Rechtsprechung
   BAG, 02.08.1971 - 3 AZR 121/71   

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https://dejure.org/1971,969
BAG, 02.08.1971 - 3 AZR 121/71 (https://dejure.org/1971,969)
BAG, Entscheidung vom 02.08.1971 - 3 AZR 121/71 (https://dejure.org/1971,969)
BAG, Entscheidung vom 02. August 1971 - 3 AZR 121/71 (https://dejure.org/1971,969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Beurlaubung - Probezeit - Wettbewerbsverbot

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verbindlichkeit eines Wettbewerbsverbotes auch bei Ausscheiden während der Probezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1971, 2166
  • DB 1971, 2217
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 126/70

    Auflösungsverschulden - Probearbeitsverhältnis - Wettbewerbsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 02.08.1971 - 3 AZR 121/71
    Das hat der Senat bereits zweimal ausgesprochen (BAG AP Nr. 25 zu § 74 HGB [zu I 2a der Gründe] und Urt. vom 10.5.1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB [zu II 1 der Gründe]).

    nach der ständigen Rechtspr. des Senats verwehrt; sich auf das Fehlen des berechtigten Interesses zu berufen (BAG 20, 162 [170] - AP = Nr. 21 zu § 74 HGB [zu IV, 2]; HAG AP Nr. 3 zu § 74a HGB [zu 2] und das Urt. vom 10.5.1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB [zu II 2b der Gründe]).

    berechtigt war und den Angestellten darauf hingewiesen hat (ständige Rechtspr., vgl. BAG AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 75 HGB; BAG 20, 162 [171ff.] = AP Nr. 21 zu § 74 HGB [zu V] und das Urt. des Senats vom 10.5. 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB [zu II 2c der Gründe]).

  • BAG, 06.02.1964 - 5 AZR 93/63

    Fortzahlung - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 02.08.1971 - 3 AZR 121/71
    Wird ein Arbeitnehmer nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufes der Kündigungsfrist unter Fortzahlung seiner Bezüge beurlaubt, so muß er sich während dieses Zeitraumes anderweitig erzielten Arbeitsverdienst anrechnen lassen, falls die Anrechnung nicht durch Vereinbarung der Parteien ausgeschlossen ist (Bestätigung von BAG 15, 258 = AP Nr. 24 zu § 615 BGB).

    Der Kl. mußte sich jedoch nach § 615 Satz 2 BGB den anderweitig erzielten Arbeitsverdienst anrechnen lassen, falls die Anrechnung nicht durch Vereinbarung der Parteien ausgeschlossen war (BAG 15, 258 = AP Nr. 24 zu § 615 BGB).

  • BAG, 18.11.1967 - 3 AZR 471/66

    Karenzentschädigung - Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsbeschränkung -

    Auszug aus BAG, 02.08.1971 - 3 AZR 121/71
    nach der ständigen Rechtspr. des Senats verwehrt; sich auf das Fehlen des berechtigten Interesses zu berufen (BAG 20, 162 [170] - AP = Nr. 21 zu § 74 HGB [zu IV, 2]; HAG AP Nr. 3 zu § 74a HGB [zu 2] und das Urt. vom 10.5.1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB [zu II 2b der Gründe]).

    berechtigt war und den Angestellten darauf hingewiesen hat (ständige Rechtspr., vgl. BAG AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 75 HGB; BAG 20, 162 [171ff.] = AP Nr. 21 zu § 74 HGB [zu V] und das Urt. des Senats vom 10.5. 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB [zu II 2c der Gründe]).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    a) Die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und auch nicht unüblich (BAG 13. Juli 2005 - 10 AZR 532/04 - AP HGB § 74 Nr. 78).

    Auf die Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots auf Grund eines fehlenden geschäftlichen Interesses hätte sich nach § 75d Satz 1 HGB nur die Klägerin mit Erfolg berufen können (BAG 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17).

  • BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04

    Wettbewerbsverbot - aufschiebende Bedingung

    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP HGB § 74 Nr. 25 = EzA HGB § 74 Nr. 11; 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP BGB § 628 Nr. 6 = EzA BGB § 628 Nr. 1; 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP BGB § 615 Nr. 25 = EzA BGB § 615 Nr. 17; 27. April 1982 - 3 AZR 814/79 - BAGE 38, 318) und entspricht der Interessenlage des Arbeitgebers, wenn der mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beabsichtigte Schutz von Betriebsgeheimnissen gegen eine Auswertung durch die Konkurrenz nicht bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern erst durch die Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers während einer (ggf. unterschiedlich langen) Einarbeitungszeit erforderlich wird.
  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß ein Wettbewerbsverbot bereits während des Probearbeitsverhältnisses abgeschlossen werden kann, daß es aber möglich ist, seine Wirksamkeit auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit hinauszuschieben (BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 2. August 1971 - 3 AZR 121/71 - AP Nr. 25 zu § 615 BGB, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 13.07.1992 - 17 Sa 1824/91

    Tariflohnerhöhung; Tarifvertrag; Lohnerhöhung; Mietzuschuß; Urlaubsgeld;

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  • LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 1476/97

    Bestehenbleiben einer Verpflichtung zur Arbeitsleistung trotz vorliegender

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