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   BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79   

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BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79 (https://dejure.org/1982,18207)
BAG, Entscheidung vom 02.06.1982 - 2 AZR 747/79 (https://dejure.org/1982,18207)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 1982 - 2 AZR 747/79 (https://dejure.org/1982,18207)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
    2. Entgegen der Auffassungcfer Revision ist das Landesarbeitsgericht auch zutreffend davon ausgegangen, daß an einen angestellten Lehrer die gleichen Maßstäbe hinsichtlich Inhalt und Umfang der politischen Treuepflicht bzw. Verfassungstreue anzulegen sindwie an einen beamteten Lehrer (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 5- März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Nach der überein stimmenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verfolgt die DKP nach wie vor verfassungsfeindliche und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Ziele (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerwGE 47, 330, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Mitgliedschaft und die Aktivitäten des Klägers in der DKP, deren verfassungsfeindliche Zielsetzung ohne Rücksicht auf die Durchführung eines allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen förmlichen Parteiverbotsverfahrens (Art. 21 Abs. 2 GG) festgestellt werden kann (BVerfGE 39, 334; BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG vom 28. November 1980 - 2 C 27 AP Nr. 13 zu Art. 33 Abs. 2 GG), sind daher auch grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Eignung des Klägers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt als Lehrer zu begründen.

    Der Mitgliedschaft bzw. den Aktivitäten in einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation kommt insoweit die Wirkung eines Indizes für eine verfassungsfeindliche Einstellung des Bewerbers zu (BAG 28, 62 - aaO; BAG 33, 43-aaO und das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1039/79 -).

    Gerichtlicherseits kann sie deshalb auch nur daraufhin überprüft werden, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39, 334; BAG 33, 43 - aaO; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Im Einstellungsprozeß hat die Einstellungsbehörde jedoch zunächst die Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls nachzuweisen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334).

    Reine Lippenbekenntnisse reichen nicht aus ( BAG 33, 43).

    Das Oberschulamt Freiburg hat aufgrund der Bewerbung des Klägers keine erneute, und vor allem keine umfassende, die Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Prüfung der Eignung des Klägers vorgenommen (BAG 33, 43).Es hat weder die aufgrund der neuen sich aus der Bewerbung ergebenden Situation gebotene erneute Anhörung vorgenommen, wozu schon im Hinblick auf die zweijährige unbeanstandete Lehrtätigkeit des Klägers nach der Entlassungsverfügung hinreichend Anlaß bestanden hätte, noch die sonstigen Umstände berücksichtigt, wie etwa das bisherige untadelige Verhalten im Dienst, die guten fachlichen und pädagogischen Leistungen, die aktive Mitarbeit des Klägers in der Gewerkschaft und seine Toleranz einerseits und sein Eintreten für die Ziele der DKP, seine Kandidaturen auf der 14 -.

    Diese Mängel im Beurteilungsverfahren zwingen als Folge des der einstellenden Behörde zukommenden Beurteilungsspielraumes zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht, um der einstellenden Behörde Gelegenheit zu geben, unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Falles eine rechtsfehlerfreie, detaillierte und überprüfbare Beurteilung über die Eignung (Verfassungs treue) des Klägers, die sich sowohl über die belastenden als auch über die entlastenden Umstände ausspricht, vorzunehmen (BAG 33, 43; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Gegen eine Heranziehung und Verwertung der bisherigen Argumentation im Einstellungs prüfungsverfahren, insbesondere auch soweit sie in den verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen ihren Niederschlag gefunden haben, bestehen zwar keine Bedenken, dies ist sogar notwendig und erforderlich, gleichwohl macht sie eine umfassende, alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Überprüfung des Einstellungsbegehrens des Klägers durch das Oberschulamt nicht entbehrlich (BAG 33, 43).

  • BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 18/79

    Einstellungsbehörde - Einstellungsprozeß - Begründung der ablehnenden

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
    2. Entgegen der Auffassungcfer Revision ist das Landesarbeitsgericht auch zutreffend davon ausgegangen, daß an einen angestellten Lehrer die gleichen Maßstäbe hinsichtlich Inhalt und Umfang der politischen Treuepflicht bzw. Verfassungstreue anzulegen sindwie an einen beamteten Lehrer (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 5- März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Gerichtlicherseits kann sie deshalb auch nur daraufhin überprüft werden, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39, 334; BAG 33, 43 - aaO; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Im Einstellungsprozeß hat die Einstellungsbehörde jedoch zunächst die Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls nachzuweisen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334).

    entsprechend ihrer Beurteilung von der Eignung und der Verfassungstreue des Bewerbers überzeugt ist (BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; Urteil des Senats vom 29. Juli 1982, aaO).

    Diese Mängel im Beurteilungsverfahren zwingen als Folge des der einstellenden Behörde zukommenden Beurteilungsspielraumes zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht, um der einstellenden Behörde Gelegenheit zu geben, unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Falles eine rechtsfehlerfreie, detaillierte und überprüfbare Beurteilung über die Eignung (Verfassungs treue) des Klägers, die sich sowohl über die belastenden als auch über die entlastenden Umstände ausspricht, vorzunehmen (BAG 33, 43; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
    Ein Anspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst kann sich ausnahmsweise unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG ergeben, nämlich dann, wenn alle Voraussetzungen in der Person des Bewerbers für das erstrebte öffentliche Amt vorliegen und jede andere Entscheidung als die Einstellung dieses Bewerbers nach den Verhältnissen des Einzelfalles rechtswidrig oder sonst ermessensfehlerhaft wäre (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    2. Entgegen der Auffassungcfer Revision ist das Landesarbeitsgericht auch zutreffend davon ausgegangen, daß an einen angestellten Lehrer die gleichen Maßstäbe hinsichtlich Inhalt und Umfang der politischen Treuepflicht bzw. Verfassungstreue anzulegen sindwie an einen beamteten Lehrer (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 5- März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Nach der überein stimmenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verfolgt die DKP nach wie vor verfassungsfeindliche und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Ziele (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerwGE 47, 330, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Mitgliedschaft und die Aktivitäten des Klägers in der DKP, deren verfassungsfeindliche Zielsetzung ohne Rücksicht auf die Durchführung eines allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen förmlichen Parteiverbotsverfahrens (Art. 21 Abs. 2 GG) festgestellt werden kann (BVerfGE 39, 334; BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG vom 28. November 1980 - 2 C 27 AP Nr. 13 zu Art. 33 Abs. 2 GG), sind daher auch grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Eignung des Klägers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt als Lehrer zu begründen.

    Der Mitgliedschaft bzw. den Aktivitäten in einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation kommt insoweit die Wirkung eines Indizes für eine verfassungsfeindliche Einstellung des Bewerbers zu (BAG 28, 62 - aaO; BAG 33, 43-aaO und das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1039/79 -).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
    staatliche Herrschaftsordnung definiert wird (BVerfGE 39, 334) nicht zu vereinbaren.

    Die Mitgliedschaft und die Aktivitäten des Klägers in der DKP, deren verfassungsfeindliche Zielsetzung ohne Rücksicht auf die Durchführung eines allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen förmlichen Parteiverbotsverfahrens (Art. 21 Abs. 2 GG) festgestellt werden kann (BVerfGE 39, 334; BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG vom 28. November 1980 - 2 C 27 AP Nr. 13 zu Art. 33 Abs. 2 GG), sind daher auch grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Eignung des Klägers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt als Lehrer zu begründen.

    Gerichtlicherseits kann sie deshalb auch nur daraufhin überprüft werden, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39, 334; BAG 33, 43 - aaO; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Im Einstellungsprozeß hat die Einstellungsbehörde jedoch zunächst die Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls nachzuweisen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334).

