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   BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15   

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BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15 (https://dejure.org/2017,27318)
BAG, Entscheidung vom 02.08.2017 - 7 AZR 602/15 (https://dejure.org/2017,27318)
BAG, Entscheidung vom 02. August 2017 - 7 AZR 602/15 (https://dejure.org/2017,27318)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit

  • IWW

    § 110 Abs. 1 ArbGG, § ... 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, § 110 ArbGG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 315 BGB, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 14 TzBfG, § 22 Abs. 1 TzBfG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 4 Satz 2 KSchG, § 16 Satz 1 TzBfG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 3 GG, Richtlinie 1999/70/EG, § 14 Abs. 2 TzBfG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 101 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 117 BGB

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Schiedsspruchs durch Aufhebungsklage; Laufzeit und Befristungen der Arbeitsverhältnisse von Bühnenbeschäftigten nach dem Normalvertrag Bühne; Befristungskontrolle bei Nichtverlängerungsmitteilung und anschließendem geänderten Arbeitsvertragsangebot; ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsklage; Änderungsnichtverlängerungsmitteilung; Befristung; Eigenart der Arbeitsleistung; Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Aufhebung eines Schiedsspruchs durch Aufhebungsklage

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 987/07

    Bühnentechniker - Auslegung des Arbeitsvertrages - Schiedsabrede

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15
    Deshalb stellt die Tarifbestimmung, die erkennbar alle Arbeitsverhältnisse erfassen soll, die von einer ausschließlich oder überwiegend künstlerischen Tätigkeit geprägt sind, darauf ab, ob im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass der Arbeitnehmer überwiegend künstlerisch tätig ist (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 23; 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - Rn. 26, BAGE 129, 225) .

    Machen die Arbeitsvertragsparteien von dieser Möglichkeit einer vertraglichen Eingrenzung Gebrauch, dann ist der maßgebende Tätigkeitsbereich schon aufgrund dieser Willensübereinkunft als überwiegend künstlerisch anzusehen und damit auch sachlich geeignet, den besonderen Regelungen des speziell für den künstlerischen Bereich geschaffenen Tarifvertrags NV Bühne zu unterfallen (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 23; 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - Rn. 27, BAGE 129, 225) .

    Der Inhalt dieses Arbeitsverhältnisses ist durch die Vereinbarung gerade festgelegt (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - Rn. 28, BAGE 129, 225) .

    Ein möglicher Widerspruch zwischen der von einem Angehörigen der in § 1 Abs. 3 Satz 2 NV Bühne genannten Berufsgruppen tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und der Charakterisierung dieser Tätigkeit als überwiegend künstlerisch ist für die Frage, ob er dem personellen Anwendungsbereich des NV Bühne und dessen Befristungsregime unterliegt, nicht von Bedeutung, sondern dafür, ob er vertragsgemäß beschäftigt wird oder nicht (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 23; 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - Rn. 27 f., aaO) .

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15
    Das Aufhebungsverfahren ist in allen drei Instanzen der staatlichen Gerichtsbarkeit ein revisionsähnliches Verfahren, in dem Schiedssprüche auf Rechtsfehler überprüft werden (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 48, BAGE 157, 44; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 20 mwN) .

    Die Ähnlichkeit zum Revisionsverfahren hat ua. zur Folge, dass im Aufhebungsverfahren neuer Sachvortrag grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 613/02 - zu II 2 c bb (3) der Gründe) und neue prozessuale Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden können (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, aaO) .

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist damit das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 49, aaO; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, aaO; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26) .

    Mit der Regelung in § 69 Abs. 8 NV Bühne haben die Tarifvertragsparteien die Wirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung als ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO ausgestaltet (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29, BAGE 145, 142) .

  • EuGH, 26.11.2014 - C-22/13

    Die italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15
    Die Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung solche Verträge geschlossen wurden, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 44; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 87 mwN) .

