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   BAG, 02.04.1976 - 2 AZR 513/75   

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BAG, 02.04.1976 - 2 AZR 513/75 (https://dejure.org/1976,317)
BAG, Entscheidung vom 02.04.1976 - 2 AZR 513/75 (https://dejure.org/1976,317)
BAG, Entscheidung vom 02. April 1976 - 2 AZR 513/75 (https://dejure.org/1976,317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anhörungsverfahren - Mangel im Zuständigkeitsbereich - Zuständigkeit - Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung - Fehlerhafte Zusammensetzung des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1519
  • BB 1976, 1127
  • DB 1976, 1063
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 02.04.1976 - 2 AZR 513/75
    Auf das Anhörungsverfahren im Sinne des § 1o2 Abs. 1 BetrVG wirken sich Mängel, die in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Betriebsrats fallen, grundsätzlich selbst dann nicht aus, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung weiß oder den Umständen nach ver muten kann, daß die Behandlung der Angelegen heit durch den Betriebsrat nicht fehlerfrei ge wesen ist (Bestätigung des Urteils vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk bestimmt).

    Das hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4-, August 1975 (2 AZR 266/74- - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachsehlagewerk des Gerichts [demnächst: AP Nr. 4- zu § 102 BetrVG 1972] bestimmt, zu III 1 und 4- der Gründe) im einzelnen begründet.

    Auch wird vom Arbeitgeber nicht die Einholung einer Stellungnahme verlangt; er ist lediglich verpflichtet dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, seine Überlegungen zur Kündigungsabsicht dem Arbeitgeber zur Kenntnis zu bringen, damit dieser bei seiner Entscheidung die Stellungnahme des Betriebsrates berücksichtigen kann (wegen weiterer Einzelheiten vgl. das Urteil vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 -).

    Im übrigen wird bei den auf Rechtsscheinsgedanken beruhenden Lösungsversuchen Buchners übersehen, daß die Neuregelung des Anhörungsrechts die Rechtslage bei der Beteiligung des Betriebsrates in KündigungsSachen entgegen dem früheren Recht dadurch objektiviert hat, daß nunmehr die ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam ist (vgl. Urteil vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74- - zu II 4 der Gründe).

    Aus den gleichen Gründen hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 4. August 1975 ( - 2 AZR 266/74 - zu III 5 der Gründe) weiter entschieden, daß etwaige Fehler, die bei der betriebsratsinternen Behandlung des Falles auftreten, sich nicht zum Nachteil des Arbeitgebers bei der Erfüllung der Anhörungspflicht, sondern im Ergebnis zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken, da dann der ihm vom Gesetzgeber durch die Beteiligung des Betriebsrats zugedachte Schutz bei Kündigungen nicht in der vorgesehenen Weise gewährt worden ist.

  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

    Auszug aus BAG, 02.04.1976 - 2 AZR 513/75
    Dieses Recht auf Anhörung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG ist zwar ein stärkeres Beteiligungs recht als bei der bloßen Unterrichtung gemäß § 105 BetrVG (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 19. August 1975 - 1 AZR 565/74- - zu II 3 der Gründe und Urteil vom 18. September 1975 - 2 AZR 594-/74 - zu II 1 der Gründe; sämtlich zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk bestimmt); das Anhörungsrecht wird jedoch einem echten Mitbestimmungsrecht noch nicht einmal angenähert.
  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Mängel bei der Anhörung, die in den Zuständigkeitsbereich und Verantwortungsbereich des Betriebsrats fallen, berühren die Ordnungsmäßigkeit des Anhörungsverfahrens im Sinne von § 102 Abs. 1 BetrVG nicht und wirken sich daher auch nicht auf die Rechtswirksamkeit der Kündigung aus, selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung weiß oder vermuten kann, daß die Behandlung der Angelegenheit durch den Betriebsrat nicht fehlerfrei gewesen ist (BAG 27, 209, 213 f. = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 3 c der Gründe).

    Im Unterschied zum Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG (BAG Urteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 der Gründe) sind im Regelungsbereich des § 103 BetrVG nach dem Willen des Gesetzgebers dem Arbeitnehmer neben dem individualrechtlich gestalteten Kündigungsschutz auch die kollektiven Interessen des Betriebsrates und der Belegschaft an der weiteren Amtstätigkeit des betroffenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG 26, 219, 226).

