32) .

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
    Nach den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast genügt ein solches Bestreiten des Arbeitnehmers als Gegner des primär darlegungspflichtigen Arbeitgebers aber nicht, wenn es ihm zuzumuten ist, dem Arbeitgeber die Darlegung durch nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zu ermöglichen, weil er, anders als der außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs stehende darlegungsbelastete Arbeitgeber, die wesentlichen Tatsachen kennt (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 41) .

    Das gilt unabhängig vom Ergebnis der Anhörung (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54) .

  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13

    Griechenland immun; Völkerrechtlicher Grundsatz der Staatenimmunität; Anspruch

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
    Die beklagte Republik ist nicht nach § 20 Abs. 2 GVG von ihr befreit (zu den Voraussetzungen BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 19; BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 1004/13 - Rn. 16) .

    Die vorliegende Feststellungsklage betrifft ihre nicht-hoheitliche Staatstätigkeit (zur Abgrenzung gegenüber hoheitlicher Staatstätigkeit und den Unterscheidungsmerkmalen vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 19 ff.; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 14; BGH 24. März 2016 - VII ZR 150/15 - Rn. 19, BGHZ 209, 290) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2017 - 3d A 1512/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
    Bereits um den Schulbetrieb potentiell beeinträchtigende Sorgen der Eltern zu vermeiden, ist daher jedes Verhalten zu unterlassen, das den berechtigten Verdacht entsprechender Grenzüberschreitungen begründet (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Disziplinarsenat 30. März 2017 - 3d A 1512/13.O - Rn. 104) .
  • BGH, 21.09.2016 - 2 StR 558/15

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der sexuellen Handlung:

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
    Bei solchen (ambivalenten) Handlungen kann auch zu berücksichtigen sein, ob der Handelnde von sexuellen Absichten geleitet war (vgl. BGH 21. September 2016 - 2 StR 558/15 - Rn. 12; Schrader/Schubert in Däubler/Bertzbach AGG 3. Aufl. § 3 Rn. 77a; HaKo-KSchR/Zimmermann 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 450) .
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
    Einen solchen Einschnitt bildet regelmäßig die Erhebung der öffentlichen Klage (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 32; im Einzelnen hierzu BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 14 bis 19, BAGE 137, 54) .
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
    Dabei sind auch nach dem Kündigungszeitpunkt eingetretene Umstände zu berücksichtigen, insbesondere etwaige Änderungen von oder Widersprüchlichkeiten in den Aussagen von Belastungszeugen (BAG 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 78, 18) .
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
    Die vorliegende Feststellungsklage betrifft ihre nicht-hoheitliche Staatstätigkeit (zur Abgrenzung gegenüber hoheitlicher Staatstätigkeit und den Unterscheidungsmerkmalen vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 19 ff.; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 14; BGH 24. März 2016 - VII ZR 150/15 - Rn. 19, BGHZ 209, 290) .
  • EuGH, 18.10.2016 - C-135/15

    Nikiforidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - internationale Zuständigkeit

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BGH, 24.03.2016 - VII ZR 150/15

    Staatenimmunität: Geltung der deutschen Gerichtsbarkeit für das Handeln eines

  • BAG, 11.12.2014 - 6 AZR 562/13

    Freistellung unter Inanspruchnahme des Guthabens auf einem Langzeitkonto -

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 78/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

  • BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94

    Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage

  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 455/97

    Restitutionsklage nach Verdachtskündigung bei neuen Entlastungsgesichtspunkten

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 3 Sa 140/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers an einer

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen nicht aus (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 22; 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 21) .
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist demnach bereits deshalb sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG, weil es sich um einen auf die körperliche Intimsphäre gerichteten Übergriff handelt (vgl. BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 18, BAGE 150, 109) .

    Bei anderen Handlungen, die nicht unmittelbar das Geschlechtliche im Menschen zum Gegenstand haben, wie bspw. Umarmungen, kann sich eine Sexualbezogenheit aufgrund einer mit ihnen verfolgten sexuellen Absicht ergeben (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36) .

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 43) .

    bb) Steht im Raum, dass sich der Arbeitnehmer strafbar gemacht hat, darf der Arbeitgeber den Fort- und Ausgang des Ermittlungs- und Strafverfahrens abwarten und abhängig davon in dessen Verlauf zu einem nicht willkürlich gewählten Zeitpunkt kündigen (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 44) .

    Die Anhörung durfte sie nach dem Fortgang des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und dem Bericht ihrer Internen Revision für erforderlich halten (vgl. BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 45) .

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