Rechtsprechung
   BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,91
BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54 (https://dejure.org/1955,91)
BAG, Entscheidung vom 02.11.1955 - 1 ABR 30/54 (https://dejure.org/1955,91)
BAG, Entscheidung vom 02. November 1955 - 1 ABR 30/54 (https://dejure.org/1955,91)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,91) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG (1953) § 93; BetrVG (1952) § 23 § 49
    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds - Grobe Pflichtverletzung - Betriebsrat - Abgelaufene Amtsperiode - Grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten - Tatfrage - Rechtsfrage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 175
  • NJW 1956, 240 (Ls.)
  • DB 1956, 68
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54
    Vielmehr liegt nur dann eine Rechtsverletzung vor, wenn bei der Subsumtion gegen Rechtsvorschriften, gegen allgemein anerkannte Bewertungsmassstäbe, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist, insbesondere wenn bei der Bewertung offensichtlich fehlerhaft verfahren, etwa die Notwendigkeit einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht erkannt oder die einzelnen zugunsten oder zu Lasten der Parteien (Beteiligten) sprechenden Gesichtspunkte und die von ihnen geltend gemachten Umstände unzureichend berücksichtigt sind, vgl. AP Nr. 5 zu § 1 KSchG mit zustimmender Anmerkung von Hueck.
  • BAG, 04.05.1955 - 1 ABR 4/53

    Betriebsverfassungsrecht: Zulässiger Gegenstand einer Betriebsversammlung

    Auszug aus BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54
    Danach liegt eine grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten dann vor, wenn die Pflichtverletzung handgreiflich und offensichtlich schwerwiegend ist, wenn sie insbesondere den Betriebsfrieden ernstlich gefährdet oder gar nachhaltig gestört hat (Beschluss des BAG vom 04. Mai 1955 - 1 ABR 4/53, AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG ; vgl. auch in anderem Zusammenhahn BGHZ 10, 16).
  • BAG, 05.09.1967 - 1 ABR 1/67

    Anforderungen an den Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern -; Schweigepflicht

    Die Präge nach dem Vorliegen von Ausschließungs gründen im Sinne des § 23 Abs» 1 BetrVG wird, jeden falls sehr oft, unterschiedlich zu beurteilen sein, je nachdem-, ob der Ausschließungsantrag vom Arbeitgeber oder vom Betriebsrat gestellt wird» Im ersteren Fall kommt es, wie bereits in der Entscheidung BAG 2, 175 (l8o) ausgesprochen ist, insbesondere darauf an, ob durch das auszuschließende Betriebsratsmitglied der Betriebsfriede nachhaltig gestört 12 ~.
  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Damit obliegt dem Betriebsrat eine "arbeitnehmerorientierte Tendenz" der Interessenvertretung (vgl. so schon BAG 2, 175, 179).
  • ArbG München, 18.11.2015 - 9 BVGa 52/15

    Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit - Mitbestimmung

    Eine Pflichtverletzung ist grob, wenn sie objektiv erheblich ist (BAG, Beschl. v. 2.11.1955, 1 ABR 30/54, ).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Ob der Verstoß grob ist, richtet sich danach, ob die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAGE 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; Senatsbeschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82

    Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des

    Dabei ist einmal darauf abzustellen, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung abgeben kann und das Landesarbeitsgericht außerdem abgewogen hat, ob dem Kündigenden unzumutbar gewesen ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (ständige Rechtsprechung des BAG seit BAG 2, 175, 182; 9, 263; BAG Urteile vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 -, AP Nr. 68 zu § 626 BGB und vom 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 285).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Beteiligter ist, wer in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition durch die beantragte Gerichtsentscheidung unmittelbar betroffen wird oder betroffen werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. u.a. BAG 2, 97 (98 f.) = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG; BAG 25, 415 (417) = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    Allerdings ist besonders im Beschlußverfahren nicht allein vom Wortlaut des Antrags auszugehen, sondern von Amts wegen der wirkliche Wille des Antragstellers zu erfassen (so etwa BAG Beschluß vom 15. August 1978 - 6 ABR 10/76 - AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG 1972).
  • ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13

    IG Metall / Betriebsrat Kärcher: Keine Einigung im Gütetermin

    Ob der Verstoß grob ist, richtet sich danach, ob die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAGE 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; Beschluss vom 21.2. 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Allerdings enthält gerade dieser Begriff als Rechtsbegriff einen bestimmten Beurteilungsspifelraunjd'ür die Tatsacheninstanz, der sich, sofern seine Grenzen unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles nicht überschritten werden, der Nachprüfung durch die Revisionsinstanz entzieht (vgl. Beschluß des Ersten Senates vom 2.November 1955 - BAG 2, 175 /lQl/182/ ) .

