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   BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79   

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BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79 (https://dejure.org/1982,16028)
BAG, Entscheidung vom 02.06.1982 - 7 AZR 793/79 (https://dejure.org/1982,16028)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 (https://dejure.org/1982,16028)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
    Vielmehr kann die Üblichkeit im Arbeitsleben nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie nach Auffassung verständiger und verantwortungsbewußter Vertragspartner auch als berechtigt angesehen werden kann (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) , womit die anerkannte Typologie befristeter Verträge angesprochen ist (vgl. schon BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C der Gründe; s. auch Wiedemann/Palenberg, Anm. zu BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981, S. 2).

    können (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Es hat weiter hin nicht beachtet, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) unzulässig ist, es ohne feste, für die Beteiligten durchschaubare Regel dem Zufall zu überlassen, welcher Lektor auf Zeit und welcher Lektor auf Dauer angestellt wird.

    Sodann wird es zu beachten haben, daß ein sachlicher Grund für die Befristung des ArbeitsVerhältnisses eines Lektors insbesondere dann angenommen werden kann, wenn er aktualitätsbezogenen Unterricht in seiner Heimatsprache speziell hinsichtlich moderner Sprachentwicklung und unter Einbeziehung aktueller landeskundlicher Bezüge zu erteilen hat (BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 443/79 -, unveröffentlicht ; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) oder wenn die konkrete Stelle dem internationalen Austausch von Wissenschaftlern dient (vgl. BAG vom 19. August 1981 und vom 30. September 1981, aaO, sowie Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981, S. 7).

    Darüber hinaus kann die Tätigkeit eines Lektors im Einzelfall, nicht aber generell (vgl. Jobs/Bader, aaO), der weiteren Qualifizierung für eine inner- oder außeruniversitäre Teiltätigkeit dienen (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag $ BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 443/79 unveröffentlicht ; BAG vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
    In Anknüpfung an die Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts steht auch der erkennende Senat auf dem Standpunkt, daß in Prozessen der vorliegenden Art das beklagte Land als Arbeitgeber verklagt werden kann (vgl. das Urteil des Vierten Senats vom 2. Dezember 1981 - 4 AZR 301/79 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Entsprechend den Ausführungen des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Dezember 1981 (aaO) wird das Land hier durch den Rektor der Universität Freiburg vertreten und ist die "Universität Freiburg" mit diesem Namen zutreffend bezeichnet.

    Der Senat hat auf Seite 7 der Entscheidungsgründe unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2.Dezember 1981 - 4 AZR 301/79 - zur Richtigkeit des im vorliegenden Urteil enthaltenen Beklagten- Rubrums Stellung genommen.

  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77

    Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
    BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C der Gründe; BAG 31, 40, BAG 32, 85 und BAG 33, 26 = AP Nr. 46, 50 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie AP Nr. 40, 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und - 7 AZR 280/79 - AP Nr. 60 und 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und Urteile des Senats vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 -, - 7 AZR 467/79 - und - 7 AZR 789/78 - AP Nr. 63, 62 und 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, die beicen letztgenannten Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Vielmehr kann die Üblichkeit im Arbeitsleben nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie nach Auffassung verständiger und verantwortungsbewußter Vertragspartner auch als berechtigt angesehen werden kann (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) , womit die anerkannte Typologie befristeter Verträge angesprochen ist (vgl. schon BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C der Gründe; s. auch Wiedemann/Palenberg, Anm. zu BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981, S. 2).

    Satz 3 und des § 12 Abs. 1 Satz 3 des baden-württembergischen Hochschulgesetzes in der zitierten Fassung schon deswegen nicht geeignet, eine Befristung des Lektorenvertrages zu rechtferftigen, da diese Vorschriften nur allgemein davon sprechen, daß es Aufgabe der Hochschulen sei, wissenschaftlichen Nachwuchs heranzubilden und sich der wissenschaftlichen Fortbildung anzunehmen (vgl. BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
    BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C der Gründe; BAG 31, 40, BAG 32, 85 und BAG 33, 26 = AP Nr. 46, 50 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie AP Nr. 40, 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und - 7 AZR 280/79 - AP Nr. 60 und 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und Urteile des Senats vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 -, - 7 AZR 467/79 - und - 7 AZR 789/78 - AP Nr. 63, 62 und 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, die beicen letztgenannten Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Wie die Revision durchgreifend rügt, hat das Landesarbeitsgericht insoweit verkannt, daß für die Prüfung, ob ein sachlicher Grund für die Befristung vorlag, ausschließlich auf den Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrages abzustellen ist (BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und AP Nr. 37, 39 und 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) .