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 512/79

    Politische Treuepflicht - Angestellter Lehranwärter - Übertragenes Amt

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
    Ein Anspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst kann sich ausnahmsweise unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG ergeben, nämlich dann, wenn alle Voraussetzungen in der Person des Bewerbers für das erstrebte öffentliche Amt vorliegen und jede andere Entscheidung als die Einstellung dieses Bewerbers nach den Verhältnissen des Einzelfalles rechtswidrig oder sonst ermessensfehlerhaft wäre (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn nur so ist er in der Lage, seinen Erziehungsauftrag in einem demokratischen Rechtsstaat wahrzunehmen (BAG aaO; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach der überein stimmenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verfolgt die DKP nach wie vor verfassungsfeindliche und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Ziele (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerwGE 47, 330, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
    Gerichtlicherseits kann sie deshalb auch nur daraufhin überprüft werden, ob die Einstellungsbehörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Bewertungsgrundsätze beachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder ob sie ihre Entscheidung in einem fehlerfreien Verfahren gebildet hat (BVerfGE 39, 334; BAG 33, 43 - aaO; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Im Einstellungsprozeß hat die Einstellungsbehörde jedoch zunächst die Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls nachzuweisen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334).

    Diese Mängel im Beurteilungsverfahren zwingen als Folge des der einstellenden Behörde zukommenden Beurteilungsspielraumes zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht, um der einstellenden Behörde Gelegenheit zu geben, unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Falles eine rechtsfehlerfreie, detaillierte und überprüfbare Beurteilung über die Eignung (Verfassungs treue) des Klägers, die sich sowohl über die belastenden als auch über die entlastenden Umstände ausspricht, vorzunehmen (BAG 33, 43; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
    Der Einstellungsbehörde steht bei der Prüfung, ob ein Bewerber geeignet ist und den Anforderungen an die politische Treuepflicht genügen wird, ein Beurteilungsspielraum zu, zumal nur sie die politische Entscheidung treffen kann, wie die aus der Einstellung des Bewerbers zu erwartenden Risiken für die auch von ihr zu wahrende verfassungsmäßige Ordnung unseres Staates einzuschätzen sind (BAG 34, 1 = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Im Einstellungsprozeß hat die Einstellungsbehörde jedoch zunächst die Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls nachzuweisen, die ihre Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an sich rechtfertigen können (BAG 33, 43; BAG 34, 1; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BVerfGE 39, 334).

  • EuGH - 1039/79 (anhängig)

    Lensi / Kommission

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
    Der Mitgliedschaft bzw. den Aktivitäten in einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation kommt insoweit die Wirkung eines Indizes für eine verfassungsfeindliche Einstellung des Bewerbers zu (BAG 28, 62 - aaO; BAG 33, 43-aaO und das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1039/79 -).
  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
    2. Entgegen der Auffassungcfer Revision ist das Landesarbeitsgericht auch zutreffend davon ausgegangen, daß an einen angestellten Lehrer die gleichen Maßstäbe hinsichtlich Inhalt und Umfang der politischen Treuepflicht bzw. Verfassungstreue anzulegen sindwie an einen beamteten Lehrer (BAG 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 5- März 1980 - 5 AZR 471/79 - AP Nr. 7 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 794/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Schulbehörde - Lehrereinstellung - Bewerbung -

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 747/79
    entsprechend ihrer Beurteilung von der Eignung und der Verfassungstreue des Bewerbers überzeugt ist (BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG; Urteil des Senats vom 29. Juli 1982, aaO).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 471/79

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Freiheitlich demokratische Grundordnung -

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

  • BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76

    Kündigung eines Lehrers - Wiedereinstellungsanspruch - Eignung - Befähigung -

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

    Es sei Sache des Klägers nachzuweisen, daß er die von der DKP verfolgten Ziele nicht teile und sein Verfassungsverständnis dem der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes entspreche (Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 AZR 747/79 -).
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