    Die Rahmenvereinbarung erkennt überdies ausweislich des zweiten und des dritten Absatzes ihrer Präambel sowie der Nrn. 8 und 10 ihrer Allgemeinen Erwägungen an, dass befristete Arbeitsverträge für die Beschäftigung in bestimmten Branchen oder bestimmten Berufen und Tätigkeiten charakteristisch sein können (vgl. EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 75; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 59; 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 51) .

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg]; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 75; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 59; 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 51) geklärt.

  • EuGH, 26.02.2015 - C-238/14

    Luxemburg hat seine Pflicht verletzt, in Bezug auf die Kurzzeit-Beschäftigten des

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15
    Die Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung solche Verträge geschlossen wurden, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 44; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 87 mwN) .

    Das bedeutet allerdings nicht, dass es dem Mitgliedstaat erlaubt ist, hinsichtlich einer bestimmten Branche nicht der Pflicht nachzukommen, eine Maßnahme zu ergreifen, die geeignet ist, Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu verhindern (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 51) .

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg]; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 75; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 59; 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 51) geklärt.

  • BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 942/07

    Bühnenkünstler - Theaterplastiker - Schiedsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15
    Deshalb stellt die Tarifbestimmung, die erkennbar alle Arbeitsverhältnisse erfassen soll, die von einer ausschließlich oder überwiegend künstlerischen Tätigkeit geprägt sind, darauf ab, ob im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass der Arbeitnehmer überwiegend künstlerisch tätig ist (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 23; 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - Rn. 26, BAGE 129, 225) .

    Machen die Arbeitsvertragsparteien von dieser Möglichkeit einer vertraglichen Eingrenzung Gebrauch, dann ist der maßgebende Tätigkeitsbereich schon aufgrund dieser Willensübereinkunft als überwiegend künstlerisch anzusehen und damit auch sachlich geeignet, den besonderen Regelungen des speziell für den künstlerischen Bereich geschaffenen Tarifvertrags NV Bühne zu unterfallen (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 23; 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - Rn. 27, BAGE 129, 225) .

    Ein möglicher Widerspruch zwischen der von einem Angehörigen der in § 1 Abs. 3 Satz 2 NV Bühne genannten Berufsgruppen tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und der Charakterisierung dieser Tätigkeit als überwiegend künstlerisch ist für die Frage, ob er dem personellen Anwendungsbereich des NV Bühne und dessen Befristungsregime unterliegt, nicht von Bedeutung, sondern dafür, ob er vertragsgemäß beschäftigt wird oder nicht (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 942/07 - Rn. 23; 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07 - Rn. 27 f., aaO) .

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15
    Das Aufhebungsverfahren ist in allen drei Instanzen der staatlichen Gerichtsbarkeit ein revisionsähnliches Verfahren, in dem Schiedssprüche auf Rechtsfehler überprüft werden (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 48, BAGE 157, 44; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 20 mwN) .

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist damit das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 49, aaO; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, aaO; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26) .

    Dabei steht diesen nach den allgemeinen Regeln des Arbeitsgerichtsgesetzes die alleinige Sachentscheidungskompetenz zu, wobei ggf. eine weitere Sachaufklärung erfolgen kann und neuer Sachvortrag zu berücksichtigen ist (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 50, BAGE 157, 44) .

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 626/10

    Aufhebungsklage - Rüge der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15
    Das Aufhebungsverfahren ist in allen drei Instanzen der staatlichen Gerichtsbarkeit ein revisionsähnliches Verfahren, in dem Schiedssprüche auf Rechtsfehler überprüft werden (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 48, BAGE 157, 44; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 20 mwN) .

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist damit das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 49, aaO; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, aaO; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26) .

    Mit der bestandskräftigen Entscheidung des Bühnenoberschiedsgerichts ist das Bühnenschiedsgerichtsverfahren verbraucht (BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26) .