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    Hinweise des Senats (auch auf Parallelsachen): Fortführung der Rechtsprechung des Senats: 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 21.
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Sie gehören zur Sphäre des Betriebsrats, d.h. zu dessen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich, und gehen nicht zu Lasten des Arbeitgebers (BAGE 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 800/08

    Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung

    Danach kann eine Maßnahme nur mit vorheriger Zustimmung der Personalvertretung durchgeführt werden (vgl. zu diesem Begriff BAG 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - zu II 1 c der Gründe, AP LPVG NW § 72 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 47; 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - zu I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 21; Germelmann/Binkert PersVG Berlin 2. Aufl. § 79 Rn. 5).
  • BAG, 15.05.1997 - 2 AZR 519/96

    Kündigung bzw. Versetzung auf Verlangen des Betriebsrats

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitgeber weiß oder vermuten kann, daß das Verfahren des Betriebsrats nicht fehlerfrei verlaufen ist (Senatsurteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972, zuletzt Senatsurteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 745/95 -, n.v., zu II 1 der Gründe; KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 115, m.w.N.).
  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin

    Wenn im Beteiligungsverfahren Fehler eintreten, kommt es darauf an, ob dieser Mangel in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Dienststellenleiters oder des Personalrats fällt (vgl. BAG Urteil vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972; Ascheid, Kündigungsschutzrecht, Rz 595; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 291 ff.; KR-Etzel, 3. Aufl., §§ 72, 79, 108 BPersVG Rz 50).

    Das gilt selbst dann, wenn der Dienststellenleiter wußte oder vermuten konnte, daß die Behandlung der Angelegenheit durch den Personalrat nicht fehlerfrei war (BAG Urteil vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972; Ascheid, aaO, Rz 595).

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95

    Personalratsanhörung

    a) Ist zu einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Maßnahme keine Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats, sondern wie nach § 67 Abs. 2 LPVG SA nur dessen Anhörung erforderlich, so gilt nach der ständigen Senatsrechtsprechung (BAGE 27, 209, 213 f. = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu III der Gründe; Urteile vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972), an der festzuhalten ist, die sog. Sphärentheorie.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 101/03

    Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 bzw. § 103 BetrVG; Beleidigungen als

    Selbst eine ermessensfehlerhafte Nichtanhörung des betroffenen Arbeitnehmers durch den Betriebsrat hat keinen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit des Anhörungsverfahrens im Sinne des § 102 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG, Urteil v. 02. April 1976 - 2 AZR 513/75, AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil v. 03. Februar 1982 - 7 AZR 907/79, BAGE 37, 387 = AP Nr. 1 zu § 72 BetrVG) bzw. des Beteiligungsverfahrens nach § 103 BetrVG.
  • LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99

    Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers -

    bb) Weitergehend führen zwar nach Obigem grundsätzlich Fehler bei der Beschlussfassung des Betriebsrats nicht zur betriebsverfassungsrechtlichen Unwirksamkeit der danach seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer erklärten Kündigung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG (BAG, Urteil vom 04.08.1975 - 2 AZR 266/74 -, aaO; BAG, Urteil vom 02.04.1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20

    Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern Unwirksame

    Im Unterschied zum Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG (BAG 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 der Gründe) sind im Regelungsbereich des § 103 BetrVG nach dem Willen des Gesetzgebers dem Arbeitnehmer neben dem individualrechtlich gestalteten Kündigungsschutz auch die kollektiven Interessen des Betriebsrates und der Belegschaft an der weiteren Amtstätigkeit des betroffenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG 26, 219, 226).
  • LAG München, 25.01.2005 - 6 Sa 489/03

    Tarifliche Unkündbarkeit

  • LAG Köln, 01.07.2004 - 5 (9) Sa 427/03

    Betriebsrat, Anhörung, Fremdvergabe, Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88

    Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des

  • BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung

  • BAG, 15.12.1978 - 6 ABR 64/77

    Betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle - Angemessene Vergütung des

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 973/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • BAG, 20.12.1989 - 2 AZR 194/89

    Kündigung: Anhörung des Betriebsrats - Fehlerhaftigkeit des Anhörungsverfahrens -

  • BAG, 20.12.1989 - 2 AZR 195/89

    Kündigung: Anhörung des Betriebsrats - Fehlerhaftigkeit des Anhörungsverfahrens -

  • LAG Thüringen, 15.06.1993 - 1 Sa 25/93

    Kündigung: Kündigung nach dem Einigungs-Vertrag - mangelnde Eignung - Lehrer

  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 454/81
  • LAG Köln, 22.04.1997 - 1 Sa 1485/96

    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers; Rückversetzung eines Arbeitnehmers vom

  • LAG Hamm, 12.12.1996 - 8 Sa 1246/96

    Betriebsrat: Mängel im Anhörungsverfahren - Auswirkungen auf Kündigung

  • BAG, 03.12.1981 - 2 AZR 679/79
  • BAG, 19.10.1981 - 2 AZR 538/79
  • BAG, 22.04.1980 - 6 ABR 107/77
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