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   BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07   

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BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07 (https://dejure.org/2009,2769)
BAG, Entscheidung vom 02.04.2009 - 8 AZR 262/07 (https://dejure.org/2009,2769)
BAG, Entscheidung vom 02. April 2009 - 8 AZR 262/07 (https://dejure.org/2009,2769)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3599
  • ZIP 2009, 2310 (Ls.)
  • NZA 2009, 1149
  • BB 2009, 2085
  • BB 2010, 966
  • DB 2009, 2215
  • JR 2010, 321
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze nicht aus, denn jedes Recht kann nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Abzustellen ist vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalles (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechtes als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, aaO.).

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07
    Wie der Senat bereits in einer Vielzahl von gleich gelagerten Fällen entschieden hat, entspricht die Unterrichtung durch die Beklagte vom 22. Oktober 2004 über den beabsichtigten Betriebsteilübergang nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB und setzt damit die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht in Lauf (vgl. zB 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354; 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Der Senat hat mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers grundsätzlich verwirken kann (vgl. zB 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung nicht angreift (24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) oder durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Betriebserwerber über sein Arbeitsverhältnis disponiert (27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552), das für die Annahme einer Verwirkung erforderliche Umstandsmoment erfüllt sein kann.

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07
    Wie der Senat bereits in einer Vielzahl von gleich gelagerten Fällen entschieden hat, entspricht die Unterrichtung durch die Beklagte vom 22. Oktober 2004 über den beabsichtigten Betriebsteilübergang nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB und setzt damit die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht in Lauf (vgl. zB 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354; 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    a) Allein die widerspruchslose Weiterarbeit des Klägers bei der A GmbH ab dem 1. November 2004 begründet noch keine Verwirkung des Widerspruchsrechts des nicht ordnungsgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB unterrichteten Klägers (Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354).

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung nicht angreift (24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) oder durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Betriebserwerber über sein Arbeitsverhältnis disponiert (27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552), das für die Annahme einer Verwirkung erforderliche Umstandsmoment erfüllt sein kann.

    Eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552; so auch Gaul/Niklas DB 2009, 452).

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2006 - 7 (6) Sa 777/06

    Betriebsübergang - aufschiebend bedingter Übergang des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Dezember 2006 - 7 (6) Sa 777/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 473/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07
    Hinweise des Senats: weitgehende Parallelsache zu Senat 2. April 2009 - 8 AZR 473/07 -.
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07
    Dabei ist, wie der Senat bereits zur Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsüberganges (27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -) ausgeführt hat, davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können.
  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 831/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

    a) Ein (späterer) Widerspruch gegen einen (Teil-)Betriebsübergang - wie vorliegend - ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht verzichtet oder dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber ausdrücklich zugestimmt hat (hM und st. Rspr. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - juris Rn. 22; 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - juris Rn. 23; 15. Februar 2007 - Rudkowski NZA 2010, 739, 740; Göpfert/Siegrist, ArbR Aktuell 2010, 107; offengelassen: BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.18).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.19, 21; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - juris Rn. 27; 17.Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn. 31 ff.; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - juris Rn. 26, 30).

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 911/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

    Ein (späterer) Widerspruch gegen einen (Teil-)Betriebsübergang - wie vorliegend - ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht verzichtet oder dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber ausdrücklich zugestimmt hat (hM und st. Rspr. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - juris Rn. 22; 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - juris Rn. 23; 15. Februar 2007 - Rudkowski NZA 2010, 739, 740; Göpfert/Siegrist, ArbR Aktuell 2010, 107; offengelassen: BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.18).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.19, 21; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - juris Rn. 27; 17.Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn. 31 ff.; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - juris Rn. 26, 30).

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

    Ein (späterer) Widerspruch gegen einen (Teil-)Betriebsübergang - wie vorliegend - ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht verzichtet oder dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber ausdrücklich zugestimmt hat (hM und st. Rspr. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - juris Rn. 22; 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - juris Rn. 23; 15. Februar 2007 - Rudkowski NZA 2010, 739, 740; Göpfert/Siegrist, ArbR Aktuell 2010, 107; offengelassen: BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.18).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.19, 21; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - juris Rn. 27; 17.Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn. 31 ff.; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - juris Rn. 26, 30).

