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   BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20   

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BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20 (https://dejure.org/2021,15027)
BAG, Entscheidung vom 02.06.2021 - 4 AZR 387/20 (https://dejure.org/2021,15027)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 (https://dejure.org/2021,15027)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische Vertragsbestimmung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unklarheitenregel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische Vertragsbestimmung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unklarheitenregel

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Keine rechtsgestaltende Wirkung bei Eingruppierung durch Tarifautomatik; Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB bei Vergütungsregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Auslegung einer Vertragsklausel; Auslegung arbeitsvertraglicher Regelungen im ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische Vertragsbestimmung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unklarheitenregel

  • Betriebs-Berater

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische Vertragsbestimmung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unklarheitenregel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierungsrecht; Vertragsrecht - Eingruppierung; Tarifautomatik; konstitutive oder deklaratorische Vertragsbestimmung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unklarheitenregel

  • rechtsportal.de

    Eingruppierungsrecht; Vertragsrecht - Eingruppierung; Tarifautomatik; konstitutive oder deklaratorische Vertragsbestimmung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unklarheitenregel

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische Vertragsbestimmung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unklarheitenregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die im Arbeitsvertrag benannte Vergütungsgruppe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1346
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 379/15

    Eingruppierung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit - EntgeltordnungTV-L

    Auszug aus BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20
    Bei dem Merkmal "langjährige praktische Erfahrung" handelt es sich um eine rein personenbezogene Anforderung (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 163/08 - Rn. 13 mwN) , die der jeweilige Beschäftigte nach mindestens dreijähriger Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit erfüllt (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 29 mwN; so schon 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 - zu III der Gründe, BAGE 25, 371) .

    (a) Der Kläger ist technischer Beschäftigter mit technischer Ausbildung iSd. Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 21 BAT bzw. der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 TV-L (vgl. zu diesem Tätigkeitsmerkmal BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 17 mwN) .

    Bei der Langjährigkeit kann grundsätzlich auf einen Zeitraum von (mindestens) drei Jahren abgestellt werden (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 29; so schon 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 - zu III der Gründe, BAGE 25, 371) .

    Diese Rechtsprechung ist auf die Regelung Teil II Abschnitt 22 der TV-L EntgeltO übertragbar (vgl. BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Auszug aus BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20
    Die Überleitung erfolgte jedoch unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit (§ 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder; vgl. zur Frage, wann im Tarifsinn von einer veränderten Tätigkeit auszugehen ist BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 20 f. mwN) .

    Eine Tätigkeitsänderung im Tarifsinn (dazu BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 20 f. mwN) ist damit nicht verbunden.

    (1) Im Hinblick auf die Bestimmung der Arbeitsvorgänge nach § 22 Abs. 2 BAT bzw. nach § 12 Abs. 1 TV-L (vgl. umfassend dazu zuletzt BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 27 ff. mwN) kann dahinstehen, ob sich die vom Kläger auszuübende Tätigkeit - wie das Landesarbeitsgericht annimmt - in sechs Arbeitsvorgänge gliedert oder ob die in der Stellenbeschreibung genannten Tätigkeiten nicht teilweise zusammenzufassen sind, da sie einem einheitlichen Arbeitsergebnis dienen.

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17

    Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche

    Auszug aus BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20
    Soll einem Teil des Inhalts keine rechtsgeschäftliche Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung handeln, muss dies im Vertrag deutlich zum Ausdruck kommen (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 26; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 13; ausf. 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 12 mwN, BAGE 146, 29) .

    Allerdings muss auch der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes als Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen das von ihm Gewollte - wenn es zulasten des Arbeitnehmers gelten soll - im Vertrag hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 13) .

    Nimmt der Arbeitnehmer diesen Antrag an, ist die Entgeltgruppe damit vertraglich - "konstitutiv" - festgelegt (vgl. zu solchen Fallgestaltungen BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 13 ff.; 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 13 ff., 16 mwN, BAGE 146, 29) .

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20
    Soll einem Teil des Inhalts keine rechtsgeschäftliche Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung handeln, muss dies im Vertrag deutlich zum Ausdruck kommen (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 26; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 13; ausf. 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 12 mwN, BAGE 146, 29) .

    (b) Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes kann jedoch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände regelmäßig nicht davon ausgehen, ihm solle allein aufgrund der Nennung einer Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag, wie sie von § 12 Abs. 2 TV-L (ebenso von § 12 Abs. 3 TVöD, zuvor schon § 22 Abs. 3 BAT) vorgeschrieben ist, ein eigenständiger, von den tariflichen Eingruppierungsbestimmungen oder anderen in Bezug genommenen Eingruppierungsregelungen unabhängiger Anspruch auf eine Vergütung nach der genannten Entgeltgruppe zustehen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 146, 29) .