    Schließlich hat das Landesarbeitsgericht verkannt, daß die sachliche Berechtigung der Befristung auch hinsichtlich der gewählten Zeitdauer gegeben sein muß (BAG 32, 85 und BAG 33, 26 = AP Nr. 50 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 368/81

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Lektor an einer Hochschule

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) mit Recht darauf hingewiesen, daß es von dem jeweiligen konkreten Aufgabenbereich eines im Hochschulbereich beschäftigten Lektors abhängt, ob eine befristete Anstellung sachlich gerechtfertigt ist.

    Darüber hinaus kann die Tätigkeit eines Lektors im Einzelfall, nicht aber generell (vgl. Jobs/Bader, aaO), der weiteren Qualifizierung für eine inner- oder außeruniversitäre Teiltätigkeit dienen (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag $ BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 443/79 unveröffentlicht ; BAG vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
    BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C der Gründe; BAG 31, 40, BAG 32, 85 und BAG 33, 26 = AP Nr. 46, 50 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie AP Nr. 40, 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und - 7 AZR 280/79 - AP Nr. 60 und 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und Urteile des Senats vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 -, - 7 AZR 467/79 - und - 7 AZR 789/78 - AP Nr. 63, 62 und 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, die beicen letztgenannten Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Sodann wird es zu beachten haben, daß ein sachlicher Grund für die Befristung des ArbeitsVerhältnisses eines Lektors insbesondere dann angenommen werden kann, wenn er aktualitätsbezogenen Unterricht in seiner Heimatsprache speziell hinsichtlich moderner Sprachentwicklung und unter Einbeziehung aktueller landeskundlicher Bezüge zu erteilen hat (BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 443/79 -, unveröffentlicht ; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) oder wenn die konkrete Stelle dem internationalen Austausch von Wissenschaftlern dient (vgl. BAG vom 19. August 1981 und vom 30. September 1981, aaO, sowie Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981, S. 7).

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 443/79
    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
    Sodann wird es zu beachten haben, daß ein sachlicher Grund für die Befristung des ArbeitsVerhältnisses eines Lektors insbesondere dann angenommen werden kann, wenn er aktualitätsbezogenen Unterricht in seiner Heimatsprache speziell hinsichtlich moderner Sprachentwicklung und unter Einbeziehung aktueller landeskundlicher Bezüge zu erteilen hat (BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 443/79 -, unveröffentlicht ; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) oder wenn die konkrete Stelle dem internationalen Austausch von Wissenschaftlern dient (vgl. BAG vom 19. August 1981 und vom 30. September 1981, aaO, sowie Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981, S. 7).

    Darüber hinaus kann die Tätigkeit eines Lektors im Einzelfall, nicht aber generell (vgl. Jobs/Bader, aaO), der weiteren Qualifizierung für eine inner- oder außeruniversitäre Teiltätigkeit dienen (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag $ BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 443/79 unveröffentlicht ; BAG vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79

    Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter -

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
    Eine nachprüfbare Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (vgl. BAG AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 2 b der Gründe, BAG AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe und Urteil des Senats vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zur Veröff. in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) .

    BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C der Gründe; BAG 31, 40, BAG 32, 85 und BAG 33, 26 = AP Nr. 46, 50 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie AP Nr. 40, 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und - 7 AZR 280/79 - AP Nr. 60 und 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und Urteile des Senats vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 -, - 7 AZR 467/79 - und - 7 AZR 789/78 - AP Nr. 63, 62 und 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, die beicen letztgenannten Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
    Die befristeten Verträge müssen also ihre sachliche Rechtfertigung so in sich tragen, daß sie die Kündigungsvor - Schriften nicht beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 10.

    Vielmehr kann die Üblichkeit im Arbeitsleben nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie nach Auffassung verständiger und verantwortungsbewußter Vertragspartner auch als berechtigt angesehen werden kann (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) , womit die anerkannte Typologie befristeter Verträge angesprochen ist (vgl. schon BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C der Gründe; s. auch Wiedemann/Palenberg, Anm. zu BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981, S. 2).