    Schädigers sprechenden Gesichtspunkte und die von ihm geltend gemachten Umstände unzureichend berücksichtigt sind (vgl» BAG 2, 175 /.1827) und die demgegenüber etwas andere, in revisionsrechtlicher Beziehung engere Auffassung des Bundes gerichtshofsin BGHZ 10, 69 ZTlZ)°.

  • BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68

    Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren

    es Io Im Beschlußverführen kann eine Entscheidung der Rechtsbeschwerdeinstanz in der Sache selbst nur dann ergehen, wenn im Zeitpunkt dieser Ent- Scheidung noch ein Rechtsschutzinteressc für die begehrte gestaltende Maßnahme (Ausschließung aus dem Betriebsrat) besteht0 2o Ein solches Rechtsschutzinteresse besteht dann nicht mehr, wenn das von dem Ausschließungsver fahren nach § 23 BetrVG betroffene Mitglied des Betriebsrats inzwischen aus dem Betriebsrat, durch Ablauf der Amtszeit ausgeschieden ist (insoweit. Bestätigung von BAG 12, 107 - AP Nr, 7 zu § 23 BetrVG), Bios gilt auch dann, wenn das Betriebs ratsmitglied vor rechtskräftiger Erledigung des Ausschließungsverfahrens neu in den nach Ablauf der Amtsperiode des bisherigen Betriebsrats' gebildeten Betriebsrat gewählt worden ist (in soweit- Aufgabe von BAG 2, 175 - AP Nr, 1 zu '§ 23 BetrVG), .

    10 Mit der Präge, welche Auswirkungen der im Verlauf eines AusSchlußVerfahrens eintretende Ablauf der Amtszeit auf dieses Verfahren hat, hat sich der Senat in zwei Entscheidungen befaßt» Für den Fall, daß das auszuschließende Betriebsratsmitglied dem neuen Betriebsrat nicht mehr angehört, hat der Senat das Rechtsschutzintercsse für den Antrag verneint (BAG 12, 107 AP Er» 7 zu § 23 BetrVG)» Für den Fall hingegen, daß das auszuschließendo Betriebsratsmitglied für die unmittelbar anschließende Amtszeit wieder in den Betriebsrat gewählt worden ist, hat der Senat trotz Ablaufs der Amtszeit den Antrag weiterhin als zulässig angesehen und sachlich darüber entschieden ('BAG 2, 175 - AP Nr» 1 zu § 23 BetrVG)».

    Nach erneuter Prüfung ist der Senat zu dem Ergebnis gekommen, daß die beiden Fälle nicht unterschiedlich entschieden werden können» Er erhält die Grundsätze der früheren der beiden Entscheidungen (BAG 2, 175 - AP Nr» 1 zu § 23 BetrVG) nicht mehr aufrecht, auch wenn diese im 51 Schrifttum überwiegend Zustimmung gefunden habou oder doch wenigstens widerspruchslos übernommen worden siiicl (vglo Dietz, BetrVG, 4« Aufl", § 23 Anm» 11; Fitting- Kraegeloh-Aufforth, BetrVG, 8o Aufl0, § 23 Anm0 16; Prey, AuR 1957, 154; Gulperin-Siebert BetrVG, 4 0 Auflo, § 2 3 Anm0 23; Herschel in der Anmerkung AR-Blattei "Betriebsverfassung VI» Entsch» 6; Hueck in der Anmerkung AP Nr« 1 zu § 23 BetrVG; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch d0 Arbeitsrechts, 6" Auflo, Bd0 II, So 737 m« Fußnote 15; Küchenhoff in der Anmerkung SAE 1956, 63; Neumann-Duesberg in der Anmerkung AP Nr» 7 zu § 23 BetrVG; Eikisch, Arbeitsrocht, 2o Auflo, Bd 0 III, S. 128 f »)0 2o Für die Ansicht des Senats, daß ein Ausschlußverfahren gemäß § 23 BetrVG mit Ablauf der Amtszeit, in der das Betriebsratsmitglied seine Befugnisse grob vernachlässigt oder seine Pflichten grob verletzt haben soll, gegenstandslos wird und deshalb das Rechtsschutzintcresse an dem Ausschlußontrag wegfällt, sind folgende Gründe maßgebend? a) Der Gesetzeswortlaut läßt die Frage offen, was aus dem Ausschlußantrag wird, wenn die Amtszeit des Betriebsrat smitgliedes abgolaufen ist» Es ist in § 23 BetrVG nichts darüber gesagt, ob nur Pflichtverletzungen während der gerade laufenden Amtszeit zum Ausschluß führen können oder ob auch eine Pflichtverletzung in einer vorausgegangenen Amtsperiode genügt, das (wiedergewählte) Betriebsratsmitglied aus dem (neuen) Betriebsrat auszuschließen» Deshalb sind die sonstigen Umstände in Betracht zu ziehen, die einen Schluß auf den Sinn der Vorschrift zulassen, insbesondere ihr innerer Zusammenhang mit anderen Vorschriften und der mit ihr verfolgte Zwecke b) § 23 BetrVG behandelt nicht nur den Ausschluß eines oder mehrerer Mitglieder aus dom Betriebsrat;, sondern auch die Auflösung des ganzen Betriebsrates« Für beide Fälle gelten die gleichen Voraussetzungen, nämlich grobe Vernachlässigung der gesetzlichen Befugnisse oder grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten« In beiden Fällen bewirkt erst die -(rechtskräftige) gerichtliche Entscheidung den Amtsverlustc.