  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98

    Bühnenengagementvertrag - Nichtverlängerungsmitteilung zur Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15
    Danach dient § 69 Abs. 3 NV Bühne zwar dem Bestandsschutz, sichert aber nicht die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TVM: BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 3 der Gründe; 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 53, 108) .

    Die Tarifnorm schützt das Bühnenmitglied nicht vor einer Beschränkung seiner künstlerischen Entfaltungsmöglichkeiten, die mit einer solchen Vertragsänderung verbunden sind (vgl. BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 3 der Gründe) .

    Dazu müssen die Gründe, die den Intendanten zur Abgabe der Nichtverlängerungsmitteilung veranlasst haben, im Einklang mit der Änderung des Vertragsinhalts stehen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TVM BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 4 der Gründe) .

  • EuGH, 03.07.2014 - C-362/13

    Indem sie eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15
    Die Rahmenvereinbarung erkennt überdies ausweislich des zweiten und des dritten Absatzes ihrer Präambel sowie der Nrn. 8 und 10 ihrer Allgemeinen Erwägungen an, dass befristete Arbeitsverträge für die Beschäftigung in bestimmten Branchen oder bestimmten Berufen und Tätigkeiten charakteristisch sein können (vgl. EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 75; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 59; 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 51) .

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg]; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 75; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 59; 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 51) geklärt.

  • EuGH, 13.03.2014 - C-190/13

    Márquez Samohano - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15
    Die Rahmenvereinbarung erkennt überdies ausweislich des zweiten und des dritten Absatzes ihrer Präambel sowie der Nrn. 8 und 10 ihrer Allgemeinen Erwägungen an, dass befristete Arbeitsverträge für die Beschäftigung in bestimmten Branchen oder bestimmten Berufen und Tätigkeiten charakteristisch sein können (vgl. EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 75; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 59; 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 51) .

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg]; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 75; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 59; 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 51) geklärt.

  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97

    Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Schauspielmusikerin

  • BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

  • BAG, 16.11.1995 - 6 AZR 229/95

    Erster Konzertstimmer - Tarifliche Vergütung

  • LAG Köln, 15.04.2015 - 3 Sa 204/15
  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 533/14

    Befristung - Verhältnis von WissZeitVG und TzBfG

  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 1117/78

    Einstellung mit befristeten Normalverträgen für Bühnenpersonal - Rechtfertigung

  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 663/84

    Abgrenzung des Gastspielvertrages vom Normalvertrag - Einstellung eines

  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 613/02

    Gastspielvertrag mit Opernsängerin

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 22/17

    Abgrenzung Geltungsbereich TVöD-VKA - NV-Bühne - Tontechniker - Befristung -

    Dagegen kann die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, der nach dem Inhalt der geschuldeten Tätigkeit keinen oder nur einen unmaßgeblichen Einfluss auf die Umsetzung der künstlerischen Konzeption hat, nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gestützt werden (BAG, Urteil vom 02. August 2017 - 7 AZR 602/15 - Rn. 48, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17

    Abgrenzung des Geltungsbereichs - TVöD-VKA gegenüber dem NV-Bühne für

    Dagegen kann die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, der nach dem Inhalt der geschuldeten Tätigkeit keinen oder nur einen unmaßgeblichen Einfluss auf die Umsetzung der künstlerischen Konzeption hat, nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gestützt werden (BAG, Urteil vom 02. August 2017 - 7 AZR 602/15 - Rn. 48, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 11 Sa 30/17

    Abgrenzung des Geltungsbereichs des TVöD-VKA gegenüber dem NV-Bühne für

    Dagegen kann die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, der nach dem Inhalt der geschuldeten Tätigkeit keinen oder nur einen unmaßgeblichen Einfluss auf die Umsetzung der künstlerischen Konzeption hat, nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gestützt werden (BAG 2. August 2017 - 7 AZR 602/15 - Rn. 48).
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