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   BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78   

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BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78 (https://dejure.org/1981,20939)
BAG, Entscheidung vom 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78 (https://dejure.org/1981,20939)
BAG, Entscheidung vom 02. April 1981 - 2 AZR 1025/78 (https://dejure.org/1981,20939)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    Vorfällen erfahren hatte (BAG vom 17.8.1972, BAG 24, 383 [394] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu II 2 a der Gründe]).

    Es wird dadurch die unwiderlegliche gesetzliche Vermutung aufgestellt, daß auch ein möglicherweise erheblicher wichtiger Grund nach dem Ablauf der Frist seine die Kündigung rechtfertigende Bedeutung verloren hat (BAG vom 17.8.1972, BAG 24, 383 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann auf verfristete Kündigungsgründe zurückgegriffen werden, wenn während der letzten beiden Wochen vor der Kündigung Verfehlungen bekannt geworden sind, die ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zum Anlaß der Kündigung genommen werden (vgl. BAG vom 12.4.1956, AP Nr. 11 zu § 626 BGB; BAG vom 17.8.1972, BAG 24, 383 [397] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu II 2 c der Gründe]; BAG vom 10.4.1975, AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; KR-Hillebrecht § 626 BGB Rz 135, 136).

  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann auf verfristete Kündigungsgründe zurückgegriffen werden, wenn während der letzten beiden Wochen vor der Kündigung Verfehlungen bekannt geworden sind, die ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zum Anlaß der Kündigung genommen werden (vgl. BAG vom 12.4.1956, AP Nr. 11 zu § 626 BGB; BAG vom 17.8.1972, BAG 24, 383 [397] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu II 2 c der Gründe]; BAG vom 10.4.1975, AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; KR-Hillebrecht § 626 BGB Rz 135, 136).

    Das kann nur dann nicht gelten, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen nicht schwerwiegender Nachlässigkeiten aus neuester Zeit kündigt und den nicht ausreichenden Vorwurf mit einem damit nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehenden früheren Verhalten des Arbeitnehmers aufwerten will (BAG AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu 4 der Gründe]; KR-Hillebrecht § 626 BGB Rz 136).

  • BAG, 13.03.1963 - 4 AZR 415/61

    Berufungsgericht - Eigene Beweiswürdigung - Erstinstanzliche Beweisaufnahme -

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    Dabei ist auch eine eigene Beweiswürdigung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme vorzunehmen (BAG vom 13.3.1963, BAG 14, 132 = AP Nr. 1 zu § 20 HAG).
  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 48/57

    Neuer Tatsachenvortrag - Berufungsinstanz - Tatbestand des erstinstanzlichen

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    Die Anwendung des § 67 Abs. 2 ArbGG kann das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht seine Befugnis aus § 67 Abs. 2 ArbGG verkannt oder ob es rechtsmißbräuchlich oder willkürlich entschieden hat (BAG vom 8.10.1959, BAG 8, 156 [160] = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Arzte, Gehaltsansprüche [zu I der Gründe]; BAG vom 9.2.1968, AP Nr. 13 zu § 554 ZPO [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    Kommt das Landesarbeitsgericht dann ohne weiteres zum Schlußurteil, so liegt kein Verstoß gegen § 286 ZPO vor (BAG vom 7.6.1963, BAG 14, 206 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß ).
  • BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71

    Beweislast - Kassierer - Fehlbestände

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    Der Tatrichter muß dabei beachten, daß Beweis und Gegenbeweis auch durch Indizien erbracht werden können (BAG vom 3.8.1971, AP Nr. 67 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    Die Anwendung des § 67 Abs. 2 ArbGG kann das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht seine Befugnis aus § 67 Abs. 2 ArbGG verkannt oder ob es rechtsmißbräuchlich oder willkürlich entschieden hat (BAG vom 8.10.1959, BAG 8, 156 [160] = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Arzte, Gehaltsansprüche [zu I der Gründe]; BAG vom 9.2.1968, AP Nr. 13 zu § 554 ZPO [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im sogenannten Leistungsbereich in der Regel vor Ausspruch einer Kündigung eine vorherige Abmahnung erforderlich (BAG vom 8.8.1968, AP Nr. 57 zu § 626 BGB [zu II 6 der Gründe]; BAG vom 28.9.1961, BAG 11, 278 [287] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung [unter III 4 der Gründe]; BAG vom 18.1.1980, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    sprechung des BAG; vgl. statt aller BAG 24, 401 [407] = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe] m.w.N.).
  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

    Auszug aus BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    Vorliegend fehlt es an der hinreichend deutlichen Bezeichnung der den prozessualen Mangel ergeben den Tatsachen (vgl. BAG vom 8.3.1962, BAG 12, 328 = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

  • BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55

    Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene

  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung -

    Die Revisionsbeklagte kann sich nicht mit Erfolg auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1980 (- 7 AZR 589/78 - n.v.), vom 2. April 1981 (- 2 AZR 1025/78 - n.v.), vom 14. November 1984 (- 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB, zu II 1 a der Gründe) und vom 9. September 1992 (- 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit, zu II 2 d cc der Gründe) berufen, die sich mit der sozialen Auslauffrist bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmers befassen.
  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren