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2020 - 4 Sa 397/20

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - tarifvertragliches

    Auch kann den Klageparteien nicht entgegengehalten werden, nach Eröffnung der Eigeninsolvenz am 01.05.2019 den Widerspruch nicht unverzüglich erklärt zu haben; es ist nicht ersichtlich, dass die Verzögerung um gut fünf Wochen auf Seiten des Beklagten einen vertrauensbegründenden Umstand gebildet hätte, der sein Interesse an der Nichtausübung des Widerspruchsrechts das Interesse der Klageparteien an seiner Ausübung überwiegen ließe (vgl. dazu etwa BAG 02.04.2009 - 8 AZR 262/07, juris, Rn. 25 ff.).
  • ArbG Hagen, 09.02.2010 - 5 Ca 1286/09

    Betriebsübergang, Widerspruchsrecht, Verwirkung.

    Der zuständige 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verwirken kann (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 02.04.2009 - 8 AZR 262/07 -, NZA 2009, 1149, 1150 unter B. II. der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Abzustellen ist vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (so BAG, Urteil vom 02.04.2009 - 8 AZR 262/07 -, NZA 2009, 1149, 1150 unter B. II. 4. der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Dabei kann dem Kläger zugestanden werden, dass jedenfalls nach der Rechtsprechung des zuständigen 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts seine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit der D1 A1 GmbH + Co. KG ab dem 01.07.2002 allein noch keine Verwirkung des Widerspruchsrechts eines nicht ordnungsgemäß nach § 613 a Abs. 5 BGB unterrichteten Arbeitnehmers begründet (vgl. BAG, Urteil vom 02.04.2009 - 8 AZR 262/07 -, NZA 2009, 1149, 1150 unter B. II. 6. a) der Gründe mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 832/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

    Ein (späterer) Widerspruch gegen einen (Teil-)Betriebsübergang - wie vorliegend - ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht verzichtet oder dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber ausdrücklich zugestimmt hat (hM und st. Rspr. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - juris Rn. 22; 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - juris Rn. 23; 15. Februar 2007 - Rudkowski NZA 2010, 739, 740; Göpfert/Siegrist, ArbR Aktuell 2010, 107; offengelassen: BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.18).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.19, 21; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - juris Rn. 27; 17.Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn. 31 ff.; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - juris Rn. 26, 30).

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 835/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

    Ein (späterer) Widerspruch gegen einen (Teil-)Betriebsübergang - wie vorliegend - ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht verzichtet oder dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber ausdrücklich zugestimmt hat (hM und st. Rspr. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - juris Rn. 22; 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - juris Rn. 23; 15. Februar 2007 - Rudkowski NZA 2010, 739, 740; Göpfert/Siegrist, ArbR Aktuell 2010, 107; offengelassen: BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.18).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.19, 21; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - juris Rn. 27; 17.Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn. 31 ff.; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - juris Rn. 26, 30).

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 834/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

    Ein (späterer) Widerspruch gegen einen (Teil-)Betriebsübergang - wie vorliegend - ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht verzichtet oder dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber ausdrücklich zugestimmt hat (hM und st. Rspr. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - juris Rn. 22; 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - juris Rn. 23; 15. Februar 2007 - Rudkowski NZA 2010, 739, 740; Göpfert/Siegrist, ArbR Aktuell 2010, 107; offengelassen: BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.18).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.19, 21; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - juris Rn. 27; 17.Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn. 31 ff.; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - juris Rn. 26, 30).

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 830/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

    Ein (späterer) Widerspruch gegen einen (Teil-)Betriebsübergang - wie vorliegend - ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht verzichtet oder dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber ausdrücklich zugestimmt hat (hM und st. Rspr. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - juris Rn. 22; 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 - juris Rn. 23; 15. Februar 2007 - Rudkowski NZA 2010, 739, 740; Göpfert/Siegrist, ArbR Aktuell 2010, 107; offengelassen: BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.18).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG 20. April 2009 - 8 AZR 262/07 - juris Rn.19, 21; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - juris Rn. 27; 17.Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn. 31 ff.; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - juris Rn. 26, 30).

  • LAG Hamm, 19.07.2019 - 16 Sa 43/19

    Anforderungen an die Unterrichtung des Arbeitgebers über den Übergang des

    Der von einem Betriebsübergang betroffene Arbeitnehmer erlangt daher die Fortdauer seines Widerspruchsrechts sowohl durch Informationsfehler des einen wie des anderen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.04.2009 - 8 AZR 262/07 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - 5 Sa 2573/09

    Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen einen Betriebsübergang - Abschluss eines

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