  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

  • BAG, 05.02.1959 - 2 AZR 60/56

    Anzeige gegen Arbeitgeber als außerordentlicher Kündigungsgrund

  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

  • BAG, 22.05.1959 - 1 ABR 2/59

    Liste über Lohngruppenzugehörigkeit - Weitergabe einer Liste -

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 163/75

    Arbeitsverhältnis: Ordentliche Kündigung aller Betriebsratsmitglieder,

  • LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 175/08

    Unbegründeter Ausschließungsantrag des Betriebsrates gegen Betriebsrätin;

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der

  • BAG, 08.12.1961 - 1 ABR 8/60

    Beschlußverfahren - Ausschluß aus Betriebsrat - Rechtsschutzinteresse -

  • BAG, 11.12.1957 - 4 AZR 332/55

    Dienstunfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Angestelltenversicherung - Beamtenrecht -

  • LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 117/07

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige

  • LAG Köln, 11.07.2001 - 8 TaBV 4/01

    Befangenheit, Vorsitzender Einigungsstelle, Antragsbefugnis, Beendigung des

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83

    Wichtiger Grund zur Rechtfertigung einer ausserordentlichen Kündigung einer

  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84

    Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter

  • ArbG Darmstadt, 12.04.2007 - 12 BV 18/06

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77

    Knappschaftsangestelltentarifvertrag - Anspruch auf Höhergruppierung -

  • BAG, 30.09.1982 - 6 AZR 802/79
  • BAG, 09.11.1957 - 4 AZR 592/55

    Selbständige Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmale der Büroangestellten - Selbständige

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 274/85

    Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen die katholische Glaubenslehre

  • BAG, 29.01.1969 - 4 AZR 211/68

    Akkordansatz - Akkordvergütung - Akkordlohn

  • LAG Berlin, 08.01.1996 - 9 TaBV 8/95

    Betriebsrat: Antragsbefugnis im Beschlussverfahren - Wegfall

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 204/86

    Einordnung eines Diebstahls einer geringwertigen Sache durch einen Arbeitnehmer

  • BAG, 08.02.1980 - 7 AZR 65/78
  • BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 6/60

    Amt eines Gesamtbetriebsratsmitgliedes - Ende des Betriebsratsamtes - Betriebsrat

  • BVerwG, 15.01.1960 - VII P 2.59

    Möglichkeit des Ausschlusses eines Personalratsmitgliedes wegen einer in aktiver

  • BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
  • BFH, 21.02.1969 - VI R 113/66

    Rückstellung für Schadensersatzverpflichtung - Betrieblich bedingte Fahrt -

  • BAG, 05.06.1964 - 1 ABR 11/63

    Antragsrecht einer "im Betrieb vertretenen Gewerkschaft - Begriff des Betriebs

  • BAG, 26.04.1960 - 5 AZR 402/58

    Aufbau der Vergütungsgruppen - Entwicklung der Tätigkeitsmerkmale -

  • BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 514/57

    Betriebsvereinbarung - Beabsichtigte Kündigung - Benachrichtigung des

  • BAG, 27.09.1957 - 1 AZR 493/55

    Rücktritt des Betriebsrates und Kündigungsschutz bis zur Neuwahl

  • BAG, 28.08.1980 - 2 AZR 166/79
  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 304/75
  • BAG, 13.03.1957 - 4 AZR 443/54

    Unterordnung des Sachverhalts - Unbestimmter Rechtsbegriff - Denkgesetze -

  • BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 956/79
  • BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 663/79
  • BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 508/78
  • BAG, 13.07.1962 - 1 ABR 1/61

    Rechtsschutzinteresse - Rechtskräftige Entscheidung - Beschlußverfahren -

  • BAG, 19.06.1957 - 4 AZR 392/54

    Treu und Glauben - Entgegennahme dauernder Leistungen - Tätigkeitsmerkmale einer

  • LAG Niedersachsen, 15.02.1989 - 4 TaBV 117/88

    Zum Anspruch des Betriebsrates gegen den Betrieb auf Kostenübernahme für die

  • BAG, 14.11.1980 - 7 AZR 655/78
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 400/76
  • BAG, 10.03.1961 - 1 AZR 448/59

    Grobe Fahrlässigkeit - Gefahrengeneigte Arbeit - Haftung

  • BAG, 12.02.1981 - 3 AZR 949/78
  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 326/78
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75
  • BAG, 08.01.1980 - 6 AZR 659/77
  • BAG, 08.07.1980 - 6 AZR 273/78
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht