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   BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86   

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BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 (https://dejure.org/1987,64)
BAG, Entscheidung vom 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 (https://dejure.org/1987,64)
BAG, Entscheidung vom 02. April 1987 - 2 AZR 418/86 (https://dejure.org/1987,64)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit der Pflichtverletzung eines jeden anderen Arbeitnehmers - Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 808
  • BB 1988, 1120
  • DB 1988, 236
  • DB 1988, 237
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
    Der Senat hält daran fest, daß unter den vom Großen Senat im Beschluß vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht bestimmten Voraussetzungen und Grenzen der gekündigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses hat.

    Hierauf hat das Berufungsgericht zutreffend verwiesen und die Auffassung vertreten, das Verhältnis von der Kündigungsfeststellungs- zur Weiterbeschäftigungsklage entspreche der von Feststellungsklage zur Klage auf Lohn unter dem Gesichtspunkt von Annahmeverzug, weil nach dem Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) die Beschäftigungspflicht in der Regel durch die Entscheidung eines Instanzgerichts ausgelöst wird, die die Unwirksamkeit einer Kündigung feststellt.

    Bei seiner Entscheidung zum Weiterbeschäftigungsanspruch hat das Landesarbeitsgericht den Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9 mit Anm. Gamillscheg = SAE 1986, 37 mit Anm. Lieb; vgl. zum Beschluß des Großen Senats auch Dütz, NZA 1986, 209; Färber/ Kappes, NZA 1986, 215) zugrunde zu legen.

    Kommt das Landesarbeitsgericht nach Zurückverweisung wiederum zu dem Ergebnis, daß die Kündigung rechtsunwirksam ist, hat es bei der Prüfung, ob dennoch ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers besteht, zu berücksichtigen, daß nach dem Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (aaO) dieses überwiegende Interesse sich nicht mehr aus der Ungewißheit des Prozeßausgangs ergeben kann, sondern nur solche zusätzlichen Umstände ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründen können, die auch im streitlos bestehenden Arbeitsverhältnis den Arbeitgeber zur vorläufigen Suspendierung des Arbeitnehmers berechtigen würden.

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
    Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die Senatsentscheidung vom 18. Dezember 1980 (BAGE 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972) abgestellt: In dieser Entscheidung hat der Senat ausgeführt, nachgeschobene Kündigungsgründe, die bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden und dem Arbeitgeber bekannt gewesen sind, die er aber dem Betriebsrat nicht mitgeteilt hat, seien im Kündigungsschutzprozeß jedenfalls dann nicht zu verwerten, wenn der Betriebsrat der Kündigung nicht bereits aufgrund der ihm mitgeteilten Gründe zugestimmt habe.

    Die Revision greift die Ausführungen des Senats im Urteil vom 18. Dezember 1980 (aaO) auf, der Arbeitgeber müsse nur die wesentlichen Kündigungsgründe mitteilen.

    Die Revision übersieht aber, daß der Senat gerade in dem Urteil vom 18. Dezember 1980 (aaO) entschieden hat, daß der Arbeitgeber sich im Kündigungsschutzprozeß nur auf solche Gründe berufen könne, die er vorher dem Betriebsrat mitgeteilt hatte.

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
    Wenn die Klage des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung für die Dauer eines Kündigungsrechtsstreites vom Arbeitsgericht schon deswegen abgewiesen wird, weil es die Kündigung für wirksam erachtet, bedarf es hinsichtlich des vom Arbeitnehmer im Berufungsverfahren weiter verfolgten Beschäftigungsanspruches keiner gesonderten Berufungsbegründung (Aufgabe der im Urteil des Senats vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - EzA § 1 KSchG Nr. 41 vertretenen gegenteiligen Auffassung).