    Nimmt der Arbeitnehmer diesen Antrag an, ist die Entgeltgruppe damit vertraglich - "konstitutiv" - festgelegt (vgl. zu solchen Fallgestaltungen BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 13 ff.; 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 13 ff., 16 mwN, BAGE 146, 29) .

  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20
    Bei dem Merkmal "langjährige praktische Erfahrung" handelt es sich um eine rein personenbezogene Anforderung (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 163/08 - Rn. 13 mwN) , die der jeweilige Beschäftigte nach mindestens dreijähriger Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit erfüllt (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 29 mwN; so schon 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 - zu III der Gründe, BAGE 25, 371) .

    Bei der Langjährigkeit kann grundsätzlich auf einen Zeitraum von (mindestens) drei Jahren abgestellt werden (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 29; so schon 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 - zu III der Gründe, BAGE 25, 371) .

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 528/19

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - konstitutive Regelung - Tarifwechselklausel

    Auszug aus BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20
    Seine Auslegung durch das Landesarbeitsgericht ist - entgegen der Auffassung der Prozessbevollmächtigten des beklagten Landes - in der Revisionsinstanz voll überprüfbar (st. Rspr., zuletzt zB BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 12 mwN; BGH 5. November 2020 - III ZR 156/19 - Rn. 13 mwN) .

    Soll einem Teil des Inhalts keine rechtsgeschäftliche Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung handeln, muss dies im Vertrag deutlich zum Ausdruck kommen (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 26; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 13; ausf. 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 12 mwN, BAGE 146, 29) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20
    a) Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts um einen Formularvertrag iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, der nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Grundsätzen auszulegen ist (vgl. hierzu BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) .

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (st. Rspr., zuletzt zB BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 33; 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 26; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) .

  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Auszug aus BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (st. Rspr., zuletzt zB BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 33; 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 26; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) .

    Dabei genügt die entfernte Möglichkeit, auch zu einem anderen Auslegungsergebnis zu kommen, für die Anwendung von § 305c Abs. 2 BGB allerdings nicht (st. Rspr., zuletzt zB BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 26; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 26, BAGE 160, 296) .

  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 41/20

    Überleitung aus der sog. großen EG 9 TVöD in die neue EGO TVöD (VKA)

    Auszug aus BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20
    Auch bei unveränderter Tätigkeit könnte die Tarifautomatik danach bei Erreichen einer geforderten Tätigkeits- oder Berufsausübungszeit wieder in Kraft gesetzt werden, wenn sich eine höhere Vergütung ergibt (vgl. zur grundsätzlichen Außerkraftsetzung der Tarifautomatik im Zusammenhang mit der Überleitung zB BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 24; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 21) .
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

    Auszug aus BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20
    Dies unterscheidet den vorliegenden - typischen - Fall (vgl. zur umfassenden Reichweite der Tätigkeitsmerkmale zB BAG 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 - Rn. 18) von den Konstellationen, in denen zum Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung die in Bezug genommenen tariflichen Regelungswerke keine Eingruppierungsbestimmungen für die arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit enthalten, aus denen sich die zutreffende Vergütung ermitteln ließe.
  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 270/12

    Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte

  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 494/15

    Überleitung in DRK-Reformtarifvertrag

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 163/08

    Fallübergreifender Bewährungsaufstieg

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters in der Fachrichtung Bauingenieurwesen -

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 620/05

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Versuchslabor einer Universität

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14

    Änderungskündigung - Selbstwiderspruch

  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17

    Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 214/09

    Tätigkeitsaufstieg und Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10

    Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

  • BAG, 18.02.2014 - 9 AZR 821/12

    Altersteilzeit - Bonusanspruch - Auslegung von AGB

  • LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20

    Eingruppierung - Eingruppierungsautomatik - konstitutive Vereinbarung

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 637/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität -

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • BGH, 05.11.2020 - III ZR 156/19

    Arbeitnehmerüberlassung, Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

    Wissenserklärung zu verstehen ist oder als Willenserklärung (vgl. BAG 12. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 14; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17; 18. Februar 2014 - 9 AZR 821/12 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr., zB BAG 16. Juni 2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 44 mwN; 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 15) .
  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen

    Damit greift die dem Kläger als Vertragspartner günstigere Auslegung, also diejenige, die der Klage zum Erfolg verhilft (vgl. zuletzt BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 16; 17. April 2013 - 10 AZR 281/12 - Rn. 13 ff.) .

