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   BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74   

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BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74 (https://dejure.org/1975,813)
BAG, Entscheidung vom 02.09.1975 - 1 ABR 50/74 (https://dejure.org/1975,813)
BAG, Entscheidung vom 02. September 1975 - 1 ABR 50/74 (https://dejure.org/1975,813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmersitze im Aufsichtsrat - Herrschendes Unternehmen eines Konzerns - Besetzung - Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Wahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 76 Abs. 2, Abs. 4
    Mitbestimmung: Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens eines Konzerns

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 246
  • VersR 1976, 376
  • DB 1975, 2136
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.08.1966 - 1 ABR 1/66

    Konzernaufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    In diesem Meinungsstreit hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung seit 1954 einen vermittelnden Standpunkt eingenommen (BAG 1, 166 = AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG; BAG 1, 182 = AP Nr . 3 zu § 76 BetrVG AP Nr. Io zu § 76 BetrVG; AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; BAG 19, 76 =AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG; BAG 21, 21o = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).

    In der Entscheidung BAG 19, 76 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG hat der Senat sodann ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmervertreter aus dem herrschenden Unternehmen, dem der erste Sitz zusteht, ein Angestellter ist und zu den aus dem beherrschten Unternehmen kommen den Kandidaten keine Arbeiter gehörten, sondern nur Angestellte, die ersten beiden Sitze der Arbeitnehmer im Konzernaufsichtsrat durch zwei Angestellte zu besetzen seien.

    2. Diese Rechtsprechung des Senats ist zunächst weitgehend auf Widerspruch gestoßen (vgl. die umfassenden Nachweise in BAG AP Nr. 15 und Nr. 15 zu § 76 BetrVG 1952 = BAG 19, 76 [unter 3 der Gründe] und bei Fitting-Kraegeloh-Auffarth, BetrVG, 9- Aufl., § 76 Anm. 77) Es fehlte aber auch nicht an zustimmenden Äußerungen im Schrifttum, in denen überwiegend betont wird, die Rechtsprechung des Senats führe der Sache nach zu einem vertretbaren Kompromiß (vgl. Mertens, Kölner Komm, zum AktG, Anhang § 96 Anm. 52; Küchenhoff, Anm. zu AP Nr. Io zu § 76 BetrVG; Wiedemann, SAE 1962, 73; Wiese SAE 1967, 157 [159]; Buchner, SAE 1969, 235 [239 f.]; Schröder, Festschrift für Gessler, 1971" 171 [183]; weiterhin ablehnend oder kritisch: Dietz-Richardi, aaO, § 76 BetrVG 1952 Anm. 188 ff.; Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 76 BetrVG 1952 Anm. 83 f . ; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7- Aufl., Band II/2, 1502 ff.; Kittner, Die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem BetrVG, Rdnr. 398ff.; Nipperdey, Gedächtnissehrift Peters, 1967, 951 [96o] ) .

  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Die bisherige Auffassung des Senats kann - wie der vorliegende Fall zeigt - zu einer Durchbrechung des Mehrheitsprinzips führen, die auch unter Berücksichtigung der besonderen Wählbarkeitsvoraussetzungen der Gruppenzugehörigkeit und der Unternehmenszugehörigkeit nicht erforderlich ist und deshalb sogar wegen des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl, d. h. des gleichen Zähl- und Erfolgswertes Jeder Stimme verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen könnte (vgl. BVerfGE 16, 130 [138 ff.]; Leibholz-Rinck, Kommentar zum GG, 4. Aufl., Art. 38 Anm. 4a).
  • RG, 25.08.1938 - V 32/38

    1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Muß die Klage (der Antrag) ohne hin abgewiesen werden und bestehen - wie hier - wegen des engen Zusammenhangs des Rechtsschutzinteresses mit dem materiellen Recht Zweifel daran, ob etwa ein "zweckwidriger" Prozeß unter unnützer Inanspruchnahme der Gerichte geführt werden soll, dessen Begehren aber jedenfalls unbegründet ist, so kann die Klage bzw. der Antrag als unbegründet abgewiesen werden (vgl. RGZ 158, 145 [152]; BGHZ 12, 3o8 [316]; BGH LM Nr. 46 zu § 256 ZPO; Stein- Jonas, ZPO, 19- Aufl., vor § 253 Anm. III 5 mit weiteren Nachweisen; Weiß, NJW 1971j 1596; a.M. insbesondere Rosenberg-Schwab, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 11. Aufl. § 94 Anm. IV 1 und § 97 Anm. V 1 und Thomas-Putzo, ZPO, 7. Aufl. § 256 Anm. 2).
  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Zwar sind bei der Prüfung des Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren nicht die strengen Maßstäbe des Urteilsverfahrens anzulegen; der Zusammenhang mit dem tat sächlichen Geschehen darf aber nicht völlig verloren gehen, weil sonst die Gerichte für Arbeitssachen Gefahr liefen , ein Rechtsgutachten zu erstatten (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BAG 12, 107 [109] = AP Nr. 7 und AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG; BAG 18, 41 [47] =AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG; AP Nr. 5 zu § 8o ArbGG 1953> AP Nr. 10 zu § 92 ArbGG 1933).
  • BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 23/54