    Insoweit wird die Auffassung im Senatsurteil vom 13. Juni 1985 (- 2 AZR 452/84 - EzA § 1 KSchG Nr. 41) aufgehoben, in dem ausgeführt wird, der Arbeitnehmer müsse in der Revisionsbegründung zum Weiterbeschäftigungsanspruch auch Stellung nehmen, wenn die Vorinstanz die Kündigungsschutzklage abgewiesen hatte.

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
    Bei der Interessenabwägung ist das Berufungsgericht nicht deshalb von einem falschen Maßstab ausgegangen, weil es geprüft hat, ob es der Beklagten noch zumutbar gewesen ist, für die Dauer der fiktiven Kündigungsfrist (vgl. dazu BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 6. März 1986 - 2 AZR 15/85 - EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 34) von zwei Wochen zum Wochenende mit dem Kläger weiter zusammen zu arbeiten.

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn unter Berücksichtigung der Art der Kündigungsgründe und des Zwecks des verstärkten Bestandsschutzes die Berücksichtigung der längeren Bindung zu einem Wertungswiderspruch führt (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1984, aaO).

  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

    Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
    Zu Unrecht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach bei der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Verletzung von Amts- und Arbeitsvertragspflicht ein besonders strenger Maßstab "anzulegen sei" (vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), führe zu einer unzulässigen Begünstigung des Amtsträgers.

    Der besonders strenge Maßstab dient nur dazu, die Amtstätigkeit des Betriebsratsmitglieds zu schützen (BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 - nicht veröffentlicht und Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO).

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
    Das Senatsurteil vom 19. Dezember 1985 (- 2 AZR 190/85 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = SAE 1987, 17 mit Anm. Kraft) regelt den Weiterbeschäftigungsanspruch bei wiederholten Kündigungen.
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
    Inzwischen haben die Fachsenate weitere Einzelfragen entschieden: So sind nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 1985 (- 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = SAE 1987, 11 mit Anm. Kraft) die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats auch auf den Streit über eine Befristung anzuwenden.
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
    Schließlich hat am 10. März 1987 der Achte Senat (- 8 AZR 146/84 -) entschieden, werde ein gekündigter Arbeitnehmer nur wegen der vorläufig vollstreckbaren Verurteilung des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozeß weiterbeschäftigt, so habe er bei Wirksamkeit der Kündigung Anspruch auf Jahressonderzahlung nur, wenn sie als Lohnanspruch ausgestaltet sei, nicht aber auf Urlaubsabgeltung.
  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

    Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
    Diese Anforderungen können allerdings dann nicht gestellt werden, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs von der Begründetheit eines anderen Anspruchs praktisch unmittelbar abhängt (BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision und BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB - für das Verhältnis von Kündigungsfeststellungsklage und Klage auf Zahlung des Verzugslohns).
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes -

    Auszug aus BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
    Diese Anforderungen können allerdings dann nicht gestellt werden, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs von der Begründetheit eines anderen Anspruchs praktisch unmittelbar abhängt (BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision und BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB - für das Verhältnis von Kündigungsfeststellungsklage und Klage auf Zahlung des Verzugslohns).
  • LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ;

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 136/55
  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

  • BAG, 25.05.1982 - 7 AZR 155/80
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

  • BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 596/84

    Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen

  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 403/83

    Beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien - Wirksamkeit einer

  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10

    Verlängerung der Elternzeit - Zustimmung des Arbeitgebers - Ermessensentscheidung

    Es liegt deshalb ein sog. uneigentliches Eventualverhältnis vor, das ausnahmsweise eine gesonderte Auseinandersetzung mit der Begründung des Landesarbeitsgerichts entbehrlich macht (vgl. BAG 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - zu B I 1 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 96 = EzA BGB § 626 nF Nr. 108) .
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die ua. zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muß der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (Senat 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96 = EzA BGB § 626 nF Nr. 108; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - nv.).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (BAG Urteile vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 -, vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - und vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - AP Nr. 68, 96 und 131 zu § 626 BGB, letzteres auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
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