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   BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08   

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https://dejure.org/2010,4597
BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08 (https://dejure.org/2010,4597)
BAG, Entscheidung vom 02.06.2010 - 7 AZR 946/08 (https://dejure.org/2010,4597)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 (https://dejure.org/2010,4597)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG - Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung

  • openjur.de

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs 1 S 1 AÜG; Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung; Fremdpersonal in Schulen

  • Bundesarbeitsgericht

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs 1 S 1 AÜG - Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung - Fremdpersonal in Schulen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 17 S 1 TzBfG, § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG
    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs 1 S 1 AÜG - Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung - Fremdpersonal in Schulen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung; Anwendbarkeit von § 10 Abs. 1 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

  • Betriebs-Berater

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG

  • hensche.de

    Arbeitnehmerüberlassung

  • bag-urteil.com

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs 1 S 1 AÜG - Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung - Fremdpersonal in Schulen

  • rewis.io

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs 1 S 1 AÜG - Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung - Fremdpersonal in Schulen

  • ra.de
  • rewis.io

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs 1 S 1 AÜG - Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung - Fremdpersonal in Schulen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung; Unanwendbarkeit von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG [Gestellung einer Lehrkraft]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Keine Fiktion eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 AÜG bei fehlender Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalgestellung durch einen gemeinnützigen Verein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 351
  • BB 2010, 2691
  • DB 2011, 479
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08
    Damit der Arbeitnehmer in diesem Fall überhaupt in einem Arbeitsverhältnis steht, fingiert § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein solches zum Entleiher (vgl. BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III 2 der Gründe, BAGE 95, 165) .

    Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann weder mit § 1 Abs. 2 AÜG noch mit einer entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet werden (ausführlich: BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe mwN, BAGE 95, 165).

    Die Entscheidung des Gesetzgebers zu einem solchen Eingriff muss im Gesetz einen hinreichenden Ausdruck finden (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III 1 a der Gründe, BAGE 95, 165).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - zu B II 2 c aa der Gründe, EzA AÜG § 14 Nr. 5 mwN).

    Dabei kann zugunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Gestellung um Arbeitnehmerüberlassung iSd. AÜG handelte (vgl. dazu etwa BAG 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, EzA AÜG § 14 Nr. 5) .

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 19.04.2007 - 9 Ca 9381/06
    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 19. April 2007 - 9 Ca 9381/06 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat:.
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08
    An einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt es, wenn die Überlassung lediglich gegen Erstattung der Personalkosten erfolgen soll und dem Verleiher dadurch auch mittelbar keine wirtschaftlichen Vorteile erwachsen (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B II 4 b bb (2) der Gründe, BAGE 113, 218; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 43).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08
    An einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt es, wenn die Überlassung lediglich gegen Erstattung der Personalkosten erfolgen soll und dem Verleiher dadurch auch mittelbar keine wirtschaftlichen Vorteile erwachsen (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B II 4 b bb (2) der Gründe, BAGE 113, 218; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 43).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 6 B 2.08

    Berufsbetreuer, Freier Beruf, Gewerbe, Gewerbeanzeige.

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08
    (2) Systematische Erwägungen sprechen dafür, den Begriff der Gewerbsmäßigkeit ebenso wie im Gewerberecht zu verstehen, in dem die Gewinnerzielungsabsicht notwendige Voraussetzung für den Betrieb eines Gewerbes iSd. Gewerbeordnung ist (vgl. etwa BVerwG 11. März 2008 - 6 B 2/08 - Rn. 5 mwN, NJW 2008, 1974) .
  • LAG Bremen, 11.06.2008 - 2 Sa 111/07
    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 11. Juni 2008 - 2 Sa 111/07 - aufgehoben.
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Zu den Kosten gehörten nicht nur die Kosten der Beschäftigung als Leiharbeitnehmer selbst, sondern auch die Verwaltungskosten, die beim Verleiher für die Arbeitnehmerüberlassung anfielen (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 35; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 19) .
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Die Entscheidung des Gesetzgebers zu einem solchen Eingriff muss im Gesetz einen hinreichenden Ausdruck finden (vgl. BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 33; 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III 1 a der Gründe, BAGE 95, 165) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Anderenfalls würde der Arbeitnehmer in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehen (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 30, AP AÜG § 10 Nr. 22 = EzA AÜG § 10 Nr. 13) .

    Selbst wenn dies der Fall sein sollte, wäre dadurch nicht etwa ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zustande gekommen (vgl. dazu auch BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 33, AP AÜG § 10 Nr. 22 = EzA AÜG § 10 Nr. 13) .

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