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    In diesem Meinungsstreit hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung seit 1954 einen vermittelnden Standpunkt eingenommen (BAG 1, 166 = AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG; BAG 1, 182 = AP Nr . 3 zu § 76 BetrVG AP Nr. Io zu § 76 BetrVG; AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; BAG 19, 76 =AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG; BAG 21, 21o = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Diesen Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht dahin gehend modifiziert, daß in besonderen Fällen, in denen die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer des herrschenden Unternehmens in einem so auffälligen Mißverhältnis zur Arbeitnehmerzahl der beherrschten Unternehmen stehe, daß ein schutzwertes Interesse, an dem aufgestellten Grundprinzip festzuhalten, nicht gegeben sei, das reine Mehrheitsprinzip gelte (BAG AP Nr. Io und BAG 21, 210 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG 1952).
  • BAG, 08.12.1961 - 1 ABR 8/60

    Beschlußverfahren - Ausschluß aus Betriebsrat - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Zwar sind bei der Prüfung des Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren nicht die strengen Maßstäbe des Urteilsverfahrens anzulegen; der Zusammenhang mit dem tat sächlichen Geschehen darf aber nicht völlig verloren gehen, weil sonst die Gerichte für Arbeitssachen Gefahr liefen , ein Rechtsgutachten zu erstatten (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BAG 12, 107 [109] = AP Nr. 7 und AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG; BAG 18, 41 [47] =AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG; AP Nr. 5 zu § 8o ArbGG 1953> AP Nr. 10 zu § 92 ArbGG 1933).
  • BAG, 10.11.1954 - 1 ABR 24/54

    Konzernrecht: Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    In diesem Meinungsstreit hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung seit 1954 einen vermittelnden Standpunkt eingenommen (BAG 1, 166 = AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG; BAG 1, 182 = AP Nr . 3 zu § 76 BetrVG AP Nr. Io zu § 76 BetrVG; AP Nr. 13 zu § 76 BetrVG; BAG 19, 76 =AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG; BAG 21, 21o = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 5/72

    Betriebsratsgröße - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Dem Landesarbeitsgericht ist auch darin zuzustimmen, der Zulässigkeit des Verfahrens stehe auch nicht die Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - = AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 entgegen.
  • BAG, 20.10.1954 - 1 ABR 17/54

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74
    Daß die Durchführungsverordnung, die die Anfechtung der Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats regeln soll, nicht ergangen ist, steht der Anfechtung der Wahl nicht entgegen (BAG 1, 121 [123] = AP Nr. 1 zu § 76 BetrVG 1952 und seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87

    Auslegung eines Sozialplans

    Mit einem solchen Inhalt ist diese Klausel eine Schiedsabrede, die nach § 4 ArbGG unzulässig ist (Urteil des Senats vom 27. Oktober 1987 - 1 AZR 80/86 - AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    So werden auch die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft von den wahlberechtigten Arbeitnehmern auf Grund von Wahlvorschlägen nach dem Mehrheitsprinzip gewählt (§ 76 Abs. 2 des BetrVerfG - BetrVG 1952 - vom 11. Oktober 1952 - BGBl. I S. 681 - §§ 30, 34 der Ersten Rechtsverordnung zur Durchführung des BetrVG (1952) vom 18. März 1953 - BGBl. I S. 58 -, insoweit noch in Kraft geblieben durch § 129 Abs. 1 Satz 1 des BetrVerfG - BetrVG - vom 15. Januar 1972 - BGBl. I S. 13 - vgl. dazu auch BAG Beschluß vom 2. September 1975 - 1 ABR 50/74 - AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 49/75

    Mitbestimmung: Besetzung von Aufsichtsräten in herrschenden Unternehmen

    Die Differenzierung der bisherigen Rechtsprechung durch den Beschluß des Senats vom 2. September 1975 - 1 ABR 50/74 - (zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen und in der Amtlichen Sammlung bestimmt) spielt für den vorliegenden Fall keine Rolle.

    3. Diese Rechtsprechung hat der Senat gemäß dem Beschluß vom 2. September 1975 - 1 ABR 50/74 - (zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen und in der Amtlichen Sammlung bestimmt) lediglich dahin modifiziert, daß das Gruppenprinzip und das Unternehmensprinzip nicht bereits für den "1.

  • LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98

    Sozialplanabfindung: Ausschluss bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes -

    In einer Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht aber als unzulässige Schiedsabrede eingeordnet, wenn eine verbindliche Entscheidung der Einigungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus der Anwendung eines Sozialplans erfolgen sollte (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 71/79

    Arbeitnehmervertreter - Wahl zum Aufsichtsrat - Anfechtung

    Damit geht das Landesarbeitsgericht von der Rechtsprechung des Senats zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Konzernmutter aus, wie dieser sie zuletzt in seinen Entscheidungen vom 2. September 1975 (BAG 27, 246 = AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG) und vom 7. November 1975 (AP Nr. 23 zu § 76 BetrVG) bestätigt hat.
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 722/87

    Auslegung und Sinn und Zweck eines Sozialplans - Voraussetzungen eiens

    Mit einem solchen Inhalt ist diese Klausel eine Schiedsabrede, die nach § 4 ArbGG unzulässig ist (Urteil des Senats vom 27. Oktober 1987 - 1 AZR 80/86 - AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972).
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