    In allen anderen Fällen darf die Amtsträgereigenschaft weder beim Betriebsratsmitglied (§ 78 BetrVG) noch beim Wahlvorstand (vgl. BAG 2. April 1981 - 2 AZR 1025/78 - juris) zu Gunsten oder zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

    Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass Wahlvorstände im Hinblick auf die bei außerordentlichen Kündigungen anzuwendenden Beurteilungsmaßstäbe Betriebsratsmitgliedern gleichzustellen seien (BAG 2. April 1981 - 2 AZR 1025/78 - aaO.).

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB; Senatsurteil vom 2. April 1981 - 2 AZR 1025/78 -, n.v.).
  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Das Landesarbeitsgericht hat für die Prüfung, ob der Beklagten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sei, zutreffend nicht auf die Dauer einer fiktiven Kündigungsfrist, sondern auf die tatsächliche künftige Vertragsbindung abgestellt (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB; Senatsurteil vom 2. April 1981 - 2 AZR 1025/78 - unveröffentlicht).
  • BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85

    Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG

    Bei der Interessenabwägung nach § 15 KSchG, § 626 BGB ist daher hinsichtlich der Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist oder nicht, die Frist zugrunde zu legen, die ohne den besonderen Kündigungsschutz bei einer ordentlichen Kündigung gelten würde (BAG Urteile vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB sowie vom 2. April 1981 - 2 AZR 1025/78 -, vom 25. Oktober 1984 - 2 AZR 455/83 - n.v. und vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 -, aaO; Hueck, KSchG, aaO, § 15 Rz 43; KR-Etzel, aaO, § 15 KSchG Rz 23).
  • ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

    (5)]: "Die Revisionsbeklagte kann sich nicht mit Erfolg auf die Urteile des BAG vom 22.8.1980 [7 AZR 589/78 - n.v.], 2.4.1981 [2 AZR 1025/78], 14.11.1974 [7 AZR 474/83], 9.9.1992 [2 AZR 190/92 - II.2 d, cc.] berufen, die sich mit der sozialen Auslauffrist bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmers befassen.
  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 469/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Krankheit

    Das Landesarbeitsgericht hat für die Prüfung, ob der Beklagten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sei, zutreffend nicht auf die Dauer einer fiktiven Kündigungsfrist, sondern auf die tatsächliche künftige Vertragsbindung abgestellt (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB; Senatsurteile vom 2. April 1981 - 2 AZR 1025/78 -, n. v. und vom 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - aaO).
  • LAG Hamm, 05.06.1998 - 5 Sa 1397/97

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags; Inanspruchnahme des Schreibdienstes

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  • LAG Köln, 28.11.1996 - 6 Sa 844/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Die Eigenschaft als Amtsträger im Sinne des § 15 KSchG verändert nicht das Gewicht einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers und darf daher weder zu seinen Gunsten noch zu seinen Ungunsten berücksichtigt werden (vgl. KR-Etzel, § 15 KSchG Rdnr. 24 mit Hinweis auf BAG vom 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78 - n. v.).
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 455/83
    Bei der Interessenabwägung nach den §§ 15 KSchG, 626 BGB ist daher hinsichtlich der Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist oder nicht, die Frist zugrunde zu legen, die ohne den besonderen Kündigungsschutz bei einer ordentlichen Kündigung gelten würde (Urteile des erkennenden Senates vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB und vom 2. April 1981 - 2 AZR 1025/78 - n.v.; Hueck, KSchG, 10. Auf1., § 15 Rz 43 a; KR-Etzel, 2. Aufl., § 15 KSchG Rz 23).
  • LAG Hessen, 01.03.1995 - 2 Sa 1580/93

    Anspruch auf Erhaltung einer Zulage; Änderungskündigung aus notwendigen

  • LAG Hessen, 05.10.1994 - 2 Sa 1803/93

    Rechtsfolgen der vorbehaltslosen arbeitgeberseitigen ordentlichen

  • LAG Hessen, 05.10.1994 - 2 Sa 121/94

    Anspruch einer Flugbegleiterin auf Erhaltung einer Zulage; Änderung des

  • LAG Hessen, 12.10.1994 - 2 Sa 244/94

    Anspruch einer Flugbegleiterin auf Erhaltung einer Zulage; Rechtmäßigkeit der

  • LAG Hessen, 30.08.1995 - 2 Sa 1886/94
  • LAG Berlin, 14.01.1985 - 9 Sa 107/84

    Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit im Arbeitsverhältnis unter

  • LAG Hessen, 12.04.1995 - 2 Sa 1069/94

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung gegenüber einem Check-Purser wegen

  • LAG Hessen, 03.05.1995 - 2 Sa 269/94

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung gegenüber einem Check-Purser wegen

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