  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54

    Sparkassenangestellter - Dienstvertrag - Schuldhafte Verletzung -

    Auszug aus BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
    Klageänderungen oder Klageerweiterungen gemäß § 264 Nr. 3 ZPO sind in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht möglich (BAG 4, 149, 132 = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; BAG AP Nr. 17 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT; BAG 27, 152 = AP Nr. 4 zu Nr. 3 Beihilfevorschriften; BGHZ 26, 31, 37 f. und 28, 131, 137 sowie BGH LM Nr. 5 zu § 146 KO; vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 40. Aufl., § 561 Anm. 2 C und Thomas/Putzo, ZPO, II. Aufl., § 561 Anm. 2, beide mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.05.1975 - 4 AZR 375/74

    Beihilfe: Höchstpersönlichkeit des Anspruchs, Unzulässigkeit einer Klageänderung

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79

    Befristung des Arbeitsverhältnisses - Vertretung

  • BAG, 04.05.1977 - 4 AZR 755/75

    Eingruppierung eines Arbeitsschutzsteigers und stellvertretenden Leiters der

  • BAG, 25.01.1973 - 2 AZR 158/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rundfunkanstalt - Reporter - Interviewer -

  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79

    Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

  • BGH, 07.11.1957 - II ZR 280/55

    Aufrechnung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit

  • BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65

    Ruhegeldzusage - Einzelhandelskaufmann - Haftung des Arbeitgebers - Mangelnde

  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrkraft - Öffentliche Schule - Sachliche Gründe -

  • BAG, 12.08.1954 - 2 AZR 182/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz

  • BAG, 02.12.1965 - 2 AZR 91/65

    Befristung - Unkündbarkeit

  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit -

  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 1134/79

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisss zum Land Baden-Württemberg - Prozessuale

    Im übrigen befindet sich der Senat mit seiner rechtlichen Beurteilung in Übereinstimmung mit dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 -).

    Zum anderen kann, wie der Siebte Senat in seinem Urteil vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 - im einzelnen ausgeführt hat, der Universität Freiburg, wenn sie als Arbeitgeber und beklagte Partei in Anspruch genommen worden ist, nicht das Recht genommen werden, sich in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren im eigenen Namen einzulassen und ihre Rechte zu wahren.

  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 50/80
    II. Das beklagte Land ist die richtige Beklagte (vgl. das beiden Parteien bekannte Urteil des Senats vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 unveröffentlicht).

    Zwar ist mit dem beklagten Land und dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Befristung des Anstellungsvertrages eines Lektors an einer Universität oder Hochschule im Hinblick auf Fort- oder Weiterbildung, akademischen Austausch und Aktualitätsbezug möglich ist (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteile des Senats vom 19- August 1981 - 7 AZR 280/79 aaO, sowie vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 unveröffentlicht; Urteile des Zweiten Senats vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) .

    Das Landesarbeitsgericht hat ferner nicht beachtet, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag.; Ur teil des Zweiten Senats vom 13 Mai 1982, aaO, Leitsatz 2; Ur teil des Senats vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 -, unveröffentlicht) unzulässig ist, es ohne feste, für die Beteiligten durchschaubare Regel dem Zufall zu überlassen, welcher Lektor auf Zeit und welcher Lektor auf Dauer eingestellt wird.

  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 91/80

    Befristungsgründe im Arbeitsverhältnis

    Das beklagte Land ist der richtige Beklagte (vgl. das beiden Parteien bekannte Urteil des Senats vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 unveröffentlicht).

    Zwar ist mit dem beklagten Land und dem Landesarbeitsgericht von dem Grundsatz auszugehen, daß die Befristung des Anstellungsvertrages eines Lektors an einer Universität oder Hochschule im Hinblick auf Fort- oder Weiterbildung, akademischen Austausch und Aktualitätsbezug möglich ist (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 -, aaO, sowie vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 unveröffentlicht; Urteile des Zweiten Senats vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) .

  • BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81

    Befristete Arbeitsverträge mit Lektoren an Hochschulen

    Zwar ist mit dem beklagten Land und dem Landesarbeitsgericht von dem Grundsatz auszugehen, daß die Befristung des Anstellungsvertrages eines Lektors - sie ist als bloße Möglichkeit vorgesehen in § 55 Abs. 2 HochSchG - an einer Universität oder Hochschule im Hinblick auf Fort- und Weiterbildung, akademischen Austausch und Aktualitätsbezug möglich ist (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 36, 178 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie Urteil des Senats vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 - unveröff.; Urteile des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 312/82
    1. Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, das beklagte Land sei der richtige Beklagte (vgl. BAG 37, 155, 158 f. = AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 - und 7. September 1983 - 7 AZR 233/82 beide unveröffentlicht) und werde nicht durch die Pä dagogische Hochschule, sondern durch das Ministerium für Wissen schaft und Kunst vertreten (vgl. das insoweit nicht veröffentlichte Senatsurteil vom 29. September 1982 - 7 AZR 91/80 - AP Nr. 69 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter II 1 der Gründe).
  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 233/82
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht mehrmals entschieden (Urteil vom 2 9 - Juli 1981 - 4 AZR 34/79 - unveröffentlicht; BAG 37, 155 = AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 unveröffentlicht).
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