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr., zB BAG 16. Juni 2021 - 10 AZR 31/20 - Rn. 44 mwN; 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 15) .

  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    Damit handelt es sich nicht um die rein deklaratorische Wiedergabe eines Normtextes ohne besonderen Regelungscharakter, sondern um eine Vereinbarung mit rechtsgeschäftlicher Wirkung (vgl. BGH 26. April 2017 - VIII ZR 233/15 - Rn. 20; zum Arbeitsvertrag BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 23 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 10.06.2022 - 6 Sa 1118/21

    Soziale Auswahl; Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Festlegung eines

    Dabei genügt die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Auslegungsergebnis zu kommen, für die Anwendung des § 305c Abs. 2 BGB allerdings nicht (BAG v. 02.06.2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 15).

    Vielmehr müssen nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen und keines der Ergebnisse den klaren Vorzug verdienen (BAG v. 02.06.2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 15).

    Dem entspricht es, dass bei einem Arbeitsvertrag grundsätzlich von übereinstimmenden Willenserklärungen hinsichtlich des gesamten Vertragsinhalts auszugehen ist (vgl. etwa BAG v. 02.06.2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 23 m.w.N.).

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

    Seine Auslegung durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz voll überprüfbar (st. Rspr., BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 13) .

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweiligen anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (st. Rspr., zuletzt zB BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 14; 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 33, BAGE 173, 269) .

  • BAG, 05.07.2023 - 4 AZR 289/22

    Eingruppierung - Überleitung in die neue Entgeltordnung - Antragserfordernis -

    Die Bewertung durch den Arbeitgeber ist ein bloßer Akt der Rechtsanwendung, dem keine rechtsgestaltende Wirkung zukommt (BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 12; 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 26, BAGE 173, 1; 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - Rn. 22, BAGE 154, 83) .
  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen -

    (2) Bei Aufbaufallgruppen ist zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die Merkmale der darauf aufbauenden höheren Fallgruppen vorliegen (BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 46) .
  • BAG, 17.11.2021 - 4 AZR 77/21

    Höhergruppierungsantrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund - Geltendmachung von

    In einem Rechtsstreit über die zutreffende Eingruppierung ist stets zumindest eine pauschale, summarische Prüfung hinsichtlich der tariflichen Anforderungen durch das Gericht erforderlich (st. Rspr. vgl. hierzu BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 36; 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - zu III 2 der Gründe, BAGE 29, 364) .
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 459/21

    "Korrigierende Höhergruppierung" - Stufenlaufzeit

    Aufgrund der Tarifautomatik der Eingruppierung (§ 12 TVöD-AT [VKA] iVm. Anlage 1 - Entgeltordnung [VKA]) befand sich der Beschäftigte vielmehr eingruppierungsrechtlich schon seit dem Zeitpunkt, in dem die tariflichen Eingruppierungsmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllt waren, in der höheren Entgeltgruppe und hat daher in dieser seitdem durchgehend Berufserfahrung erworben (zur Tarifautomatik vgl. BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 387/20 - Rn. 12) .
  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 290/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

  • ArbG Hamm, 08.03.2022 - 1 Ca 314/21

    Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes

  • ArbG Stuttgart, 04.05.2022 - 4 Ca 6736/21

    Tarifliche Ausschlussfristen - Vorsatzhaftung - Globalverweisung - AGB -

  • LAG München, 27.10.2022 - 5 Sa 221/22

    Auslegung von AGB, Einbeziehung von Tarifverträgen

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2022 - 6 Sa 212/22

    Tarifliche Eingruppierung

  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2022 - 1 Sa 39/21

    Aussetzung wegen eines Vorabentscheidungsersuchens

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 5 Sa 40/22

    Tarifvertragliche Stufenzuordnung - Kappung von Vorbeschäftigungszeiten in

  • ArbG München, 18.03.2022 - 23 Ca 9984/21

    Unbegründeter Anspruch auf Zahlung eines "13. Monatsgehalts"

  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 1 Sa 6/22

    Zulässigkeit einer Klageänderung; Zwischenfeststellungsklage im Zivilprozess;

  • LAG Sachsen, 22.03.2022 - 3 Sa 377/20

    Tarifliche Entgeltgruppenzulage - angestellte Grundschulrektorin - Stellenhebung

  • KAG Augsburg, 29.03.2023 - 2 MV 23/22
  • ArbG München, 29.03.2022 - 20 Ca 11062/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer,

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